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   OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 13/06   

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https://dejure.org/2006,18316
OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 13/06 (https://dejure.org/2006,18316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2006 - 5 U 13/06 (https://dejure.org/2006,18316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 5 U 13/06 (https://dejure.org/2006,18316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wucherisches Rechtsgeschäft bei einem Grundstückskaufvertrag; Auslösung des Mitwirkungsverbots eines Urkundsnotars; Auswirkungen einer regelmäßigen Beratung in anderen Angelegenheiten durch den Notar bereits vor Beurkundung des notariellen Vertrages gegenüber der anderen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 326 a. F.; ; BGB § 452 a.F.; ; BGB § 571 a. F.; ; StGB § 266; ; ZPO § 256; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 7; ; WertV § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Zum Versuch der Rückabwicklung eines Grundstückkaufs wegen Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags und Störung der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 111/99

    Zur Wirksamkeit von Geschäften im Münzhandel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 5 U 13/06
    Ein derartiges Missverhältnis ist nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, die auch stets vom Senat vertreten wird, bei Grundstückskaufverträgen dann anzunehmen, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung (BGH NJW 2000, 1254, 1255 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchliche getrennte Verfolgung der Bewerbung eines

    Wegen des Flyers mahnte sie die Klägerin unter dem 19.8.2005 und wegen des Gehwegaufstellers unter dem 23.8.2005 ab (Anlagen B 2, JS 1-3; Ast.4 der Beiakte 5 U 13/06).

    Auf die hiergegen eingelegten Berufungen der Beklagten und dortigen Antragstellerin hat der Senat die einstweiligen Verfügungen mit Urteilen vom heutigen Tage neu erlassen (Beiakten 5 U 13/06 und 100/06).

    Der Senat hat die Akten der beiden Verfügungsverfahren zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht (5 U 13/06 und 5 U 100/06).

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