Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.09.2005 - 5 W 71/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4737
OLG Hamburg, 06.09.2005 - 5 W 71/05 (https://dejure.org/2005,4737)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2005 - 5 W 71/05 (https://dejure.org/2005,4737)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2005 - 5 W 71/05 (https://dejure.org/2005,4737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Zustellung an Ltd. im Inland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechenbarkeit des durch eigenes prozessuales und vorprozessuales Verhalten gesetzten Rechtsscheins einer zustellungsfähigen Geschäftsanschrift im Inland für den Fall einer erfolgten Zustellung; Englisches Unternehmen in der Rechtsform einer Limited Company mit Sitz in ...

  • online-und-recht.de

    Zustellung an Limited & Wirkung der DENIC-Nennung

  • webhosting-und-recht.de

    Zustellung an Limited & Wirkung der DENIC-Nennung

  • Judicialis

    ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Repräsentanz" als zustellungsfähige inländische Geschäftsanschrift eines (ausländischen) Unternehmens - Zurechenbarkeit; Rechtsschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Post für die Limited

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zustellung an eine Limited

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung an eine Limited

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung an Limited & Wirkung der DENIC-Nennung

  • ihk.de (Kurzinformation)

    Zustellungsfähige Anschrift bei einer britischen Limited

  • beck.de (Leitsatz)

    DENIC-Registrierung als maßgebliche Zustellungsanschrift

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung an Limited & Wirkung der DENIC-Nennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 409
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.09.2005 - 5 W 71/05
    Dieser Grundsatz entspricht sowohl höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 93, 1083f) als auch der Rechtsprechung des Senats (OLGRep 04, 463).
  • LG Freiburg, 26.02.2021 - 14 O 333/20

    Haftung wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeug mit

    Die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Zurechnung der Zustellung kraft Rechtsscheins sind erfüllt, wenn zureichende tatsächliche Umstände dafür vorhanden sind, dass sich ein ausländisches Unternehmen allgemein in der Öffentlichkeit als Gewerbetreibende mit einem Geschäftsraum unter einer Adresse im Inland ausgegeben hat (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 06. September 2005 - 5 W 71/05 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische

    Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO genügt, vorbehaltlich dolosen Verhaltens, nämlich nicht, dass der Adressat in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der Zustellanschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume zu nutzen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, Juris; Urteil vom 26. November 2012 - AnwZ (BrfG) 56/11, Juris Rn 5; MünchKommZPO/Häublein, 4. Aufl., § 178 Rn 23; Deppenkemper, LMK 2011, 322674; Eyinck, MDR 2011, 1389, 1391; anders noch BGH, NJW 1998, 1958, 1959; NJW-RR 1993, 1083; OLG Hamburg, Beschluss vom 6. September 2005 - 5 W 71/05, Juris; MünchKommZPO/Häublein, 2. Aufl., § 178 Rn 22; Kessen in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 178 Rn 8; Musielak/Wittschier, ZPO, 9. Aufl., § 179 Rn 4a).
  • LG Bonn, 10.02.2011 - 31 T 112/10

    Anforderungen an die öffentliche Zustellung einer Androhungsverfügung i.R.d.

    Wenn daher vermerkt ist, dass das Schreiben in einen zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt worden sei, beweist dies, dass das Schreiben tatsächlich in einen Briefkasten eingelegt worden ist, der in irgendeiner Weise äußerlich erkennbar dem Empfänger zugehörig ist - wenngleich sich die Beweiskraft nicht darauf erstreckt, dass sich die Geschäftsräume tatsächlich an diesem Ort befinden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.2005 - 5 W 71/05 -).
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