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   OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03   

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https://dejure.org/2003,13465
OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03 (https://dejure.org/2003,13465)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.06.2003 - 5 W 122/03 (https://dejure.org/2003,13465)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - 5 W 122/03 (https://dejure.org/2003,13465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung des anteiligenReisepreises; Verauslagung

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 576

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 1
    Zur Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03
    Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, da auf der Grundlage des Zivilprozess-Reformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887 ff.) ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter nur noch im Wege der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Köln, OLGR 2003, 155; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494; OLG Celle, OLGR 2002, 228).

    Vielmehr kann die nach § 46 Abs. 2 ZPO im Grundsatz vorgesehene Beschwerde nur nach Maßgabe der speziellen Voraussetzungen des § 567 Abs. 1, § 576 ZPO beschritten werden (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494).

  • OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02

    Richterablehnung: Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03
    Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, da auf der Grundlage des Zivilprozess-Reformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887 ff.) ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter nur noch im Wege der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Köln, OLGR 2003, 155; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494; OLG Celle, OLGR 2002, 228).

    Vielmehr kann die nach § 46 Abs. 2 ZPO im Grundsatz vorgesehene Beschwerde nur nach Maßgabe der speziellen Voraussetzungen des § 567 Abs. 1, § 576 ZPO beschritten werden (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494).

  • OLG Köln, 25.02.2003 - 15 U 138/02

    Recht am Bild der eigenen Sache in Anlehnung an § 22 KunstUrhG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03
    Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, da auf der Grundlage des Zivilprozess-Reformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887 ff.) ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter nur noch im Wege der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Köln, OLGR 2003, 155; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494; OLG Celle, OLGR 2002, 228).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03
    Diese gesetzliche Einschränkung der Anfechtbarkeit abgewiesener Ablehnungsgesuche ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; die Rechtslage entspricht im familiengerichtlichen Verfahren den anerkannten Rechtsgrundsätzen zur Anfechtbarkeit zurückgewiesener Ablehnungsgesuche, die sich gegen Richter des Oberlandesgerichts wenden (BGH, Beschl. v. 3.2.1993 -XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03
    Demnach ist eine das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung, die ein Landgericht im Beschwerde- oder Berufungsverfahren ausgesprochen hat, nur noch dann anfechtbar, wenn das Landgericht die Beschwerde im angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat (vgl. ebenso für die Ablehnung eines Sachverständigen: OLG Köln, FGPrax 2002, 230; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507).
  • OLG Celle, 17.06.2002 - 9 W 59/02

    Anfechtung der Entscheidung über Richterablehnungen im landgerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03
    Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, da auf der Grundlage des Zivilprozess-Reformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887 ff.) ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter nur noch im Wege der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Köln, OLGR 2003, 155; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494; OLG Celle, OLGR 2002, 228).
  • OLG Köln, 10.07.2002 - 2 Wx 11/02
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03
    Demnach ist eine das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung, die ein Landgericht im Beschwerde- oder Berufungsverfahren ausgesprochen hat, nur noch dann anfechtbar, wenn das Landgericht die Beschwerde im angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat (vgl. ebenso für die Ablehnung eines Sachverständigen: OLG Köln, FGPrax 2002, 230; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507).
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