Rechtsprechung
OLG Schleswig, 19.12.2013 - 5 U 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 134 BGB, § 874 BGB, § 1147 BGB, § 1192 Abs 1 BGB, § 1193 Abs 1 S 3 BGB
Vollstreckungsabwehrklage: Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde bei abgekürztem Unterwerfungsvermerk "(sofort) vollstreckbar nach § 800 ZPO"; Abdingbarkeit der Kündigungsfrist für den Grundschuldbetrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 20.06.2013 - 6 O 28/13
- OLG Schleswig, 19.12.2013 - 5 U 91/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02
Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld
Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2013 - 5 U 91/13
Der Eigentümer eines Grundstücks, der aus einer Grundschuld dinglich in Anspruch genommen wird, kann dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) abgeschlossenen Sicherungsvertrag ergeben (Leitsatz BGH WM 2003, 1365). - BGH, 07.05.1992 - IX ZR 175/91
Einwand fehlender Titelumschreibung bei späterer Vollstreckung eines als …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2013 - 5 U 91/13
Sie ist schon dann zulässig, wenn der Schuldner jedenfalls auch Einwendungen gelten machen will, die den durch den Titel festgestellten Anspruch selbst betreffen (Leitsatz BGH NJW 1992, 2159). - BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 118/88
Gutgläubiger Erwerb; Eintragung; Vorrang; Grundpfandrecht; Vermögensübernahme; …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2013 - 5 U 91/13
Die zulässige Bezugnahme hat am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (Palandt- Bassenge , § 874 Rn. 2 unter Verweis auf BayObLG NJW-RR 1989, 907).
- OLG Hamm, 04.06.2018 - 5 U 141/17
Zurückweisung einer Kündigung
Dies reicht nach ganz herrschender Meinung aus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 5 U 91/13, juris Rz. 17 ff.;… Zöller/Stöber, 32. Aufl. 2018, § 800 Rz. 11, jeweils m.w.N.). - LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden hinsichtlich Wertfestsetzung eines …
Soweit die Gläubigerseite die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2013 - 5 U 91/13 -, juris) sowie auch des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88 -, BGHZ 108, 372-380) heranzieht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.Während es im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts um die Frage der Anforderungen an die Eintragung im Grundbuch nach § 800 Abs. 1 ZPO geht und in diesem Fall eine titelübertragende Klausel gegen die Beklagte gerade vorlag (Urteil vom 19. Dezember 2013 - 5 U 91/13 -, Rn. 19, juris), bezieht sich der Beschluss des Bundesgerichtshofs auf die Frage der Eintragungsfähigkeit des Vermerks wegen eines "zuletzt zu zahlenden Teilbetrages" im Rahmen des § 800 ZPO.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Frist zur Begründung der Berufung durch den Nebenintervenienten
- rechtsportal.de
ZPO § 69; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
Frist zur Begründung der Berufung durch den Nebenintervenienten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 24.04.2013 - 24 O 613/11
- OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13
- BGH, 05.06.2014 - V ZB 160/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.1990 - V ZR 21/89
Veräußerung des Erbbaurechts; Erhöhung des Erbbauzinses
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13
Sie bleiben ihrem rechtlichen Charakter nach schuldrechtliche Verbindlichkeiten mit einer dinglichen Wirkung (vgl. BGH NJW 1990, 2620 ff. und Imgenstau/Hustedt, Erbbaurechtsgesetz 9. Aufl. 2010, § 2 Rdn. 12 und § 9 Rdn. 114 m. w. N.).Dieserhalb ist gerade die Frage der befreienden Schuldübernahme im Sinne von § 415 Abs. 1 BGB und deren Nachweis durch die Beklagte von zentraler Bedeutung im angefochtenen Urteil gewesen (vgl. auch in diesem Zusammenhang BGH NJW 1990, 2620 ff.).
- BGH, 21.04.1997 - II ZB 7/96
Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen - Streitgenössische Nebenintervention - …
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13
Der Nebenintervenient, der dem Verfahren erst nach der ersten Instanz beitritt, ist daher hinsichtlich der Berufungseinlegungs- und der Berufungsbegründungsfrist an die Fristen der ZPO §§ 517, 520 Abs. 2 gebunden (vgl. BGH NJW-RR 1997, 865 f.).Das Urteil muss ihm zugestellt werden; ab dann laufen Berufungsfrist und Berufungsbegründungsfrist (vgl. BGH NJW-RR 1997, 865 f. und Zöller-Heßler, a.a.O.).
- BGH, 17.01.2001 - XII ZB 194/99
Streitgenössische Nebenintervention des Untermieters
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13
Dieser Umstand als solcher begründet jedoch keine streitgenössische Nebenintervention gem. § 69 ZPO, denn weder nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts noch des Prozessrechts entfaltet die Rechtskraft der im vorliegenden Prozesses erlassenen Entscheidung auf das angesprochene Rechtsverhältnis der Streithelferin zu den Klägern eine Wirksamkeit (vgl. BGH NJW 2001, 1355 f., im Falle einer Unterverpachtung einer Gaststätte und der vertraglichen Beziehungen zwischen der Klägerin als Hauptverpächterin und der Streithelferin der Beklagten als Unterpächterin).
- BGH, 31.03.2008 - II ZB 4/07
Anfechtungsklage - Beitritt eines GmbH-Gesellschafters in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13
Bei nicht streitgenössischer Nebenintervention kommt es für den Beginn der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist auf die Zustellung des angefochtenen Urteils an die unterstützte Hauptpartei an, ohne Rücksicht darauf, wann das Urteil der Streithelferin selbst zugestellt worden ist (vgl. BGH NJW 2008, 1889 f. und Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 517 Rdn. 11). - BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96
Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und …
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13
Dabei ist unter einem "Rechtsverhältnis" eine durch den Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm gegebene Beziehung zu einer Person zu einer anderen oder zu Gegenständen zu verstehen (vgl. zum Ganzen BGH NJW-RR 1997, 919 ff. - Rdn. 12 zitiert nach Juris). - BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84
Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher …
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 5 U 91/13
Eine streitgenössische Nebenintervention setzt gem. § 69 ZPO voraus, dass nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts - oder des Prozessrechts - (BGHZ 92, 275 ff.) die Rechtskraft der in dem Hauptprozess erlassenen Entscheidung auf das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu dem Gegner von Wirksamkeit ist.
Rechtsprechung
OLG Köln, 30.06.2014 - 5 U 91/13 |
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Schließmuskel durchtrennt: 60.000 Euro Gesamtabfindung