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   BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03   

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BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,8803)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2003 - 5 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,8803)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 5 StR 394/03 (https://dejure.org/2003,8803)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00

    Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03
    "Jedoch begründen die strafschärfenden Erwägungen der Jugendschutzkammer, wonach der Angeklagte 'seine körperliche Überlegenheit schamlos zur Befriedigung seiner eigenen Wünsche und Bedürfnisse' ausnutzte, der Hinweis auf' die hohe Intensität, (die durch die Feststellungen nicht belegt ist, da die vom Angeklagten angewendete Gewalt trotz der Fesselung nicht ungewöhnlich erheblich war,) 'mit welcher der Angeklagte aus eigensüchtigen Motiven zur Verwirklichung seiner eigenen sexuellen Interessen vorgegangen ist' und der ebenfalls bestimmende Umstand, er habe' sich egoistisch aus eigensüchtigen Motiven zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen über die körperliche Integrität der Geschädigten hinweggesetzt' (UA S. 26), zumindest in der Gesamtschau einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 2001, 28, 29; BGH, Beschl. vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02 - und vom 16. April 2002 - 3 StR 59/02; s. a. BGH NStZ 2002, 646).".
  • BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02

    Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03
    "Jedoch begründen die strafschärfenden Erwägungen der Jugendschutzkammer, wonach der Angeklagte 'seine körperliche Überlegenheit schamlos zur Befriedigung seiner eigenen Wünsche und Bedürfnisse' ausnutzte, der Hinweis auf' die hohe Intensität, (die durch die Feststellungen nicht belegt ist, da die vom Angeklagten angewendete Gewalt trotz der Fesselung nicht ungewöhnlich erheblich war,) 'mit welcher der Angeklagte aus eigensüchtigen Motiven zur Verwirklichung seiner eigenen sexuellen Interessen vorgegangen ist' und der ebenfalls bestimmende Umstand, er habe' sich egoistisch aus eigensüchtigen Motiven zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen über die körperliche Integrität der Geschädigten hinweggesetzt' (UA S. 26), zumindest in der Gesamtschau einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 2001, 28, 29; BGH, Beschl. vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02 - und vom 16. April 2002 - 3 StR 59/02; s. a. BGH NStZ 2002, 646).".
  • BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung;

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03
    "Jedoch begründen die strafschärfenden Erwägungen der Jugendschutzkammer, wonach der Angeklagte 'seine körperliche Überlegenheit schamlos zur Befriedigung seiner eigenen Wünsche und Bedürfnisse' ausnutzte, der Hinweis auf' die hohe Intensität, (die durch die Feststellungen nicht belegt ist, da die vom Angeklagten angewendete Gewalt trotz der Fesselung nicht ungewöhnlich erheblich war,) 'mit welcher der Angeklagte aus eigensüchtigen Motiven zur Verwirklichung seiner eigenen sexuellen Interessen vorgegangen ist' und der ebenfalls bestimmende Umstand, er habe' sich egoistisch aus eigensüchtigen Motiven zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen über die körperliche Integrität der Geschädigten hinweggesetzt' (UA S. 26), zumindest in der Gesamtschau einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 2001, 28, 29; BGH, Beschl. vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02 - und vom 16. April 2002 - 3 StR 59/02; s. a. BGH NStZ 2002, 646).".
  • BGH, 30.07.2002 - 4 StR 148/02

    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung des Eindringens in den

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03
    "Jedoch begründen die strafschärfenden Erwägungen der Jugendschutzkammer, wonach der Angeklagte 'seine körperliche Überlegenheit schamlos zur Befriedigung seiner eigenen Wünsche und Bedürfnisse' ausnutzte, der Hinweis auf' die hohe Intensität, (die durch die Feststellungen nicht belegt ist, da die vom Angeklagten angewendete Gewalt trotz der Fesselung nicht ungewöhnlich erheblich war,) 'mit welcher der Angeklagte aus eigensüchtigen Motiven zur Verwirklichung seiner eigenen sexuellen Interessen vorgegangen ist' und der ebenfalls bestimmende Umstand, er habe' sich egoistisch aus eigensüchtigen Motiven zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen über die körperliche Integrität der Geschädigten hinweggesetzt' (UA S. 26), zumindest in der Gesamtschau einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 2001, 28, 29; BGH, Beschl. vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02 - und vom 16. April 2002 - 3 StR 59/02; s. a. BGH NStZ 2002, 646).".
  • BGH, 16.04.2002 - 3 StR 59/02

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Strafrahmenwahl; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03
    "Jedoch begründen die strafschärfenden Erwägungen der Jugendschutzkammer, wonach der Angeklagte 'seine körperliche Überlegenheit schamlos zur Befriedigung seiner eigenen Wünsche und Bedürfnisse' ausnutzte, der Hinweis auf' die hohe Intensität, (die durch die Feststellungen nicht belegt ist, da die vom Angeklagten angewendete Gewalt trotz der Fesselung nicht ungewöhnlich erheblich war,) 'mit welcher der Angeklagte aus eigensüchtigen Motiven zur Verwirklichung seiner eigenen sexuellen Interessen vorgegangen ist' und der ebenfalls bestimmende Umstand, er habe' sich egoistisch aus eigensüchtigen Motiven zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen über die körperliche Integrität der Geschädigten hinweggesetzt' (UA S. 26), zumindest in der Gesamtschau einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 2001, 28, 29; BGH, Beschl. vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02 - und vom 16. April 2002 - 3 StR 59/02; s. a. BGH NStZ 2002, 646).".
  • BGH, 19.01.2005 - 2 StR 513/04

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Beruhen)

    Diese Erwägung verstößt gegen das Verbot, Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestands sind, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 11. August 2004 - 2 StR 224/04 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 2003 - 5 StR 394/03 - m.w.N.).
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