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   BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10   

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https://dejure.org/2011,10442
BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10 (https://dejure.org/2011,10442)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - 5 StR 482/10 (https://dejure.org/2011,10442)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 5 StR 482/10 (https://dejure.org/2011,10442)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung sind zu vermeiden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Mißbrauchs eines Kindes aufgehoben

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
    Bei dieser Sachlage bedarf die Frage keiner abschließenden Klärung, ob die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 5 StPO i.V.m. § 247 StPO wegen fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Entlassung der in seiner Abwesenheit zeugenschaftlich vernommenen Nebenklägerin V. T. im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2010 - GSSt 1/09 (NJW 2010, 2450, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) Erfolg haben müsste.

    Nach der von der Revision mitgeteilten - aus dem Protokoll nicht hinreichend deutlich ersichtlichen - Videoübertragung der Vernehmung an den aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, StV 2002, 10; aber auch Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29; ferner Graf/Berg, StPO, § 247 Rn. 16; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 48; jeweils mwN) könnte dessen Verzicht auf eine Befragung der Zeugin eine Heilung des Verstoßes (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, NJW 2010, 2450 Rn. 25) begründen, wenngleich er vor der Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO erklärt wurde.

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
    Nach der von der Revision mitgeteilten - aus dem Protokoll nicht hinreichend deutlich ersichtlichen - Videoübertragung der Vernehmung an den aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, StV 2002, 10; aber auch Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29; ferner Graf/Berg, StPO, § 247 Rn. 16; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 48; jeweils mwN) könnte dessen Verzicht auf eine Befragung der Zeugin eine Heilung des Verstoßes (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, NJW 2010, 2450 Rn. 25) begründen, wenngleich er vor der Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO erklärt wurde.
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 269/05

    Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung (ergänzende

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
    Nach der von der Revision mitgeteilten - aus dem Protokoll nicht hinreichend deutlich ersichtlichen - Videoübertragung der Vernehmung an den aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, StV 2002, 10; aber auch Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29; ferner Graf/Berg, StPO, § 247 Rn. 16; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 48; jeweils mwN) könnte dessen Verzicht auf eine Befragung der Zeugin eine Heilung des Verstoßes (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, NJW 2010, 2450 Rn. 25) begründen, wenngleich er vor der Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO erklärt wurde.
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
    Nach der von der Revision mitgeteilten - aus dem Protokoll nicht hinreichend deutlich ersichtlichen - Videoübertragung der Vernehmung an den aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, StV 2002, 10; aber auch Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29; ferner Graf/Berg, StPO, § 247 Rn. 16; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 48; jeweils mwN) könnte dessen Verzicht auf eine Befragung der Zeugin eine Heilung des Verstoßes (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, NJW 2010, 2450 Rn. 25) begründen, wenngleich er vor der Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO erklärt wurde.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
    Andernfalls wird das Prozessverhalten der Töchter des Angeklagten im Rahmen der Nebenklage zu überdenken sein; es erscheint wenig konsequent, wenn sie einerseits - wie auch die erfolgreiche Nebenklagerevision erweist - eine Verurteilung des Angeklagten anstreben, andererseits das Zeugnis verweigern und sich lediglich mit der beweismäßig von vornherein deutlich schwächeren Verwertung früherer Angaben einverstanden erklären, die zwar den Grundsätzen von BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, entspricht, indes nicht einmal unumstritten ist (vgl. Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 22 f. mwN; Basdorf in NJW-Festheft Tepperwien, 2010, S. 5).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01

    Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10
    Nach der von der Revision mitgeteilten - aus dem Protokoll nicht hinreichend deutlich ersichtlichen - Videoübertragung der Vernehmung an den aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, StV 2002, 10; aber auch Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29; ferner Graf/Berg, StPO, § 247 Rn. 16; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 48; jeweils mwN) könnte dessen Verzicht auf eine Befragung der Zeugin eine Heilung des Verstoßes (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, NJW 2010, 2450 Rn. 25) begründen, wenngleich er vor der Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO erklärt wurde.
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Da eine Befragung der Zeugin, die in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch gemacht hat, nicht möglich war, ist schon eine Stützung der Feststellungen auf ihre insoweit eher unpräzisen Angaben vor der Polizei problematisch (vgl. zur Problematik allgemein BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 5 StR 482/10 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10

    Entfernung des Angeklagten; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen;

    Es wäre bloße Förmelei, wenn ihm - gegebenenfalls nach vorheriger Entfernung des Opferzeugen aus dem Gerichtssaal - in Anwesenheit ein weiteres Mal Fragen anheimgegeben werden müssten (vgl. zur Ersetzung der Unterrichtungspflicht nach § 247 Satz 4 StPO durch Bild-Ton-Übertragung auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; ferner zum Frageverzicht in solchen Fällen BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 5 StR 482/10).
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