Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.2005

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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05.OVG (https://dejure.org/2005,14405)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.04.2005 - 6 A 10085/05.OVG (https://dejure.org/2005,14405)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. April 2005 - 6 A 10085/05.OVG (https://dejure.org/2005,14405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Umstellung eines Berufungsantrages zur Aufhebung eines erledigten Verwaltungsaktes in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag; Voraussetzungen der Umdeutung einer Berufungsbegründung in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag; Umfang und Grenzen der Ermächtigung ...

  • Judicialis

    VwGO § 124a; ; VwGO § ... 124a Abs. 3; ; VwGO § 124a Abs. 3 S. 4; ; VwGO § 124a Abs. 3 S. 5; ; VwGO § 124a Abs. 6; ; VwGO § 124a Abs. 6 S. 1; ; VwGO § 124a Abs. 6 S. 3; ; VwGO § 113; ; VwGO § 113 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; ; VwGO § 82; ; VwGO § 82 Abs. 1; ; VwGO § 86; ; VwGO § 86 Abs. 3; ; TierSG § 23; ; TierSG § 23 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Hat sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung erledigt, so bedarf es keines Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte; denn der Betroffene kann wegen eines von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch für die Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen zuständig ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1985, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989, BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. März 1998, BVerwGE 106, 295 = DVBl 1998, 896) ist für die Frage, ob im Hinblick auf einen beabsichtigten Zivilprozess ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes besteht, maßgebend, ob der Kläger sofort und unmittelbar vor dem Zivilgericht Klage erheben konnte, oder ob er gezwungen war, zunächst eine verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben.
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Bei der Auslegung eines nicht hinreichend bestimmten Berufungsantrages ist zwar durchaus der Inhalt der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze heranzuziehen (Seibert in: NK-VwGO, Stand 01/2003, § 124 a Rz 306 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. März 2004, NVwZ-RR 2004, 541).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Da die Anordnung des Beklagten vom 2. Oktober 2003 nicht mit einer persönlichen Diskriminierung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990, DVBl 1991, 51 = NVwZ 1991, 270) des Klägers verbunden war, könnte sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nur aus der Gefahr einer Wiederholung der Anordnung ergeben.
  • BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Sowohl die zitierte Gesetzesbegründung als auch der Wortlaut des § 23 Satz 2 TierSG lassen erkennen, dass diese Bestimmung künftig die unmittelbare Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Jagdausübungsberechtigten darstellt, also nicht einer Konkretisierung durch Rechtsverordnung bedarf (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2001, NJW 2001, 1592 = DVBl 2001, 836).
  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Das setzt voraus, dass eine Inanspruchnahme des Klägers im Rahmen einer oralen Notimpfung von Wildschweinen gegen die Schweinepest unter im Wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Umständen stattfinden würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1983, DVBl 1983, 850).
  • BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99

    Berufungsverfahren; Berufungsbegründung; Monatsfrist; Termin zur mündlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Eine entsprechende Anwendung des § 86 Abs. 3 VwGO kommt deshalb nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht (mehr) in Betracht (Meyer-Ladwig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 09/2004, § 124 a Rzn. 151, 49; Seibert, a.a.O. § 124 a Rz 299; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 124 a Rzn 69 f., 29; Happ in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 124 a Rz 58; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. März 2000, NVwZ 2000, 912).
  • VG Koblenz, 16.10.2003 - 1 L 2792/03

    Verpflichtung, bei Notimpfung von Wildschweinen gegen Schweinepest mitzuwirken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte in diesem sowie im Verfahren 1 L 2792/03.KO, aus der Widerspruchsakte sowie den von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgängen, die Gegenstand der Beratung waren.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 5 S 348/13

    Vergabe von Außenbewirtungsflächen bei konkurrierenden Interessenten

    Die Stellung des Fortsetzungsfeststellungsantrages war für den Kläger auch noch in der mündlichen Verhandlung möglich, da er nicht Berufungsführer ist und für ihn daher die Berufungsbegründungsfrist, innerhalb derer auch ein bestimmter Antrag zu stellen ist (§ 124a Abs. 6 Sätze 1 und 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 4 VwGO), nicht gilt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 12.04.2005 - 6 A 10085/05 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Dieser stehe in Widerspruch zu dem Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, ein "bestimmter Antrag" müsse innerhalb der Berufungsbegründungsfrist gestellt worden sein, weshalb "eine nachträgliche Heilung" nicht möglich sei (Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 10085/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 11 A 1250/12

    Anforderungen an die Erteilung eines Aufnahmebescheids bzgl. der Aufnahme eines

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 10085/05 -, juris, Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 802/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheides bzgl. der Aufnahme als Aussiedler im Härteweg

    vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 2005 - 6 A 10085/05 -, juris, Rdnr. 17.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.2005 - 6 A 10085/05   

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https://dejure.org/2005,34896
OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.2005 - 6 A 10085/05 (https://dejure.org/2005,34896)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.07.2005 - 6 A 10085/05 (https://dejure.org/2005,34896)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 6 A 10085/05 (https://dejure.org/2005,34896)
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