Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 136/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung der Kenntnis des Prozessbevollmächtigten von einem gerichtlichen Verbot auf einen Schuldner im Bestrafungsverfahren; Erkundigungspflicht eines Schuldners bezüglich des Bestehens eines gesetzlichen Verbots nach Beauftragung eines Rechtsanwalts und Hinterlegung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 890; BGB § 166 Abs. 1
Kenntnis des Prozessbevollmächtigten von gerichtlichem Verbot eines "Lagerverkaufs" dem Unterlassungsschuldner zurechenbar? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.08.2007 - 315 O 424/07
- OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 136/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 136/07
Der Schuldner eines Unterlassungstitels kann daher nur bei eigenem Verschulden mit einem Ordnungsmittel bestraft werden ( BVerfG NJW 91, 3139;… Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn.11; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3.Aufl., Rn.227 ).
- OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 26 W 25/21
Ordnungsmittelverfahren: Keine Zurechnung der Kenntnis der …
Dem Schuldner wird dabei im Bestrafungsverfahren die etwaige Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten von einem gerichtlichen Verbot nicht zugerechnet (vgl. etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 18.09.2007 - 5 W 136/07 -, BeckRS 2008, 01323;… Seibel, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 890 ZPO, Rdnr. 6).Dies kann aber nicht für das Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO gelten, da es sich hierbei um ein strafähnliches Verfahren handelt (vgl. etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 18.09.2007 - 5 W 136/07 -, BeckRS 2008, 01323) und nur eigenes Verschulden die Verhängung strafrechtsähnlicher Sanktionen begründen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 04.11.2021 - I ZB 54/20 -, NJW 2022, 245, 247).