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   BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92   

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BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92 (https://dejure.org/1992,1566)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1992 - 5 StR 364/92 (https://dejure.org/1992,1566)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92 (https://dejure.org/1992,1566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 96
  • StV 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Indes erleidet dieser Grundsatz eine Ausnahme in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer geltend macht, daß der Verhinderungsvermerk auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen beruhe, und die die Willkür begründenden Umstände substantiiert und schlüssig darlegt (BGHSt 31, 212 (214)).

    Insbesondere steht dem Vorsitzenden bei der Entscheidung darüber, ob ein Beisitzer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu (vgl. BGHSt 31, 212 (215); ähnlich Gollwitzer aaO.: "gewisser Beurteilungsspielraum").

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Hat der Vorsitzende unter dem Urteil vermerkt, daß ein Richter an der Unterzeichnung des Urteils verhindert sei, und hat er als Grund für die Verhinderung eine Tatsache angegeben, die einen Verhinderungsgrund darstellen kann, so kann allerdings vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachgeprüft werden, ob diese Tatsache im einzelnen Fall objektiv einen Verhinderungsgrund dargestellt hat (BGH NJW 1961, 782; vgl. auch BGHSt 28, 194 (195)).

    Schon dadurch unterscheidet der vorliegende Fall sich wesentlich von denjenigen, die den Entscheidungen BGHSt 28, 194 sowie BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2 zugrunde lagen.

  • BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92

    Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Dem ist der Fall gleichzustellen, in dem geltend gemacht wird, der Vorsitzende habe zu Unrecht eine Verhinderung eines Beisitzers aus rechtlichen Gründen angenommen (Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).

    Er konnte Urteile des Landgerichts Lüneburg, an denen er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92 (93)) mitwirken (vgl. Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).

  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Diese Bedenken können hier schon angesichts des Umfangs des Handeltreibens mit Haschisch nicht durchgreifen (vgl. auch BGH Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl) 167/90
    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Schließlich macht der Beschwerdeführer unter Berufung auf den nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ergangenen Beschluß des Landgerichts Lübeck - StV 1992, 168 - verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere aus Art. 3 Abs. 1 GG gegen das angefochtene Urteil geltend.
  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Die Feststellungen zur Sache sind - insbesondere nach den Maßstäben von BGH NStZ 1986, 275 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StV 1992, 6 f. - hinreichend konkret, um den Schuldspruch zu tragen.
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Auch die Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung sind - nach den Maßstäben von BGH StV 1981, 125 und 1983, 19; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 5 und 9 - hinreichend festgestellt.
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Die Feststellungen zur Sache sind - insbesondere nach den Maßstäben von BGH NStZ 1986, 275 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StV 1992, 6 f. - hinreichend konkret, um den Schuldspruch zu tragen.
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Schon dadurch unterscheidet der vorliegende Fall sich wesentlich von denjenigen, die den Entscheidungen BGHSt 28, 194 sowie BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2 zugrunde lagen.
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92
    Er konnte Urteile des Landgerichts Lüneburg, an denen er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben und somit auch an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung (vgl. dazu BGHSt 26, 92 (93)) mitwirken (vgl. Senatsbeschluß vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92 -).
  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das

  • BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • RG, 16.10.1883 - 2485/83

    1. Kann auf Grund einer Vollmacht des Beschuldigten jede beliebige Person die

  • RG, 07.01.1921 - IV 164/20

    1. Genehmigung der Wahl eines Verteidigers für die Einlegung einer Revision. Kann

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92 -,.
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 352/15

    Absetzung des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter; urlaubsbedingte

    (1) Nach in der Sache übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Vorsitzenden ein Spielraum hinsichtlich der Annahme der Verhinderung eines Beisitzers aus tatsächlichen Gründen zu (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96; BGH, Beschluss vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 sowie Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Teils wird dieser Spielraum als Ausübung pflichtgemäßen Ermessens verstanden (BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96), teils als Beurteilungsspielraum gedeutet (BGH, Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Ungeachtet der Unterschiede in den Formulierungen besteht in der Sache Einigkeit darüber, dass der im Verhinderungsvermerk genannte Grund generell geeignet sein muss, den Richter von der im Gesetz als Grundsatz vorgesehenen Unterschriftsleistung (§ 275 Abs. 2 Satz 1 StPO) abzuhalten (BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215 und vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).

    Wurde - wie vorliegend - eine Verhinderung fristgerecht beurkundet und auf einen diese grundsätzlich tragenden Grund gestützt, kann das Revisionsgericht die Entscheidung des Vorsitzenden lediglich daraufhin überprüfen, ob dabei der eingeräumte Spielraum in rechtsfehlerhafter Weise überschritten ist oder die Annahme der Verhinderung auf sachfremden Erwägungen beruht und sie sich deshalb als willkürlich erweist (BGH, aaO BGHSt 31, 212, 214; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 56/11 Rn. 13; Greger in Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 275 Rn. 70; Frister in Systematischer Kommentar zur StPO, aaO, § 275 Rn. 47 i.V.m. Rn. 33).

    cc) Wollten die Revisionen weitergehend Umstände geltend machen, aus denen sich eine rechtsfehlerhafte Überschreitung des Spielraums der Vorsitzenden oder der Einbeziehung sachfremder Erwägungen ergeben soll, wäre dazu substantiierter und schlüssiger Vortrag erforderlich gewesen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).

  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Dem innerhalb der Revisionsbegründungsfrist Vorgetragenen kann nicht entnommen werden, daß der Vorsitzende denjenigen Beurteilungsspielraum überschritten hat, der ihm bei der Entscheidung darüber, ob ein Beisitzer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist, zugebilligt wird (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 3 unter Hinweis auf Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 275 Rdn. 48).
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Zwar kann die Versetzung an ein anderes Gericht - wie hier die Versetzung an das Amtsgericht Bad Arolsen - im Einzelfall der Unterzeichnung des Urteils entgegenstehen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 1 und 3; BGH NStZ-RR 1999, 46; 2003, 288 (B) sowie Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 275 Rn. 23).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Das ist jedoch unschädlich, da die Zulassung eines weiteren Verteidigers nach § 138 Abs. 2 StPO sogar stillschweigend erfolgen kann (vgl. BGH, NStZ 1993, 96; BGHR, StPO § 138 Abs. 2 Zulassung 1).
  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    Nur dann, wenn ein Verhinderungsvermerk - auch ohne Angabe eines Verhinderungsgrundes - vorliegt, kann das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren nachprüfen, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war zu unterschreiben (vgl. BGHSt 28, 194 ff., BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2, 3, 4; BayObLG GA 1981, 475; KG StV 1986, 144, 145).
  • LAG Hamm, 29.08.2006 - 19 Sa 668/06

    Betriebsübergang

    Eine tatsächliche Verhinderung liegt nicht vor (Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 195 Rz 11; BGH NStZ 1993, 96; LAG Chemnitz NZA RR 2000, 609).
  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Denn: Zwar ist hinsichtlich der schriftlichen Urteilsgründe (§ 275 Abs. 2 Satz 2 StPO) anerkannt, dass dem Vorsitzenden ein Ermessen zusteht, ob er die Unterschrift eines an der zuvor verkündeten Entscheidung beteiligten Richters ersetzt oder den Wegfall der Verhinderung abwartet (vgl. BGH NStZ 1993, 96; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 275 Rdn. 21).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche

    bb) Bei der Beurteilung, ob ein Richter aus tatsächlichen Gründen daran gehindert ist, das Urteil zu unterschreiben, steht dem Vorsitzenden ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02; Beschluss vom 10. Februar 1998 - 4 StR 634/97, NStZ-RR 1999, 46; Urteil vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97

    Umdeutung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Antrag auf

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer zu der von ihm erhobenen Verfahrensrüge nach §§ 338 Nr. 7, 275 Abs. 1 Satz 2 StPO substantiiert und schlüssig dargelegt hat, der Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden beruhe auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen (vgl. BGHSt 31, 212, 214; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 57).
  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 495/93

    Verwerfung einer Revision

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