Weitere Entscheidung unten: SG Osnabrück, 15.03.2006

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   OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 2/02   

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https://dejure.org/2003,13118
OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 2/02 (https://dejure.org/2003,13118)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.03.2003 - 5 U 2/02 (https://dejure.org/2003,13118)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. März 2003 - 5 U 2/02 (https://dejure.org/2003,13118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Krankenhaus; Sturz eines Patienten mit Gehwagen

  • Judicialis

    BGB § 831; ; BGB § 847 a.F.; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 282

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allg. Verkehrssicherungspflicht im Krankenhaus; Sturz eines Patienten mit Gehwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 2/02
    Dem Krankenhausträger obliegen Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Patienten und Besuchern vor Schädigung, wie sie auch sonst Inhalt von Verkehrssicherungspflichten sind (BGH Medizinrecht 2001, 197, VersR 1991, 310, Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., Teil A Rdnr. 56 m.w.N.).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Rahmen ärztlicher Heilbehandlung die Behandlungsseite sowohl Diagnostik, Therapie als auch alle Bereiche des Pflegedienstes so durchzuführen hat, dass jede vermeidbare Gefährdung des Patienten ausgeschlossen ist (BGH VersR 1991, 310, 1058; OLG Köln, VersR 1990, 1240).

    Für den Kernbereich ärztlichen Handelns findet diese Bestimmung keine Anwendung, darüber hinaus jedoch in den vom Pflegepersonal und dem jeweiligen Krankenhausträger voll beherrschbaren Bereichen, insbesondere auch in den Risikosphären des Pflegedienstes (BGH VersR 1991, 310).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 2/02
    Dem Krankenhausträger obliegen Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Patienten und Besuchern vor Schädigung, wie sie auch sonst Inhalt von Verkehrssicherungspflichten sind (BGH Medizinrecht 2001, 197, VersR 1991, 310, Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., Teil A Rdnr. 56 m.w.N.).

    Der Krankenhausträger darf für Patienten nicht Gefahrenquellen schaffen oder verstärken, ohne die notwendigen Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen (BGH Medizinrecht 2001, 197).

  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 2/02
    Eine schuldhafte Pflichtverletzung ist auch anzunehmen bei unzureichenden Warnungen vor Gefahren für den Patienten bei Ausübung des Pflegedienstes (BGH VersR 1991, 1058 betr. die Gefahren eines Duschstuhls, Kippgefahr).
  • OLG Köln, 21.06.1989 - 27 U 156/88

    Diagnostik; Therapie; Augenärztliche Krankenhaus-Ambulanz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.03.2003 - 5 U 2/02
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Rahmen ärztlicher Heilbehandlung die Behandlungsseite sowohl Diagnostik, Therapie als auch alle Bereiche des Pflegedienstes so durchzuführen hat, dass jede vermeidbare Gefährdung des Patienten ausgeschlossen ist (BGH VersR 1991, 310, 1058; OLG Köln, VersR 1990, 1240).
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Rechtsprechung
   SG Osnabrück, 15.03.2006 - S 5 U 2/02   

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https://dejure.org/2006,106635
SG Osnabrück, 15.03.2006 - S 5 U 2/02 (https://dejure.org/2006,106635)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 15.03.2006 - S 5 U 2/02 (https://dejure.org/2006,106635)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 15. März 2006 - S 5 U 2/02 (https://dejure.org/2006,106635)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus SG Osnabrück, 15.03.2006 - S 5 U 2/02
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-keit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraus-setzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichen-de) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (siehe Urteil des BSG vom 02. Mai 2001, Aktenzeichen B 2 U 16/00 R, mit weiteren Nachweisen).
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