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   VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229   

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VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 (https://dejure.org/2008,33263)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 (https://dejure.org/2008,33263)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 5 ZB 08.229 (https://dejure.org/2008,33263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland; Unterstützung der LTTE und TRO; Rechtliches Gehör; Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde; Amtsermittlungsgrundsatz

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; BayVSG Art. 1 Abs. 4; VwGO § 86 Abs. 1; StAG § 37 Abs. 2; BayVSG Art. 3 Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; StAG § 11; VwGO § 124 a Abs. 4
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensfehler, rechtliches Gehör, Verfassungsschutz, Stellungnahme, Gegenstand der mündlichen Verhandlung, Anhörung, Behördenmitarbeiter, Beteiligungsfähigkeit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
    Ferner ist geklärt, dass als "Unterstützen" bereits jede von einem entsprechenden Willen getragene eigene Handlung anzusehen ist, die für solche Bestrebungen objektiv vorteilhaft ist, wie etwa ihre öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele, wobei für einen Ausschluss der Einbürgerung die Unterstützung nicht mit dem üblichen Grad an Gewissheit festgestellt werden muss, sondern ein begründeter tatsachengestützter Verdacht ausreicht (BVerwG, U.v. 22.2.2007 - 5 C 20.05 - NVwZ 2007, 956/957; BayVGH, U.v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449 - juris ).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht vielmehr weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine fassbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U.v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449 - juris ).

    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung ausreichend berücksichtigt, dass die Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, wegen der nur begrenzten Zuverlässigkeit eines solchen Zeugnisses vom Hörensagen einer besonders kritischer Prüfung bedürfen (vgl. auch BayVGH, U.v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449 - juris ).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass dieser Ausschlussgrund des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG auch die Unterstützung von Bestrebungen erfasst, die "nur" außerhalb des Bundesgebietes im Herkunftsstaat gegen Nichtdeutsche gewaltförmig agieren (vgl. BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 - juris ), wie das bei der LTTE offenkundig der Fall ist.

    Auch wenn bei der im Bundesgebiet aktiven Organisation der LTTE eine differenzierte Betrachtung geboten sein sollte, um bloße "Mitläufer" oder Personen, die allein andere einbürgerungsunschädliche, etwa kulturelle oder soziale Ziele unterstützen, vom Anwendungsbereich des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG auszunehmen, so stehen nach der Rechtsprechung auch Betätigungen unterhalb der Schwelle einer Funktionärstätigkeit der Einbürgerung entgegen, wenn sie auf eine nachhaltige Unterstützung der inkriminierten Ziele schließen lassen; hierzu kann bereits die regelmäßige passive Teilnahme an Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichen (BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 - juris ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
    Die bloße Bezugnahme auf das Vorbringen zur Verfahrens- und Grundsatzrüge reicht zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes nicht aus, weil damit weder ein tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
    Ferner ist geklärt, dass als "Unterstützen" bereits jede von einem entsprechenden Willen getragene eigene Handlung anzusehen ist, die für solche Bestrebungen objektiv vorteilhaft ist, wie etwa ihre öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele, wobei für einen Ausschluss der Einbürgerung die Unterstützung nicht mit dem üblichen Grad an Gewissheit festgestellt werden muss, sondern ein begründeter tatsachengestützter Verdacht ausreicht (BVerwG, U.v. 22.2.2007 - 5 C 20.05 - NVwZ 2007, 956/957; BayVGH, U.v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449 - juris ).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352

    Einbürgerung; Rücknahme; Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände - ergänzend und mit minderem Beweiswert - berücksichtigt werden (vgl. OVG Hamburg vom 7.4.2006 3 Bf 442/03 - juris - Ls. 1 und RdNr. 9; BayVGH vom 21.10.2008 5 ZB 08.229 - juris - RdNr. 14; BVerwG vom 15.3.2005 a.a.O. S. 131; Discher in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2009, Bd. 2, RdNrn. 1720 ff. vor §§ 53 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.11.2018 - 4 ZB 17.1989

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von unbedingten Beweisanträgen, zu kompensieren (std. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

    Derartige Erkenntnisse des LfV, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, bedürfen zwar wegen der nur begrenzten Zuverlässigkeit eines solchen Zeugnisses einer besonders kritischen Prüfung; gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände - gegebenenfalls ergänzend und mit minderem Beweiswert - berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 21.10.2008 Az. 5 ZB 08.229 RdNr. 14 sowie vom 12.10.2009 a.a.O. RdNr. 37; OVG Hamburg vom 7.4.2006 Az. 3 Bf 442/03 Ls. 1 und RdNr. 9; OVG RhPf vom 28.1.2010 Az. 7 A 11075/09 RdNr. 5; BVerwG vom 15.3.2005 a.a.O. S. 131; Discher a.a.O. RdNrn. 1720 ff. vor §§ 53 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065

    Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von unbedingten Beweisanträgen, zu kompensieren (std. Rspr., z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2364

    Falsche Angaben zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen;

    Gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände - ergänzend und mit minderem Beweiswert - berücksichtigt werden (BayVGH, B.v. vom 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.03.2018 - 4 ZB 17.689

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung, Richtsatzsammlung, Verwaltungsgerichte,

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

    Auch Betätigungen unterhalb der Schwelle einer Funktionärstätigkeit stehen der Einbürgerung entgegen, wenn sie auf eine nachhaltige Unterstützung der inkriminierten Ziele schließen lassen; hierzu kann bereits die regelmäßige passive Teilnahme an Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum ausreichen (siehe auch VGH München, Beschl. v. 21.10.2008, 5 ZB 08.229, juris).
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479

    Rechtliches Gehör bei Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr., z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297

    Zuwendung; Rückforderung; Abwasseranlage; Verwaltungsvorschriften (RZWas);

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2009 - 4 ZB 08.1122

    Feuerwehr; Kostenersatz; abwehrender Brandschutz; Gewerbebetrieb;

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.10.2008 - 5 ZB 08.229 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 4 ZB 10.820

    Anschlusszwang; Entwässerungsanlage; Hebeanlage

  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 2 K 580/08

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

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