Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verwirkung des Honoraranspruchs eines Zahnarztes
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung eines ärztlichen Honoraranspruchs nach 3- jährigem Zuwarten mit der Rechnungsstellung nach Abbruch der Behandlung unter Berufung auf deren angebliche Fehlerhaftigkeit seitens des Patienten; Zeitmoment als Voraussetzung der Verwirkung ; Besondere ...
- Judicialis
BGB § 242
- christmann-law.de
Verwirkung einer Zahnarztrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 242
Verwirkung des ärztlichen Honoraranspruchs bei verspäteter Geltendmachung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Bei erheblich verzögerter Liquidation droht Verlust des Honoraranspruchs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Patient brach Behandlung ab - Zahnarzt schickt drei Jahre danach eine hohe Rechnung
- medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Verwirktes Zahnarzthonorar bei verspäteter Rechnungsstellung
- krankenkassen.de (Kurzinformation)
Nach drei Jahren können Ärzte kein Honorar mehr verlangen - Ärzte rechnen üblicherweise zum Ende des Quartals ab
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 18.07.2007 - 13 O 1808/06
- OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07
- LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2008 - 13 O 1808/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1156
- MDR 2008, 377
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Frankfurt/Main, 23.05.1996 - 30 C 2697/95
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07
Gerade weil der Arzt den Beginn der Verjährung seiner Honorarforderung bestimmt, weil der Beginn der Verjährungsfrist voraussetzt, dass er eine Honorarrechung erteilt, muss er die Brechung in angemessener Frist erstellen, will er sich nicht den Einwand der Verwirkung entgegenhalten lassen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 970; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1267). - OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 U 111/91
Fälligkeit und Beginn der Verjährung der Honoraransprüche eines Arztes
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07
Gerade weil der Arzt den Beginn der Verjährung seiner Honorarforderung bestimmt, weil der Beginn der Verjährungsfrist voraussetzt, dass er eine Honorarrechung erteilt, muss er die Brechung in angemessener Frist erstellen, will er sich nicht den Einwand der Verwirkung entgegenhalten lassen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 970; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1267). - LG München I, 18.11.2002 - 9 S 12869/01
Arzthonoraranspruch - Verwirkung des Anspruchs
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07
Vor diesem Hintergrund bestand für den Beklagten vom tatsächlichen Sachverhalt her und anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des LG München I vom 18.11.2002 (NJW-RR 2003, 311) zugrunde lag, keine Veranlassung, den Kläger zu einer Rechnungstellung innerhalb angemessener Frist aufzufordern.
- OLG Nürnberg, 28.07.2014 - 14 U 2180/13
Kündigung eines Verbraucherdarlehens: Anforderungen an die Annahme der Verwirkung …
Insbesondere ergibt sich kein Widerspruch zu der vom Beklagten angeführten Entscheidung eines anderen Senats des Berufungsgerichts (Beschl. v. 09.01.2008 - 5 W 2508/07, NJW-RR 2008, 1156). - LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2008 - 13 O 1808/06
Verwirkung des Honoraranspruchs eines Arztes
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung auf die Ausführungen im Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.01.2008 (Az.: 5 W 2508/07) unter Gründe I., Seiten 2 ff. Bezug genommen.Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen umfassend Bezug genommen auf die Begründung im Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.01.2008 (Az.: 5 W 2508/07) unter Gründe II., Seiten 4-8.
- OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 275/11
Internationale Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand der Belegenheit bei …
Zudem hatte das Mietverhältnis noch eine lange Laufzeit, so dass eine zeitnahe Abrechnung zunächst nur im eigenen Interesse der Klägerin lag (vgl. zu Verwirkung bei verspäteter Rechnungsstellung OLG Nürnberg MDR 2008, 377 ff., zitiert nach juris;… Palandt/Grüneberg a.a.O § 242 Rn. 100).
- LG Köln, 08.06.2021 - 3 O 35/21 Wird über (zahn-) ärztliche Leistungen keine Rechnung erteilt, so hätte dies - wollte man einen besonderen Patientenschutz durch das Umstandsmoment der Verwirkung nicht annehmen - die faktische Unverjährbarkeit der ärztlichen Vergütungsforderung zur Folge (OLG Nürnberg, B. vom 09.01.2008, Az.: 5 W 2508/07, [Rn. 27, 28] zitiert nach JURIS;… Spickhoff/Spickhoff, Medizinrecht 3. Auflage, § 10 GOZ Rn. 3;… Martis/Winkart, Arzthaftungsrecht 5. Auflage, Abschnitt V Rn. 5;… Kern/Rehborn in Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts 5. Auflage, § 74 Rn. 47; jeweils mwN).
- OLG Köln, 29.12.2021 - 5 U 103/21
Verwirkung von Vergütungsansprüchen eines Zahnarztes
Er kann sich jedoch zum Beweis auf seine Behandlungsunterlagen berufen, während sich die Möglichkeiten des Patienten, eine eventuelle Unrichtigkeit der Dokumentation darzulegen, über die Zeit erheblich verschlechtert (so auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.01.2008 - 5 W 2508/07, NJW-RR 2008, 1156 ff). - LG Frankenthal, 23.08.2017 - 4 O 121/17
Behandlungsvertrag: Honoraranspruch eines Zahnarztes aufgrund …
Dass dies die Umstände waren, aufgrund derer eine Verwirkung anzunehmen war, ergibt sich sowohl aus der zitierten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth wie auch einer Beschwerdeentscheidung des OLG Nürnberg vom 09.01.2008 (AZ 5 W 2508/07, recherchiert bei Juris).