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   BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08   

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https://dejure.org/2008,11834
BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08 (https://dejure.org/2008,11834)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2008 - 5 StR 42/08 (https://dejure.org/2008,11834)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2008 - 5 StR 42/08 (https://dejure.org/2008,11834)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB
    Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (mangelnde Aussagekonstanz; Aussage gegen Aussage; Bestätigung durch ein tragfähiges Indiz außerhalb der belastenden Zeugenaussage)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer gerichtlichen Überführung eines Täters aufgrund außerhalb einer falschen Zeugenaussage liegender Umstände bei einem bestehenden Falschbelastungsmotiv des Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei - mehrfacher - Falschaussage des Belastungszeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
    Das Landgericht hat deshalb im Ansatz zutreffend - wegen der zurückgenommenen, den Angeklagten indes bewusst übertreibenden Belastung eines durch Messereinsatz erzwungenen Oralverkehrs - nach Umständen gesucht und solche erwogen, die außerhalb der Aussage der Nebenklägerin die Vornahme von Oralverkehr begründen können (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256).

    Hinsichtlich eines Verbrechens der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird die Aussage der Nebenklägerin durch rechtsfehlerfrei festgestellte weitergehende belastende Umstände (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256) bestätigt (Spuren an der Hose; offensichtliche Unfreiwilligkeit, UA S. 38 f.; Parallelen zu den Fällen II. 1 und II. 2, UA S. 41), was auch die Annahme einer sexuellen Nötigung zweifelsfrei rechtfertigt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).

  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
    Das Landgericht hat deshalb im Ansatz zutreffend - wegen der zurückgenommenen, den Angeklagten indes bewusst übertreibenden Belastung eines durch Messereinsatz erzwungenen Oralverkehrs - nach Umständen gesucht und solche erwogen, die außerhalb der Aussage der Nebenklägerin die Vornahme von Oralverkehr begründen können (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256).

    Hinsichtlich eines Verbrechens der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird die Aussage der Nebenklägerin durch rechtsfehlerfrei festgestellte weitergehende belastende Umstände (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256) bestätigt (Spuren an der Hose; offensichtliche Unfreiwilligkeit, UA S. 38 f.; Parallelen zu den Fällen II. 1 und II. 2, UA S. 41), was auch die Annahme einer sexuellen Nötigung zweifelsfrei rechtfertigt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält im Fall II. 3 hinsichtlich der Vornahme erzwungenen Oralverkehrs der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit nicht in BGHSt 51, 144 abgedruckt).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
    Der Senat ändert demnach den Schuldspruch im Fall II. 3 der Urteilsgründe (vgl. BGHSt 32, 357, 361).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
    Hinsichtlich eines Verbrechens der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird die Aussage der Nebenklägerin durch rechtsfehlerfrei festgestellte weitergehende belastende Umstände (vgl. BGH StV 1998, 250; BGHSt 44, 256) bestätigt (Spuren an der Hose; offensichtliche Unfreiwilligkeit, UA S. 38 f.; Parallelen zu den Fällen II. 1 und II. 2, UA S. 41), was auch die Annahme einer sexuellen Nötigung zweifelsfrei rechtfertigt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
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