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   OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07 - 106   

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OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07 - 106 (https://dejure.org/2007,8856)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.12.2007 - 5 W 299/07 - 106 (https://dejure.org/2007,8856)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 5 W 299/07 - 106 (https://dejure.org/2007,8856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Fehlerhaftigkeit richterlicher Anordnungen und Entscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer richterlichen Befangenheit im Hinblick auf eine Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen, Entscheidungen oder Rechtsauffassungen des abgelehnten Richters; Wissentliches In-Umlauf-Bringen eines gefälschten Empfangsbekenntnisses durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 46 Abs. 2
    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen, Entscheidungen oder Rechtsauffassungen im Richterablehnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Düsseldorf, 27.03.2007 - 4b O 196/05

    Durch einen angestellten "Ingenieur der Herstellbarkeitsprüfung-Gruppenstab"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
    Auf Antrag der Beklagten hat das Landgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 28.3.2007 das Verfahren bis zum rechtskräftigem Abschluss eines vor dem Landgericht Düsseldorf anhängigen Rechtsstreits 4b O 196/05 ausgesetzt (Bl. 150 d.A.).

    Mit Verfügung vom 18.6.2007 hat die Vorsitzende der 12. Zivilkammer die Parteien gebeten mitzuteilen, ob das Urteil des Landgerichts Düsseldorf in dem Verfahren 4 b O 196/05 rechtskräftig ist (Bl. 155 RS d.A.).

    Mit am 18.6.2007 eingegangenem Schriftsatz reichte die Beklagte die Urteilskopie eines am 27.3.2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf - 4b O 196/05 - zu den Akten (Bl. 156 ff d.A.).

    In diesem Schreiben wird unter anderem darauf verwiesen, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers kein Empfangsbekenntnis zu dem Urteil 4b O 196/05 abgegeben habe und vermutet werde, dass die Vorsitzende Richterin am Landgericht H. wissentlich ein gefälschtes Empfangsbekenntnis in Umlauf gebracht habe.

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07

    Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BVerfG, Beschl. V. 5.4.1990, 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30/38; BGH, Beschl. v. 30.1.1986, X ZR 70/84, NJW-RR 1986, 738; Zöller- Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 42, Rdnr. 9, m.w.N.).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879; Zöller- Vollkommer, aaO, Rdnr. 28; Senat, Beschl. v. 2.5.2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N. und vom 20.8.2007, 5 W 174/07-58).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.11.1997, IV ZR 214/96, NJW 1998, 612; BAG, Beschl. v. 29.10.1992, 5 AZR 377/92, NJW 1993, 879; Zöller- Vollkommer, aaO, Rdnr. 28; Senat, Beschl. v. 2.5.2007, 5 AR 1/07-1, m.w.N. und vom 20.8.2007, 5 W 174/07-58).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BVerfG, Beschl. V. 5.4.1990, 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30/38; BGH, Beschl. v. 30.1.1986, X ZR 70/84, NJW-RR 1986, 738; Zöller- Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 42, Rdnr. 9, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07
    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und / oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Senat, Beschl. v. 23.8.2005, 5 W 237/05-69, OLGR Saarbrücken 2005, 881, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).

  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Eine derartige Überprüfung erfolgt allein im Rechtsmittelzug, weshalb die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrens- bzw. Fehlerkontrolle darstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2396; KG Berlin OLGR KG Berlin 2005, 291; KG Berlin MDR 2005, 708; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502 - 503; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42, RN 28 m. w. N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH, Beschluss in BFH/NV 1995, 692; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 26 bis 28 zitiert jeweils nach juris).

    1 Z 29/77">DRiZ 1977, 244, 245; KG Berlin MDR 2005, 708; KG Berlin OLGR KG 2005, 291; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357, zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer, ebenda, RN 24 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).

  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 4 WF 283/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLGR Köln 1998, 281; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 W 52/14 -, juris).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 W 52/14 -, juris).

  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 9 WF 21/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Zwar verweisen die amtsgerichtlichen Entscheidungen zutreffend darauf, dass Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler in aller Regel keine Ablehnung des Richters rechtfertigen; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621 ff; KG, NJW 2004, 2104 f; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355 f).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2018, 551; OLG Köln, ErbR 2015, 38 ff; KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).

  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 17/22

    Die Weigerung, einem auf unspezifische "Grippesymptome" gestützten

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und es sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck aufdrängt, die Fehlerhaftigkeit beruhe auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 5 W 299/07, OLGR Saarbrücken 2008, 355; Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 AR 1/18).
  • LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 KR 65/17

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Unterlassung medizinischer

    Die Prozessleitung gehört zum Kernbereich der richterlichen Entscheidungstätigkeit, die in sachlicher Unabhängigkeit zu treffen und einer Nachprüfung im Ablehnungsverfahren nach § 42 ZPO grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 06.12.2007, 5 W 299/07 - 106, 5 W 299/07).
  • OLG Jena, 20.02.2017 - 6 W 52/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit aufgrund richterlicher Hinweise

    Ebenso wie die Zugrundelegung einer unzutreffenden Rechtsauffassung rechtfertigt auch ein Verfahrensverstoß bei der Prozessleitung allein nicht ohne weiteres die Annahme, der Richter stehe der Sache nicht mehr mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit gegenüber (BGH, Beschluss v. 12.10.2011, Az.: V ZR 8/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.a.O.; OLGR Saarbrücken 2008, 355).
  • OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters

    Denn die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BAG NJW 1993, 879; OLG Saarbrücken vom 6.12.2007, 5 W 299/07, zitiert nach juris).
  • AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20

    Befangenheitsablehnung eines Richters wegen Nichtgestattung des Tragens einer

    Dabei kann von Willkür nur dann ausgegangen werden, wenn das Vorgehen des Richters offensichtlich unvertretbar und unhaltbar ist und sich von dem normalerweise geübten Verfahren so weit entfernt und so grob fehlerhaft ist, dass es schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint (OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355; KG Berlin, KGR 2005, 291; OLG Stuttgart, IBR 2012, 305; PG/Mannebeck, ZPO, 5. Aufl., Rn. 32 m.w.N) .
  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09

    Rechtsfolgen des Versterbens des Prozessbevollmächtigten; Fortführung eines

  • LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

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