Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 616/02 - 71 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regressanspruch der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wegen eines Schadensereignisses; Entfallen des Regressanspruchs wegen fristgerechten Zugangs der Kündigung seitens der Versicherung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der Obliegenheitsverletzung; Begriff ...
- Judicialis
BGB § 174; ; BGB § 174 S. 2; ; BGB § 242; ; VVG § 6 Abs. 1 S. 3; ; VVG § 10; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AKB § 9
- schadenfixblog.de
Kündigung bzw. Regress des Versicherers
- verkehrsanwaelte.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 174; VVG § 6
Unwirksamkeit der Kündigung einer Kfz-Haftpflichtversicherungng mangels Beifügung einer Vollmachtsurkunde; kein Zugang des Kündigungsschreiben durch Zugang des Benachrichtigungsscheins - kein Zugang des Kündigungsschreiben durch Zugang des Benachrichtigungsscheins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 02.10.2002 - 12 O 133/02
- OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 616/02 - 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97
Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 616/02
Die Rechtsprechung sieht dies zu Recht anders (BGHZ 137, 205 ff): Es gibt keine allgemeine Obliegenheit, auf die Benachrichtigung hin den bei der Post befindlichen Brief abzuholen (…Soergel a.a.O.).Selbst wenn man aufgrund des erwarteten Zuganges rechtserheblicher Erklärungen Vorsorge dafür zu treffen hat, dass diese Erklärungen den Empfänger auch erreichen, rechtfertigt ein entsprechender Sorgfaltsverstoß nicht ohne weiteres, den Adressaten nach Treu und Glauben so zu behandeln, als habe ihn die infolge seiner Sorgfaltsverletzung nicht zugegangene Willenserklärung doch erreicht (BGHZ 137, 205 ff).
- BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75
Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 616/02
Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (BGHZ 67, 271, 275). - BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91
Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 616/02
Die Obliegenheit zur Kündigung entfällt nicht schon, weil der Versicherungsvertrag durch den dauernden und vollständigen Wegfall des versicherten Interesses vor Ablauf der Kündigungsfrist gegenstandslos geworden ist (vgl. hierzu BGH VersR 1992, 1098, 1090;… BK-Schwintowski § 6 Rn. 94).
- OLG Köln, 02.12.2011 - 20 U 53/09
Eintrittspflicht der privaten Luftfahrt-Lizenzverlustversicherung
Dies kommt in Betracht, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat, was auch konkludent geschehen kann, wenn der Vertreter eine Stellung bekleidet, mit der eine Vollmacht verbunden zu sein pflegt, die auch das konkrete einseitige Rechtsgeschäft erfasst, wie es beispielsweise anzunehmen ist, wenn ein Prokurist unter dieser Bezeichnung gehandelt hat (vgl. OLG Saarbrücken ZfS 2003, 351).