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   OLG Hamburg, 28.09.2005 - 5 U 150/04   

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https://dejure.org/2005,8632
OLG Hamburg, 28.09.2005 - 5 U 150/04 (https://dejure.org/2005,8632)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2005 - 5 U 150/04 (https://dejure.org/2005,8632)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2005 - 5 U 150/04 (https://dejure.org/2005,8632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Optische Oberflächengestaltung von Taschen; Prägung der charakteristischen Darstellung einer farbig eingetragenen Bildmarke durch eine zweifarbige Gestaltung; Hinweis auf den Hersteller durch die Oberflächenstrukturierung sowie die Formgebung und Farbgebung; ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; GMVO Art. 98 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechts- und Wettbewerbsschutz für "Damier Vernis"-Dekor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 280
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2005 - 5 U 150/04
    Diese Grundsätze hat der BGH erst in jüngster Zeit nachdrücklich in seinen Entscheidungen "Abschlussstück" (WRP 03, 521 - Abschlussstück) und "Goldbarren" (BGH WRP 03, 889 ff - Goldbarren) betont.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2005 - 5 U 150/04
    Diese Grundsätze hat der BGH erst in jüngster Zeit nachdrücklich in seinen Entscheidungen "Abschlussstück" (WRP 03, 521 - Abschlussstück) und "Goldbarren" (BGH WRP 03, 889 ff - Goldbarren) betont.
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.09.2005 - 5 U 150/04
    Im 1. Leitsatz der Entscheidung "Farbige Arzneimittelkapsel" ist mit aller wünschenswerten Deutlichkeit feststellt: "Durch die der Anmeldung beigefügte farbliche Abbildung der Marke und die Angabe, dass die Marke in bestimmten Farben eingetragen werden soll, wird der Schutzgegenstand der Marke auf die angegebene Farbgestaltung beschränkt" (BGH WRP 04, 1040 - Farbige Arzneimittelkapsel).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2017 - 20 U 29/17

    Verletzung von Markenrechten durch Erbringung von Logistik- bzw.

    Sie kann nämlich auch bei unstreitigem Sachverhalt fehlen, wenn gänzlich ungeklärte und umstrittene Rechtsfragen zu entscheiden sind (so auch OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 280 (281) - Damier Vernis).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 14 U 227/05

    Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Schadensersatz- und

    Insoweit sei den Ausführungen des OLG Hamm in dem Urteil vom 10.02.2005 (Aktenzeichen: 5 U 150/04) zuzustimmen, wonach nach dieser Bewertung eine Überschreitung der Kreditgeberrolle erst ab 1998 vorgelegen haben könne und diese nach Außen nicht erkennbar gewesen sei.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 20 U 120/17
    Letzteres ist jedoch nicht der Fall, wenn dies von der Entscheidung streitiger Rechtsfragen abhängt (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 280).
  • LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10

    Zum Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internethandelsplattform, wenn

    An die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung sind wegen möglicher Auswirkungen zu Lasten nicht beteiligter Dritter strenge Anforderungen zu stellen, so dass Zweifel in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht der Annahme einer offensichtlichen Rechtsverletzung entgegen stehen (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 280, 281).
  • LG Hamburg, 08.10.2013 - 312 O 143/13

    Markenrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Vollziehung einer

    Die Offensichtlichkeit kann auch bei unstreitigem Sachverhalt fehlen, wenn gänzlich ungeklärte und umstrittene Rechtsfragen zu entscheiden sind (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 280, 281 - Damier Vernis).
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