Rechtsprechung
BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB
Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (mangelnde Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Bestätigung durch ein tragfähiges Indiz außerhalb der belastenden Zeugenaussage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer gerichtlichen Überführung eines Täters aufgrund außerhalb einer falschen Zeugenaussage liegender Umstände bei einem bestehenden Falschbelastungsmotiv des Zeugen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei - mehrfacher - Falschaussage des Belastungszeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
Das Landgericht hat deshalb im Ansatz zutreffend - wegen der zurückgenommenen, den Angeklagten indes bewusst übertreibenden Belastung eines durch Messereinsatz erzwungenen Oralverkehrs - nach Umständen gesucht und solche erwogen, die außerhalb der Aussage der Nebenklägerin die Vornahme von Oralverkehr begründen können (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256).Hinsichtlich eines Verbrechens der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird die Aussage der Nebenklägerin durch rechtsfehlerfrei festgestellte weitergehende belastende Umstände (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256) bestätigt (Spuren an der Hose; offensichtliche Unfreiwilligkeit, UA S. 38 f.; Parallelen zu den Fällen II. 1 und II. 2, UA S. 41), was auch die Annahme einer sexuellen Nötigung zweifelsfrei rechtfertigt (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
- BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97
Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
Das Landgericht hat deshalb im Ansatz zutreffend - wegen der zurückgenommenen, den Angeklagten indes bewusst übertreibenden Belastung eines durch Messereinsatz erzwungenen Oralverkehrs - nach Umständen gesucht und solche erwogen, die außerhalb der Aussage der Nebenklägerin die Vornahme von Oralverkehr begründen können (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256).Hinsichtlich eines Verbrechens der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird die Aussage der Nebenklägerin durch rechtsfehlerfrei festgestellte weitergehende belastende Umstände (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256) bestätigt (Spuren an der Hose; offensichtliche Unfreiwilligkeit, UA S. 38 f.; Parallelen zu den Fällen II. 1 und II. 2, UA S. 41), was auch die Annahme einer sexuellen Nötigung zweifelsfrei rechtfertigt (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält im Fall II. 3 hinsichtlich der Vornahme erzwungenen Oralverkehrs der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit nicht in BGHSt 51, 144 abgedruckt). - BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
Der Senat ändert demnach den Schuldspruch im Fall II. 3 der Urteilsgründe (vgl. BGHSt 32, 357, 361). - BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00
Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
Hinsichtlich eines Verbrechens der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird die Aussage der Nebenklägerin durch rechtsfehlerfrei festgestellte weitergehende belastende Umstände (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256) bestätigt (Spuren an der Hose; offensichtliche Unfreiwilligkeit, UA S. 38 f.; Parallelen zu den Fällen II. 1 und II. 2, UA S. 41), was auch die Annahme einer sexuellen Nötigung zweifelsfrei rechtfertigt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).