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   BGH, 16.12.1998 - 5 StR 567/98   

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BGH, 16.12.1998 - 5 StR 567/98 (https://dejure.org/1998,6805)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1998 - 5 StR 567/98 (https://dejure.org/1998,6805)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 5 StR 567/98 (https://dejure.org/1998,6805)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 5 StR 567/98
    Die sachlichrechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils ergibt bereits nicht, daß das Landgericht wegen einer Zäsur durch die Verurteilung des Angeklagten zu einer - noch nicht vollstreckten - Geldstrafe zwischen den Taten nach den Grundsätzen von BGHSt 32, 190, 194 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Zäsurwirkung 9 - an einer Gesamtstrafenbildung gehindert gewesen wäre; denn jene Geldstrafe war - was das Landgericht freilich übersehen hat - ihrerseits naheliegend mit einer weiteren nach Tatbegehung aber vor Begehung von Fall 1 erfolgten Verurteilung zu Geldstrafe gesamtstrafenfähig und, wenn dies so war, gar nicht zäsurbegründend (vgl. BGHR StGB 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 5 StR 567/98
    Die sachlichrechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils ergibt bereits nicht, daß das Landgericht wegen einer Zäsur durch die Verurteilung des Angeklagten zu einer - noch nicht vollstreckten - Geldstrafe zwischen den Taten nach den Grundsätzen von BGHSt 32, 190, 194 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Zäsurwirkung 9 - an einer Gesamtstrafenbildung gehindert gewesen wäre; denn jene Geldstrafe war - was das Landgericht freilich übersehen hat - ihrerseits naheliegend mit einer weiteren nach Tatbegehung aber vor Begehung von Fall 1 erfolgten Verurteilung zu Geldstrafe gesamtstrafenfähig und, wenn dies so war, gar nicht zäsurbegründend (vgl. BGHR StGB 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13).
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 579/98

    Minder schwerer Fall einer schweren räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 16.12.1998 - 5 StR 567/98
    Dem Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung im zweiten Fall, welcher der mit Anklageerhebung erfolgten Beschränkung (§ 154a StPO) entspricht, hat die Staatsanwaltschaft vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1998 - 5 StR 579/98 - mit Nachweisen).
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