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   OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04, 5 W 17/04 - 7   

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https://dejure.org/2004,8379
OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04, 5 W 17/04 - 7 (https://dejure.org/2004,8379)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2004 - 5 W 17/04, 5 W 17/04 - 7 (https://dejure.org/2004,8379)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - 5 W 17/04, 5 W 17/04 - 7 (https://dejure.org/2004,8379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen Schlüssels für die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliche Trennung der Gebäudekomplexe einer Wohnungseigentumsanlage; Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels der Teilungserklärung; Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung; Gebäudebezogene Umlage von Instandhaltungskosten; Langjährig praktizierte ...

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 876; ; BGB § 877; ; WEG § 23 Abs. IV S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ).

    Ein sachlicher Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich die bisherige Praxis nicht bewährt hat (BGHZ 95, 137 ; BayObLG WuM 1992, 156 ; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ).

    Zwar ist eine abweichende Praxis über mehrere Jahre hinweg nicht ausreichend, um daraus eine Vereinbarung der Änderung der Gemeinschaftsordnung/Teilungsordnung abzuleiten (BayObLG NJW 1986, 385, Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ), jedoch kann der Grund und die Dauer einer von der Gemeinschaftsordnung/ Teilungsordnung abweichenden Verteilung von Kosten für das Vorliegen eines sachlichen Grundes und die Beurteilung, ob einzelne Wohnungseigentümer durch die Neuregelung unbillig benachteiligt werden, von Bedeutung sein (Pfälz. OLG Zweibrücken a.a.O.).

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ).

    Ein sachlicher Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich die bisherige Praxis nicht bewährt hat (BGHZ 95, 137 ; BayObLG WuM 1992, 156 ; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ).

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Ob die nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich erforderliche Zustimmung der Realgläubiger zu dem Änderungsbeschluss für diejenigen Realgläubiger entfällt, die das Wohnungseigentum erst zu einem Zeitpunkt beliehen haben, zu dem die Teilungserklärung bereits die Möglichkeit vorsah, sie durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (vgl. hierzu Lüke, WE 1998, 202 , offengelassen in BayObLGZ 1984, 257 ) kann hier dahinstehen.

    Da die Zustimmungserklärungen trotz entsprechenden Hinweises und einer diesbezüglichen Auflage durch das Landgericht nicht beigebracht wurden, fehlt es dem Eigentümerbeschluss vom 06.11.2002 an einer Voraussetzung seiner Wirksamkeit; er ist aus diesem Grund für ungültig zu erklären (§ 23 Abs. 4 WEG; vgl. zu alldem BayObLGZ 1984, 257 ; 1974, 217 ).

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ).

    Ein sachlicher Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich die bisherige Praxis nicht bewährt hat (BGHZ 95, 137 ; BayObLG WuM 1992, 156 ; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der in einer Teilungserklärung festgesetzte Verteilungsschlüssel für die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums dann (und nur dann, vgl. BGH Beschluss vom 20.09.2000, V ZB 58/99, BGHZ 145, 158 ff) durch einen Mehrheitsbeschluss geändert werden kann, wenn die Teilungserklärung eine entsprechende Regelung enthält.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Da auch bei Eigentümerbeschlüssen § 139 BGB entsprechende Anwendung findet (BGH, Beschluß vom 10. September 1998, Az: V ZB 11/98, BGHZ 139, 289) ist mangels abweichender Feststellungen des Landgerichts oder diesbezüglichen Sachvortrags davon auszugehen, dass sich die Anfechtbarkeit, die sich aus dem Fehler der erforderlichen Zustimmung der Realgläubiger ergibt, auf den gesamten unter TOP 1 gefassten Beschluss auswirkt.
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Der Beschluss wurde hier auch innerhalb der Frist des §§ 23 Abs. IV S. 2, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG angefochten und ist deshalb für ungültig zu erklären (BGH, Beschl. vom 16.09.1994, NJW 1994, 3230 f m.w.N.).
  • KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00

    Verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 23/90

    Abänderung der Zweckbestimmung eines Sondereigentums durch in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Dies entspricht herrschender höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.06.1985, VII ZB 21/84, BGHZ 1995, 137 ; BayObLG WuM 1990, 604 ; WuM 1992, 156 ; Pfälz OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ; KG NZM 2001, 959 ).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04
    Da die Zustimmungserklärungen trotz entsprechenden Hinweises und einer diesbezüglichen Auflage durch das Landgericht nicht beigebracht wurden, fehlt es dem Eigentümerbeschluss vom 06.11.2002 an einer Voraussetzung seiner Wirksamkeit; er ist aus diesem Grund für ungültig zu erklären (§ 23 Abs. 4 WEG; vgl. zu alldem BayObLGZ 1984, 257 ; 1974, 217 ).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85
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