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OLG Köln, 14.01.2013 - 5 W 40/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Streitwerts eines Vergleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert eines Vergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.10.2012 - 9 O 263/11
- OLG Köln, 14.01.2013 - 5 W 40/12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13
Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere
Soweit der Senat im Rahmen seiner Streitwertbeschwerdeentscheidung vom 6. August 2008 (Az. 5 W 40/12) vor dem Hintergrund des sog. Additionsverbots wegen wirtschaftlicher Identität (§§ 39 GKG, 5 ZPO) im Zusammenhang mit der Depotumschichtung von einem "wirtschaftlich einheitlichen Vorgang" ausgeht, steht diese Entscheidung der hier gebotenen rechtlichen Betrachtung des Beratungsgesprächs und der Prüfung auf etwaige Pflichtverletzungen nicht entgegen. - OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20
Zivilprozessrecht
Der Umstand, dass der mit dem Antrag zu 3) begehrte Feststellungsausspruch selbst nicht vollstreckungsfähig gewesen wäre, durch den Vergleich nunmehr aber ein Vollstreckungstitel begründet worden ist, hat nach Auffassung des Senats einen gebührenrechtlichen Mehrwert zur Folge, der der Höhe nach der Differenz zwischen dem Wert von Feststellungs- und Leistungsklage - und mithin dem bei Bemessung des Streitwerts des Feststellungsantrags nach § 9 Satz 1 ZPO vorgenommenen Abschlag in Höhe von 20 % (s. o. Ziffer 1.) - entspricht (in diese Richtung auch OLG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 5 W 40/12; ablehnend aber: OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 2018 - I-7 W 9/18; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. März 2012 - 8 W 390/12 -, allesamt juris).