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BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10 |
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Volltextveröffentlichungen (13)
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 24.06.2009 - 9 Ca 8595/08
- LAG Köln, 22.01.2010 - 10 Sa 1147/09
- BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10
Für die Zulässigkeit der Revision genügt daher bereits die ausreichende Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zu § 06 Abs. 3 Satz 1 DVb ProDAK (vgl. BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - BAGE 110, 45, 51) . - BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen
Auszug aus BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10
aa) Unwesentlich ist eine Fahrzeiterhöhung, wenn die Fahrzeit nicht sehr merklich, nicht sehr spürbar, nicht bedeutend bzw. nur wenig länger ist als zuvor (zu diesem Sinn des Begriffs "unwesentlich" Umkehrschluss aus Wahrig Deutsches Wörterbuch 8. Aufl. zum Begriff "wesentlich"; Duden Das Große Wörterbuch der deutschen Sprache 3. Aufl.) , sie der durchschnittliche Arbeitnehmer der Beklagten also praktisch kaum noch als Verlängerung empfindet (zu dieser Definition der Unwesentlichkeitsschwelle des § 906 Abs. 1 BGB für Geräusch- und Geruchsbelästigungen durch Halten und Parken von Zulieferfahrzeugen mit laufendem Motor vor einem Nachbargrundstück BGH 30. Oktober 1981 - V ZR 191/80 - zu IV der Gründe, NJW 1982, 440) . - LAG Köln, 22.01.2010 - 10 Sa 1147/09
Versetzungszulage und Arbeitszeitausgleich bei wesentlicher Erhöhung der Fahrzeit
Auszug aus BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Januar 2010 - 10 Sa 1147/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziff. 2. des Tenors des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 24. Juni 2009 - 9 Ca 8595/08 - aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:.
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung
Für die Zulässigkeit der Revision genügt deshalb insoweit bereits die ausreichende Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Wirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 18. November 2010 - 6 AZR 273/10 - Rn. 34) . - BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag
Das genügt den an die Revisionsbegründung zu stellenden Anforderungen insoweit, als die Begründetheit der Zahlungsansprüche denknotwendig von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängt (vgl. Senat 18. November 2010 - 6 AZR 273/10 - Rn. 34) . - BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit
Zwischen diesen Streitgegenständen bestand auch keine rechtliche Abhängigkeit, die eine gesonderte Auseinandersetzung mit den Gründen der Abweisung der Klage entbehrlich gemacht hätte (vgl. BAG 18. November 2010 - 6 AZR 273/10 - Rn. 34) . - LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11
Mitbestimmung bei der Verwendung von "Google Maps"
Erst durch den Abgleich dieser so gefundenen Ergebnisse - die noch nicht einmal zuverlässig sein müssen (vgl. zum Routenplaner BAG 18.11.2010 - 6 AZR 273/10 - n.v., Juris) - mit den Angaben des Arbeitnehmers über seine Fahrleistungen ergibt sich durch menschliches Zutun der Überwachungserfolg.