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BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns als erheblicher Grund für eine ...
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VwGO § 173 S. 1; ZPO § 227 Abs. 1 S. 1
Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns als erheblicher Grund für eine ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 09.03.2009 - 9 K 3672/08
- BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…Urteil vom 10. Dezember 1985 a.a.O. S. 68, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).Wenn ein solcher Grund vorliegt, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (Beschluss vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6).
Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3;… Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5…, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11).
- BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (Urteil vom 10. Dezember 1985 a.a.O. S. 68, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).Allerdings kann sich ein Beteiligter, der von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Zumutbaren rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht Gebrauch gemacht hat, später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (…Urteile vom 26. Januar 1989 a.a.O. S. 232 bzw. S. 49 und vom 27. November 1989 a.a.O. S. 9 f., Beschluss vom 23. Januar 1995 a.a.O. S. 1 f.).
- BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84
Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (Urteile vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 49 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 9 f.).Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (Urteil vom 10. Dezember 1985 a.a.O. S. 68, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).
- BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (Urteile vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 49 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 9 f.).Allerdings kann sich ein Beteiligter, der von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Zumutbaren rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht Gebrauch gemacht hat, später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (Urteile vom 26. Januar 1989 a.a.O. S. 232 bzw. S. 49 …und vom 27. November 1989 a.a.O. S. 9 f., Beschluss vom 23. Januar 1995 a.a.O. S. 1 f.).
- BVerwG, 27.11.1989 - 6 C 30.87
Rechtliches Gehör - Kriegsdienstverweigerer - Wehrdienstverweigerung - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (Urteile vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 49 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 9 f.).Allerdings kann sich ein Beteiligter, der von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Zumutbaren rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht Gebrauch gemacht hat, später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (…Urteile vom 26. Januar 1989 a.a.O. S. 232 bzw. S. 49 und vom 27. November 1989 a.a.O. S. 9 f., Beschluss vom 23. Januar 1995 a.a.O. S. 1 f.).
- BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (Urteil vom 10. Dezember 1985 a.a.O. S. 68, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3; Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5…, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10…, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11).
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3;… Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5…, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10…, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11). - BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92
Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Dies rechtfertigt es, auf entsprechende Darlegungen in der Gehörsrüge zu verzichten (Urteil vom 29. September 1994 - BVerwG 3 C 28.92 - BVerwGE 96, 368 = Buchholz 427.6 § 6 BFG Nr. 1 S. 3 f.). - BVerwG, 29.04.2004 - 1 B 203.03
Antrag auf Prozesskostenhilfe; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3;… Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5…, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10…, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11). - BVerwG, 20.06.2000 - 5 B 27.00
Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Verhandlung und Entscheidung über die …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3;… Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10…, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11).
- VGH Bayern, 05.11.2019 - 12 ZB 19.1222
Zulässigerklärung einer Kündigung während der Elternzeit
Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. zum Vorstehenden etwa BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32/09 - BeckRS 2010, 45899 m. w. Nachw. aus der Rspr.).Allerdings obliegt es dem Prozessbevollmächtigten in einem solchen Fall, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, sodass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gem. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32/09 - BeckRS 2010, 45899).
- VGH Bayern, 05.07.2019 - 11 ZB 19.32471
Gehörsverletzung durch Verhandlung und Entscheidung über eine Klage in …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schließt das Recht eines Beteiligten ein, sich durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3;… Jaspersen in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand 1.3.2019, § 227 Rn. 7).Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3;… BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).
Liegt ein solcher Grund vor, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das durch § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingeräumte Ermessen regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (BVerwG, B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3;… B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 = juris Rn. 5).
Dabei dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (…BVerwG, B.v. 20.6.2000 a.a.O.; B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 4).
Auch wenn die Diagnose keine Aussage zum Schweregrad der Distorsion enthält, ergibt sich hieraus und dem Vortrag der Bevollmächtigten schlüssig und hinreichend substantiiert, dass sie schmerzbedingt nicht laufen konnte und ihr damit eine Anreise von Nürnberg zum Gerichtssitz nach Bayreuth und eine längere Asylverhandlung nicht zumutbar waren (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 5 zu einem akuten Arthritisanfall in den Händen).
Da es keine Anzeichen dafür gab, dass der Gerichtstermin hinausgezögert werden sollte oder dass eine Erkrankung in Wahrheit nicht vorlag (…vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2016 - 2 B 34.14 u.a. - juris Rn. 21), hätte jedenfalls ein hinreichender tatsächlicher Anlass bestanden, ggf. durch einen Rückruf bei der Prozessbevollmächtigten von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen zur Schwere der Krankheitssymptome anzustellen bzw. sie zur Ergänzung ihres Vortrags aufzufordern (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 6;… BFH, B.v. 27.1.2010 a.a.O. Rn. 5 m.w.N. und B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).
Der Gehörsverstoß ist auch ohne Darlegung dessen, was die Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten, hinreichend dargelegt (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), da sie sich in der mündlichen Verhandlung zu dem gesamten Verfahrensstoff nicht äußern konnten, so dass sich nachträglich nicht feststellen lässt, wie die mündliche Verhandlung im Fall der Anwesenheit der Prozessbevollmächtigten verlaufen wäre (…vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 223; BVerwG, B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 2;… OVG NW, B.v. 13.7.2018 - 9 A 1980/17.A - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - 2 L 34/16
Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung
Versichert ein Rechtsanwalt in einem Terminsverlegungsantrag schlüssig und substantiiert, dass er infolge einer plötzlichen Erkrankung (Grippe) nicht in der Lage sei, am selben Tag einen Termin zur mündlichen Verhandlung wahrzunehmen, darf der Vorsitzende bzw. Einzelrichter den Antrag nicht mit der Begründung ablehnen, die Erkrankung sei nicht durch ein ärztliches Attest glaubhaft gemacht, wenn er nicht gemäß § 227 Abs. 2 ZPO (i.V.m. § 173 VwGO) zuvor die (weitere) Glaubhaftmachung des Hinderungsgrundes durch ein solches Attest verlangt hat und zwischen dem Eingang des Verlegungsantrages und dem Beginn der mündlichen Verhandlung eine auskömmliche Zeitspanne zur Verfügung stand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2009 - BVerwG 6 B 32.09 - juris, RdNr. 4).(Rn.6).Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.12.2009 - BVerwG 6 B 32.09 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.).
Allerdings obliegt es dem Prozessbevollmächtigten, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen; bei alledem dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, Urt. v. 21.12.2009, a.a.O., RdNr. 4, m.w.N.).
Wenn auch das Gericht bei einer wenige Stunden vor dem Verhandlungstermin geltend gemachten Erkrankung den Termin nicht ohne Weiteres verlegen muss, besteht jedenfalls ein hinreichender tatsächlicher Anlass, durch einen Rückruf in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen wegen der geltend gemachten Erkrankung anzustellen und gegebenenfalls - wie von § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO vorgesehen - eine (weitere) Glaubhaftmachung der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, wenn bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung noch eine auskömmliche Zeitspanne zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2009, a.a.O., RdNr. 6).
- VGH Bayern, 06.02.2020 - 11 ZB 20.30297
Gewährung rechtlichen Gehörs - Terminsaufhebung aufgrund eines …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schließt das Recht eines Beteiligten ein, sich durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3;… Jaspersen in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand 1.1.2020, § 227 Rn. 7).Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3;… BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).
Liegt ein solcher Grund vor, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das durch § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingeräumte Ermessen regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (BVerwG, B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3;… B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 = juris Rn. 5).
Dabei dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (…BVerwG, B.v. 20.6.2000 a.a.O.; B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 4).
Da es keine Anzeichen dafür gab, dass der Gerichtstermin hinausgezögert werden sollte oder dass eine Erkrankung in Wahrheit nicht vorlag (…vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2016 - 2 B 34.14 u.a. - juris Rn. 21), hätte jedenfalls ein hinreichender tatsächlicher Anlass bestanden, ggf. telefonisch bei der Prozessbevollmächtigten von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen zur Schwere der Krankheitssymptome anzustellen bzw. sie zur Ergänzung ihres Vortrags aufzufordern (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 6;… BFH, B.v. 27.1.2010 a.a.O. Rn. 5 m.w.N. und B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).
Der Gehörsverstoß ist auch ohne Darlegung dessen, was die Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten, hinreichend dargelegt (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG), da sie sich in der mündlichen Verhandlung zu dem gesamten Verfahrensstoff nicht äußern konnten, so dass sich nachträglich nicht feststellen lässt, wie die mündliche Verhandlung im Fall der Anwesenheit der Prozessbevollmächtigten verlaufen wäre (…vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 223; BVerwG, B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 2;… OVG NW, B.v. 13.7.2018 - 9 A 1980/17.A - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
- OVG Hamburg, 15.03.2024 - 3 Bf 282/23 Aus der Nichtbescheidung des tatsächlich beim Verwaltungsgericht eingegangenen Terminsverlegungsantrags ergibt sich im vorliegenden Fall aber keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, auch wenn bei einer Gehörsrüge, die ein Beteiligter darauf stützt, dass er unverschuldet gehindert gewesen sei, sich im Termin zur mündlichen Verhandlung durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen, keine Ausführungen darüber zu machen sind, was sonst noch vorgetragen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2009, 6 B 32/09, juris Rn. 2;… Urt. v. 29.9.1994, 3 C 28/92, BVerwGE 96, 368, juris Rn. 46;… OVG Münster, Beschl. v. 18.1.2018, 9 A 2837/17.A, DVBl 2018, 397, juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274
Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schließt das Recht eines Beteiligten ein, sich durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3;… Jaspersen in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand 1.12.2022, § 227 Rn. 7).Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3;… BVerfG, B.v. 8.2.2001 - 2 BvR 266/99 - juris Rn. 2), wenn die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH, B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5).
Liegt ein solcher Grund vor, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das durch § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingeräumte Ermessen regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (BVerwG, B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 3;… B.v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 = juris Rn. 5).
Dabei dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (…BVerwG, B.v. 20.6.2000 a.a.O.; B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe
Damit verdichtete sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, zu einer entsprechenden Verpflichtung des Verwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 3; BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 781; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 06.02.2020 - 11 ZB 20.30297 -, juris Rn. 4).Vielmehr lag vorliegend aus Sicht des Klägers nahe, dass das Verwaltungsgericht erst in der mündlichen Verhandlung über den kurzfristig vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag entscheidet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986, 1987).
- VGH Bayern, 10.01.2020 - 15 ZB 19.425
Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Abstandsflächen …
Es obliegt einem Prozessbevollmächtigten, die Hinderungsgründe, auf die er sich zur Begründung eines Verlegungsgesuchs berufen will, schlüssig und substantiiert darzulegen, sodass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V. mit § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 4).Das Fehlen einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminänderung sein, wobei sich dann angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Verlegungsermessen nach § 173 Satz 1 VwGO i.V. mit § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts verdichtet (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, U.v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 - BayVBl. 1985, 508 = juris Rn. 11 ff.;… BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 5 ZB 19.33789 - juris Rn. 8;… SächsOVG, B.v. 11.9.2019 - 2 A 1424/18 - juris Rn. 63;… VGH BW, B.v. 23.1.2001 - 7 S 2589/00 - NVwZ 2002, 233 = juris Rn. 4).
- BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19 Denn ein Beteiligter, der von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Zumutbaren rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht Gebrauch gemacht hat, kann sich später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - 9 A 2837/17
Zulassung der Berufung hinsichtlich Darlegen der Versagung rechtlichen Gehörs …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 2 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19. April 2004 - 8 A 590/04.A -, juris Rn. 5, m.w.N.vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 3 m.w.N.
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 4, m.w.N.
- OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11
Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der …
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2023 - 13 A 10956/22
Gehörsrüge wegen Ablehnung des Antrags auf Verlegung eines Termins zur mündlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - 6 A 2041/18
Geltendmachung der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verhandlung in der …
- BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - 9 A 1980/17
Zulassung der Berufung wegen der geltend gemachten und dargelegten Versagung …
- BVerwG, 22.06.2017 - 2 WD 6.17
Abwesenheit; Abwesenheit in der Berufungshauptverhandlung; Anhörungsrüge; …
- BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19
Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2020 - 19 A 4786/18
Beantragung einer Terminverlegung aufgrund einer Erkrankung erst unmittelbar vor …
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2023 - 13 A 11037/22
Gehörsverletzung im Asylrechtsstreit; Dolmetscher - wahrheitswidrige Behauptung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 19 A 4786/18
Antrag auf krankheitsbedingte Terminverlegung; Nachweis der …
- VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - 4 A 193/19
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtentsprechen eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 19 A 4054/18
Keine Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags; Eine bloße …
- VGH Bayern, 18.11.2020 - 9 ZB 20.31924
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Sierra Leone wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 11 A 731/21
Darlegen eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung i.R.d. Feststellung …
- VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1017
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09
- VGH Bayern, 12.08.2022 - 23 ZB 22.30780
Unzulässiger Folgeantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 19 A 282/20
Gehörsverletzung durch Verwaltungsgericht; Nichtnutzungsmöglichkeit öffentlicher …
- OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
Asyl-Drittstaatsverfahren - Griechenland - unmenschliche Behandlung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 10 A 62/17
- OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18
Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - 18 A 699/21
Anforderungen an die Bescheidung eines Antrags auf Terminaufhebung oder Verlegung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2014 - 6 A 377/13
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit der Versetzung eines Staatsanwalts in …
- VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 11 A 942/22
Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'erheblichen Gründe' für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2014 - 13 A 2684/13
Verpflichtung zur Duldung der Überprüfung des Betriebes durch einen …
- VGH Bayern, 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789
Kein Verfahrensmangel wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs
- VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 13 A 1601/16
Verlegung oder Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung aus erheblichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2022 - 4 A 502/21
Zulassung der Berufung hinsichtlich Abweisung der Klage wegen Versäumung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - 18 A 1507/22
Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei Berufung gegen Ausweisung aus Bundesgebiet …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2020 - 1 A 1856/20
- OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LA 86/15
Berufsständische Versorgung; betriebliches Darlehen; Einkünfte; Einkünfte aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2021 - 1 A 994/20
Prozessuale Mitwirkungspflicht eines Beteiligten in einem asylgerichtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 5 A 457/16
Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "erheblichen Gründe" betreffend …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - 6 A 2286/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen künftigen Antrag auf Zulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - 6 A 2288/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen künftigen Antrag auf Zulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2022 - 18 A 486/22
Amtliche Unwetterwarnung als erheblicher Grund für eine beantragte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 13 A 1642/18
Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - 6 A 2287/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen künftigen Antrag auf Zulassung der …
- OVG Niedersachsen, 23.02.2011 - 8 LA 18/11
Berufungszulassung bei Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S.d.§ 124 Abs. 2 Nr. 5 …
- OVG Sachsen, 12.07.2021 - 6 A 387/18
Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; Verletzung rechtlichen Gehörs; …
- VG Minden, 23.06.2021 - 7 K 2069/18
- OVG Niedersachsen, 30.05.2023 - 8 LA 76/22
Anwesenheit; mündliche Verhandlung; Nichterscheinen; rechtliches Gehör; …
- VG Regensburg, 24.01.2020 - RN 6 K 19.1698
Ablehnung einer Terminsaufhebung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2019 - 4 A 231/18
Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem …
- VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.30626
Anforderungen an einen Terminverlegungsantrag von einem anwaltlich vertretenen …
- VG Regensburg, 04.05.2022 - RO 16 K 19.32232
Äthiopien: Unglaubhafter Vortrag zu Angriff durch OLF; Verweis auf internen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2020 - 12 A 410/19
Antrag auf Zulassung zur Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- OVG Sachsen, 11.09.2018 - 3 A 1052/18
Türkei; Kurden; Gruppenverfolgung; rechtliches Gehör; Terminsaufhebung; …
- BVerwG, 18.11.2010 - 3 PKH 5.10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2022 - 4 LZ 139/22
Asylrecht (Ukraine): Zulassung der Berufung; Gehörsverstoß wegen Ablehnung eines …
Rechtsprechung
VG Schleswig, 07.09.2009 - 6 B 32/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Phallometrische Untersuchung": Penis-Erektions-Kontrolle zur Feststellung der Homosexualität von Asylbewerbern in Tschechien ist eine unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK - keine Abschiebung nach Tschechien - VG Schleswig kritisiert tschechischen Penistest, ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2009 - 6 B 32/09
Der Einzelrichter braucht in diesem Eilrechtsschutzverfahren den sehr fundiert dargelegten grundsätzlichen Zweifein an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses vorläufigen Rechtsschutzes in den Fällen des § 27 a AsylVfG, die die Einzelrichterin der 9. Kammer in dem Beschluss vom 12. August 2009 zum Az.: 9 B 37/09 dargelegt hat, und die auch hier einschlägig wären, nicht weiter nachzugehen, weil jedenfalls § 34 a Abs. 2 AsylVfG verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass diese Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit geplanten Abschiebungen nicht generell verbietet, sondern Rechtsschutz im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG in Ausnahmefällen möglich bleibt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996, BVerfGE 94, 49).Werden Abschiebungshindernisse geltend gemacht, die ihrer Eigenart nach nicht von vornherein im Rahmen des Konzepts ,,Normativer Vergewisserung" von Verfassung oder Gesetz berücksichtigt werden können, so kann der Ausländer, wenn er einen derartigen Ausnahmefall substantiiert darlegt, eine Prüfung erreichen, ob der Zurückweisung oder sofortigen Rückverbringung in den Drittstaat ausnahmsweise Hinderungsgründe entgegenstehen (vgl. Urteil des BVerfG vom 14. Mai 1996 a.a.O.).
- VGH Hessen, 25.02.2009 - 6 B 31/09
Gaststätte; Vorschubleisten zum Alkoholmissbrauch
Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2009 - 6 B 32/09
Dementsprechend hat diese Kammer auch bereits mehrfach in den Fällen des § 34 a Abs. 1 AsylVfG einstweiligen Rechtsschutz gewährt (vgl. zuletzt Beschluss vom 11. August 2009, Az.: 6 B 31/09).Solche vom ,,Normativen Vergewisserungskonzept" nicht erfassten Hinderungsgründe sind u.a. eine dem Ausländer drohende unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK im Drittstaat, oder ein vom Drittstaat errichtetes Zugangshindernis zu einem effektiven Asylverfahren (…vgl. BVerfG a.a.O; Beschlüsse dieses Gerichts zum Az: 6 B 31/09 und 9 B 37/09 m.w.N.).
- VG Schleswig, 12.08.2009 - 9 B 37/09
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, …
Auszug aus VG Schleswig, 07.09.2009 - 6 B 32/09
Der Einzelrichter braucht in diesem Eilrechtsschutzverfahren den sehr fundiert dargelegten grundsätzlichen Zweifein an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses vorläufigen Rechtsschutzes in den Fällen des § 27 a AsylVfG, die die Einzelrichterin der 9. Kammer in dem Beschluss vom 12. August 2009 zum Az.: 9 B 37/09 dargelegt hat, und die auch hier einschlägig wären, nicht weiter nachzugehen, weil jedenfalls § 34 a Abs. 2 AsylVfG verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass diese Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit geplanten Abschiebungen nicht generell verbietet, sondern Rechtsschutz im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG in Ausnahmefällen möglich bleibt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996, BVerfGE 94, 49).Solche vom ,,Normativen Vergewisserungskonzept" nicht erfassten Hinderungsgründe sind u.a. eine dem Ausländer drohende unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK im Drittstaat, oder ein vom Drittstaat errichtetes Zugangshindernis zu einem effektiven Asylverfahren (…vgl. BVerfG a.a.O; Beschlüsse dieses Gerichts zum Az: 6 B 31/09 und 9 B 37/09 m.w.N.).