Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 27.03.2012

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   KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12   

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KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12 (https://dejure.org/2012,1116)
KG, Entscheidung vom 17.02.2012 - 5 W 17/12 (https://dejure.org/2012,1116)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 5 W 17/12 (https://dejure.org/2012,1116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Alt 2 BeratHiG, § 19 Abs 1 S 1 SGB 2, § 62 SGB 10
    Beratungshilfe: Grundsatz der Rechtswahrnehmungsgleichheit bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung; Gebot der Einzelfallabwägung; Kriterien für die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren; Selbsthilfemöglichkeit bei einfachem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsmaßstäbe für die Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung nach § 2 Abs. 1 BerHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerHG § 2 Abs. 1
    Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Beratungshilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Insoweit ist eine Abwägung im jeweiligen Einzelfall zu treffen (vgl. BVerfG, 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, NJW 2009, 3417, juris Rn. 29).(Rn.6).

    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29. September 1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordern eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 8; BVerfGE 122, 39, 48f; NJW 2009, 3417).

    Dies gilt auch für das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht (BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 26ff; NZS 2011, 335, juris Rn. 8).

    Insoweit ist eine Abwägung im jeweiligen Einzelfall zu treffen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 29).

    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8.10.1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29.9.1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

  • BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit bei Verweisung auf zumutbare

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Ein kostenbewusster Rechtsuchender wird dabei insbesondere prüfen, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist (vgl. BVerfG, 14. August 2010, 1 BvR 432/10, NZS 2011, 335, juris Rn. 8).(Rn.6).

    Betrifft der Widerspruch etwa lediglich einen - gegebenenfalls wiederholten - Hinweis auf eine einfach gelagerte Frage zum Sachverhalt, kann es auch für einen bemittelten Rechtsuchenden nahe liegen, einen solchen schlichten tatsächlichen Hinweis - gegebenenfalls nach anwaltlicher Beratung - in einem Widerspruchsschreiben selbst zu geben (vgl. BVerfG, 14. August 2010, 1 BvR 432/10, NZS 2011, 335, juris Rn. 11).(Rn.8).

    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordern eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 8; BVerfGE 122, 39, 48f; NJW 2009, 3417).

    Ein kostenbewusster Rechtsuchender wird dabei insbesondere prüfen, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist (vgl. BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 8).

    Dies gilt auch für das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht (BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 26ff; NZS 2011, 335, juris Rn. 8).

    Betrifft der Widerspruch etwa lediglich einen - gegebenenfalls wiederholten - Hinweis auf eine einfach gelagerte Frage zum Sachverhalt, kann es auch für einen bemittelten Rechtsuchenden nahe liegen, einen solchen schlichten tatsächlichen Hinweis - gegebenenfalls nach anwaltlicher Beratung - in einem Widerspruchsschreiben selbst zu geben (vgl. BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 11).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/99 B

    Zulässigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren auch bei

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29. September 1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8.10.1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29.9.1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87

    Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29. September 1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8.10.1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29.9.1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87

    Notwendige Vertretung im Schwerbehinderten-Vorverfahren

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29. September 1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

    Notwendig ist die Zuziehung in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 30 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8.10.1987, 9a RVs 10/87, juris; SozR 1300 § 63 Nr. 12; BSG, Beschluss vom 29.9.1999, B 6 KA 30/99 B - juris).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordern eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 8; BVerfGE 122, 39, 48f; NJW 2009, 3417).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Urkundsbeamtin bei ihrer Entscheidung über den Antrag auf Beratungshilfe dem Grunde nach überhaupt eine Beschränkung auf eine bloße Beratung hätte vornehmen dürfen (ablehnend etwa AG Halle, Beschluss vom 29.11.2011, 103 II 2102/11, juris Rn. 3; Schoreit/Groß, BerHG ua, 10. Aufl., § 2 BerHG Rn. 11), ob dies möglicherweise - wie vorliegend - bei einer nachträglichen Antragstellung gem. § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG bejaht werden könnte und ob die diesbezügliche Erinnerungsentscheidung des Amtsgerichts überhaupt einer statthaften Beschwerde zugänglich wäre (ablehnend unter Hinweis auf § 6 Abs. 2 BerHG etwa OLG Celle, FamRZ 2011, 495, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • AG Halle/Saale, 29.11.2011 - 103 II 2102/11

    Beratungshilfe: Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr

    Auszug aus KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Urkundsbeamtin bei ihrer Entscheidung über den Antrag auf Beratungshilfe dem Grunde nach überhaupt eine Beschränkung auf eine bloße Beratung hätte vornehmen dürfen (ablehnend etwa AG Halle, Beschluss vom 29.11.2011, 103 II 2102/11, juris Rn. 3; Schoreit/Groß, BerHG ua, 10. Aufl., § 2 BerHG Rn. 11), ob dies möglicherweise - wie vorliegend - bei einer nachträglichen Antragstellung gem. § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG bejaht werden könnte und ob die diesbezügliche Erinnerungsentscheidung des Amtsgerichts überhaupt einer statthaften Beschwerde zugänglich wäre (ablehnend unter Hinweis auf § 6 Abs. 2 BerHG etwa OLG Celle, FamRZ 2011, 495, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 119/17

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren:

    2.2.2) Die Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann im Rahmen der Festsetzung der dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts überprüft werden (vgl. Kammergericht, Beschluss v. 17.02.2012 - 5 W 17/12, NJOZ 2012, 1005, 1006; Köpf, a.a.O., § 2 Rn 35; OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.05.2007 - 8 W 169/07 Rn 13, zit. nach juris; entgegen LG Berlin, Beschluss v. 22.05.2013 - 82 T 532/12, zit n. juris).
  • LG Berlin, 22.05.2013 - 82 T 532/12

    Überprüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung im Rahmen der

    Soweit das gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG nicht zuständig gewesene KG in seinem Beschluss vom 17.02.2012, RVGreport 2012, 260 = JurBüro 2012, 317 die Auffassung vertreten hatte, die Prüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung sei auch im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen, beruhte dies offensichtlich auf den Besonderheiten des Einzelfalles.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 10.09.2012 - 70a II 257/12

    Beratungshilfe: Prüfung der Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung

    Zu Recht bezieht sich daher der Rechtspfleger in seinen oben genannten Beschlüssen auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 17.02.2012 - Az. 5 W 17/12 -.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 28.06.2012 - 70a II 257/12

    Beratungshilfe: Versagung der Bewilligung von Beratungshilfe; Entstehung der

    Nach Leitsatz Nr. 1 der Kammergerichtsentscheidung, Beschluss vom 17.2.2012, 5 W 17/12, juris, soll ein Unbemittelter einem kostenbewussten Bemittelten gleich gestellt werden.
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   OLG Celle, 27.03.2012 - 5 W 17/12   

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OLG Celle, 27.03.2012 - 5 W 17/12 (https://dejure.org/2012,32066)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.03.2012 - 5 W 17/12 (https://dejure.org/2012,32066)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. März 2012 - 5 W 17/12 (https://dejure.org/2012,32066)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Eintragung von Vormerkung: Ist Gefährdung glaubhaft zu machen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangshypothek gemäß § 648 BGB durch einstweilige Verfügung: Glaubhaftmachung einer Gefährdung erforderlich? (IBR 2013, 1082)

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