Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.09.2019

Rechtsprechung
   KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19   

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https://dejure.org/2019,55522
KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,55522)
KG, Entscheidung vom 22.10.2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,55522)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,55522)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nimm2-Bonbons - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 34 Abs. 2 Lebensmittelinformationsverordnung durch Vitamin- und Nährwerttabelle wenn Vitamine vor Fett und Zucker genannt werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Deklaration von Nährwerten auf Nimm2-Verpackung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Angaben zu Fett und Zucker gehören nach oben links!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reihenfolge von Nährwertangaben auf Bonbonverpackung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Darstellung der Vitamin- und Nährwerttabellen auf Verpackung von "nimm2"-Bonbons unzulässig - In Lebensmittelinformationsverordnung festgelegte Reihenfolge der Nährwert- und Vitaminangaben ist bindend

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11

    Barilla

    Auszug aus KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19
    Danach stellt Art. 34 Abs. 1 und 2 LMIV als verbraucherschützende Norm eine Marktverhaltensregel dar (vgl. zu Vorschriften der LMIV über Produktkennzeichnungen Senat, Beschluss vom 11. September 2018 - 5 W 176/18 -, Seite 10, den Parteien vom Landgericht in Kopie übersandt; sowie zu den lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 7 Abs. 2 LMKV, § 5 Abs. 7 NKV: BGH, Urteil vom 22. November 2012 - I ZR 72/11 -, Rn. 19, juris - Barilla).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15

    Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als

    Auszug aus KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19
    Eine Norm regelt das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer, wenn sie einen Wettbewerbsbezug in der Form aufweist, dass sie die wettbewerblichen Belange der als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommenden Personen schützt (BGH, Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 215/15 -, Rn. 20, juris - Aufzeichnungspflicht).
  • KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17

    Spielhallen - Wettbewerbsverstoß: Rauchverbot und Verbot der unentgeltlichen

    Auszug aus KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19
    Darüber hinaus ist die Spürbarkeit bei Verstößen gegen Vorschriften, die - wie hier - dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen, ohnehin zu vermuten (KG, Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17 -, Rn. 36, juris).
  • LG München I, 28.07.2023 - 37 O 14809/22

    Unzulässige Verpackungsangaben zum Proteingehalt eines Lebensmittels

    Die Spürbarkeit bei Verstößen gegen Vorschriften, die, wie die LMIV, dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen, ist im Übrigen ohnehin zu vermuten (KG GRUR 2019, 119, beck-online; KG LMuR 2020, 74, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64359
OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,64359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,64359)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,64359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.04.2015 - V ZR 138/14

    Notwegerecht: Beurteilung einer ordnungsmäßigen Nutzung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Eine etwaige schuldrechtliche Nutzungsvereinbarung zwischen den Voreigentümern der heute im Eigentum der Parteien stehenden Grundstücke wirkt nur inter partes und bindet die Einzelrechtsnachfolger nicht (BGH, Urteil vom 24.04.2015 - V ZR 138/14, juris Rz. 7).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar an das Grundstück herangefahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, Rn. 24 juris; BGH, Urteil vom 7. März 2014 - V ZR 137/13, BeckRS 2014, 9239, beck-online; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2016, § 917 Rz. 27).

    Die Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken stellt mithin eine ordnungsmäßige Nutzung im Sinne von § 917 Abs. 1 S. 1 BGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14 -, Rn. 16, juris).

    Daher kann ein Notwegrecht auch gegeben sein, wenn sich die Benutzungsart des Grundstücks ändert und erst dadurch die Inanspruchnahme eines Notwegs erforderlich wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Dafür ist es erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, Rn. 14 juris).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar an das Grundstück herangefahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, Rn. 24 juris; BGH, Urteil vom 7. März 2014 - V ZR 137/13, BeckRS 2014, 9239, beck-online; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2016, § 917 Rz. 27).

    Das steht der ordnungsmäßigen Benutzung als Wohngrundstück entgegen (BGH, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07, Rn. 24 juris).

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt daher keinen Anspruch auf einen Notweg nach § 917 BGB (BGH, Urteil vom 18.10.2013 - V ZR 278/12, Rn. 11 juris = NJW-RR 2014, 398).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar an das Grundstück herangefahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, Rn. 24 juris; BGH, Urteil vom 7. März 2014 - V ZR 137/13, BeckRS 2014, 9239, beck-online; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2016, § 917 Rz. 27).

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so können sie nicht mithilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (BGH, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13 -, Rn. 24 ff., juris m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11

    Notwegerecht: Anforderungen an die zumutbare Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Das für den Regelfall geltende Postulat der Erreichbarkeit eines Grundstücks mit Kraftfahrzeugen muss nach Auffassung des Senats mit Rücksicht auf die Benutzungsart, die Umgebung, den besonderen Charakter und die sonstigen Umstände des Einzelfalls für das jeweils infrage stehende Grundstück modifiziert werden (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.01.2013 - 12 U 205/11, NJOZ 2013, 1481, beck-online; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2014 - 9 U 4/13, juris Rz. 11 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 4/13

    Bestehen eines Notwegerechts bei anderen möglichen Verbindungen des Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Das für den Regelfall geltende Postulat der Erreichbarkeit eines Grundstücks mit Kraftfahrzeugen muss nach Auffassung des Senats mit Rücksicht auf die Benutzungsart, die Umgebung, den besonderen Charakter und die sonstigen Umstände des Einzelfalls für das jeweils infrage stehende Grundstück modifiziert werden (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.01.2013 - 12 U 205/11, NJOZ 2013, 1481, beck-online; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2014 - 9 U 4/13, juris Rz. 11 ff.).
  • BGH, 07.03.2014 - V ZR 137/13

    Verzicht auf Duldung eines Notwegrechts: Dingliche Wirksamkeit bei Eintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar an das Grundstück herangefahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, Rn. 24 juris; BGH, Urteil vom 7. März 2014 - V ZR 137/13, BeckRS 2014, 9239, beck-online; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2016, § 917 Rz. 27).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2014 - 12 U 81/14

    Notwegerecht: Voraussetzungen der Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Die Notwendigkeit der Benutzung des Verbindungsgrundstücks ist grundsätzlich dann nicht gegeben, wenn ein anderer ausreichender, wenn auch unbequemerer oder teurerer Zugang möglich ist; im Verhältnis zum Gesamtertrag seines Grundstücks unzumutbare Kosten zur Schaffung eines fehlenden bzw. zu Benutzung eines vorhandenen Zugangs braucht der Berechtigte aber nicht aufzuwenden (BGH NJW 1964, 1321; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rz. 64; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1999 - 3 U 86/97, juris Rz. 39, 45).
  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Die Notwendigkeit der Benutzung des Verbindungsgrundstücks ist grundsätzlich dann nicht gegeben, wenn ein anderer ausreichender, wenn auch unbequemerer oder teurerer Zugang möglich ist; im Verhältnis zum Gesamtertrag seines Grundstücks unzumutbare Kosten zur Schaffung eines fehlenden bzw. zu Benutzung eines vorhandenen Zugangs braucht der Berechtigte aber nicht aufzuwenden (BGH NJW 1964, 1321; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rz. 64; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1999 - 3 U 86/97, juris Rz. 39, 45).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08

    Umfang eines Notwegerechts

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2019 - 5 U 2/19
    Zwar ist die ordnungsgemäße Nutzung eines Wochenendhauses - ebenso wie die Nutzung eines mit einer Jagdhütte bebauten Waldgrundstückes (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2010, 445, Rn. 22) - wohl auch ohne einen Zugang mit einem Kraftfahrzeug möglich (vgl. Staudinger/Roth, § 917 Rz. 27).
  • OLG Koblenz, 05.07.1991 - 5 U 531/91

    Voraussetzungen eines Notwegerechts bei Anschluss des Grundstücks an einen

  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 S 44.18

    Anforderungen an ein standardisiertes Aufnahmegespräch

  • LG Detmold, 29.11.2018 - 2 O 186/18

    Wohngrundstück - Nutzung - Erreichbarkeit - Zufahrt - Notwegerecht

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