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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.10.2007 - 5 W 50/07   

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OLG Schleswig, 15.10.2007 - 5 W 50/07 (https://dejure.org/2007,6999)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.10.2007 - 5 W 50/07 (https://dejure.org/2007,6999)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 5 W 50/07 (https://dejure.org/2007,6999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer mündlichen Verhandlung zur Beschlussfassung im Freigabeverfahren; Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs i.R. eines Umwandlungsverfahrens von einer Aktiengesellschaft zu einer Kommanditgesellschaft auf Aktien; Antrag auf Umwandlung einer ...

  • Judicialis

    AktG § 140; ; AktG § 141; ; AktG § 243; ; UmwG § 16; ; UmwG § 65; ; UmwG § 198

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung einer AG in eine KGaA: Kein Stimmrecht für Inhaber stimmrechtloser Vorzugsaktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmrecht der Vorzugsaktionäre bei Umwandlung einer AG in eine KGaA (Dr. Mathias Schröder / Helge-Torsten Wöhlert)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2162
  • WM 2007, 2293
  • BB 2008, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 29/03

    Zulässigkeit der formwechselnden Umwandlung einer AG in eine (Publikums-) GmbH &

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2007 - 5 W 50/07
    Die rechtsformbedingten Änderungen in Bezug auf die Geschäftsführungs- und Überwachungsorgane sind von den zukünftigen Kommanditisten dagegen hinzunehmen (vgl. BGH WM 2005, 1462 ff, bei Juris Rn. 14 bis 23) und kein Grund zur Anfechtung nach der genannten Norm.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2007 - 5 W 50/07
    Es muss sich - ggf. nach umfassender rechtlicher Prüfung - ergeben, dass die Klage voraussichtlich abzuweisen ist und auch im Berufungs- oder Revisionsrechtszug keine Erfolgsaussicht bietet (OLG Karlsruhe ZIP 2007, 270, 271 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2007 - 5 W 50/07
    Im sofortigen Beschwerdeverfahren nach § 572 ZPO kann das Berufungsgericht aber auch bei gravierenden Verfahrensmängeln erster Instanz selbst entscheiden, wenn dies zweckmäßig erscheint (Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 572 Rn. 27 und Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 572 Rn. 16; vgl. auch OLG Düsseldorf WM 2005, 1948 bei Juris Rz. 39).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung

    Dann aber wären die besonderen Normen über eine ausnahmsweise Mitentscheidung der Vorzugsaktionäre (§§ 140 Abs. 2, 141 Abs. 1 und 2, 179 Abs. 3 AktG) auch für die Frage heranzuziehen, ob den Vorzugsaktionären, die grundsätzlich nach § 139 Abs. 1 AktG kein Stimmrecht haben, bei dem Beschluss über die Spaltung ausnahmsweise ein Stimmrecht zukommt (diese Auffassung vertreten Brause, Stimmrechtslose Vorzugsaktien bei Umwandlungen, 2002, S. 83 für eine Verschmelzung einer AG auf eine KGaA; Kiem, Die Stellung der Vorzugsaktionäre bei Umwandlungsmaßnahmen, ZIP 1627, 1628 mwN; Lutter/Happ, Umwandlungsgesetz, 3. Aufl. 2004, § 240 Rn. 9; Bermel in Goutier, Kommentar zum Umwandlungsrecht, § 65 UmwG Rn. 19; offengelassen bei Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, 3. Aufl. 2001, § 1 Rn. 4; ebenso offen bei Heidel/Roth, Aktienrecht, 2. Aufl. 2007, § 141 AktG Rn. 23; offengelassen auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.10.2007, 5 W 50/07, juris).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W 50/07
    Deswegen ist der Kläger jedoch nicht gehalten, den Beklagten - lediglich - auf Abtretung der Herausgabeansprüche des Beklagten gegen den Schweizer Notar zu verklagen; vielmehr kann der Kläger den Beklagten direkt auf "Herausgabe" der Grundschuldbriefe in Anspruch nehmen und aus einem entsprechenden Titel - je nach dem, ob die Grundschuldbriefe in der Zwischenzeit an den Beklagten zurückgelangen oder noch beim Schweizer Notar verbleiben - nach § 883 oder § 886 ZPO im Vollstreckungswege vorgehen, da es dem Beklagten - gegen Zahlung der bei dem Notar entstandenen Kosten und Gebühren - möglich ist, die Herausgabe der Eigentümergrundschuldbriefe an sich zu erlangen, und er gegenüber dem Kläger aus der vertraglichen Verpflichtung für die Herausgabe der Grundschuldbriefe einzustehen hat (vgl. dazu BGHZ 53, S.29, 31; BGH NJW-RR 2004, S. 570, 571; Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 985 Rn. 9; Münch.Komm.-Medicus, BGB, Band 6, 4. Aufl. 2004, § 985 Rn. 10 f.).
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