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   VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05   

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VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05 (https://dejure.org/2006,20165)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.01.2006 - 6 B 432/05 (https://dejure.org/2006,20165)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 6 B 432/05 (https://dejure.org/2006,20165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufenthaltstitel für serbisch-montenegrinische Staatsangehörige aus dem Kosovo nach Asyl-Widerruf und langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs 4 S 1 AufenthG; § ... 25 Abs 4 S 2 AufenthG; § 25 Abs 5 S 1 AufenthG; § 25 Abs 5 S 2 AufenthG; § 26 Abs 4 S 1 AufenthG; § 26 Abs 4 S 2 AufenthG; § 101 Abs 2 AufenthG; § 102 Abs 2 AufenthG; § 104 Abs 1 AufenthG; Art 8 MRK
    Abschiebeschutz; Abschiebeverbot; Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Arbeitserlaubnis; Ashkali; Asyl; Asylantrag; asylunabhängiges Aufenthaltsrecht; Aufenthalt; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltsrecht; Aufenthaltszweck; Ausweisung; außergewöhnliche Härte; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; EMRK Art. 8; GG Art. 6; AufenthG § 104 Abs. 1; AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 102 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; AufenthG § 26 Abs. 2
    D (A), Serbien und Montenegro, Kosovo, Ashkali, Ausreisehindernis, abgelehnte Asylbewerber, Ausreisepflicht, vorübergehende Gründe, freiwillige Ausreise, Abschiebungshindernis, Integration, Vertrauensschutz, Privatleben, Schutz von Ehe und Familie, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Braunschweig, 29.06.2005 - 6 A 171/05

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsstopp; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer;

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Die Ausreise ist nur dann unmöglich (im Sinne der Regelung), wenn sowohl die freiwillige Ausreise als auch die zwangsweise Rückführung des Ausländers aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist (dazu eingehend VG Braunschweig, Urt. vom 29.06.2005 - 6 A 171/05 - m. w. N.; im Ergebnis ebenso Vorläufige Nds. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG - Stand 30.11.2005 -, Nrn. 25.5.2 und 25.5.2.1).

    Unzumutbar und damit subjektiv unmöglich ist dem Ausländer die freiwillige Ausreise, wenn sein privates Interesse an einem Verbleiben im Bundesgebiet das öffentliche Interesse an seiner Ausreise überwiegt (VG Braunschweig, Urt. vom 29.06.2005 - 6 A 171/05 -).

    Der zwangsweisen Rückführung von Angehörigen dieser Personengruppe in das Kosovo steht jedenfalls keine durch die Erlasslage geprägte Verwaltungspraxis entgegen, die zu einem rechtlichen Abschiebungshindernis und damit letztlich zur Unzumutbarkeit der freiwilligen Ausreise führen könnte (vgl. VG Braunschweig, Urteile vom 29.06.2005 - 6 A 164/03 und 6 A 171/05 - Beschl. vom 16.08.2005 - 6 B 388/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Danach kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur in Betracht, wenn ein vorübergehender, also ein zeitlich begrenzter Aufenthalt angestrebt wird; begehrt der Ausländer einen Daueraufenthalt oder einen zeitlich nicht absehbaren Aufenthalt im Bundesgebiet, so kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht beansprucht werden (ebenso Nds. OVG, 243 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 - ; VG Braunschweig, Urt. vom 01.09.2005 - 5 A 15/05 - Urt. vom 25.10.2005 - 6 A 317/05 - a. A. wohl Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 276).

    Sie setzt vielmehr voraus, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG gegeben sind, und modifiziert die dort vorgesehene Rechtsfolge ("soll" statt "kann") für den Fall, dass das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der "Aussetzung der Abschiebung seit 18 Monaten" erfüllt ist (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 - ; im Ergebnis auch Marx, ZAR 2004, 403, 406; Heinhold, a. a. O., S. 14; a. A. Göbel-Zimmermann, a. a. O., S. 279).

  • VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03

    Untätigkeitsklage; Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland integriertes Kind von

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Die Abschiebung kann danach zu einer Rechtsverletzung führen, wenn der Ausländer aufgrund eines langjährigen Aufenthalts im Aufenthaltsstaat gesellschaftlich integriert und die Aufenthaltsbeendigung nicht aus überwiegenden Gründen gerechtfertigt ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urt. vom 16.06.2005, InfAuslR 2005, 349 f.; VG Stuttgart, Urt. vom 11.10.2005 - 11 K 5363/03 -).

    Beide Kinder gehen zwar bereits einige Jahre in der Bundesrepublik zur Schule, sind aber weder hier geboren noch bereits als Kleinkinder hier aufgewachsen (vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. vom 11.10.2005 --11 K 5363/03 -).

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Die Abschiebung kann danach zu einer Rechtsverletzung führen, wenn der Ausländer aufgrund eines langjährigen Aufenthalts im Aufenthaltsstaat gesellschaftlich integriert und die Aufenthaltsbeendigung nicht aus überwiegenden Gründen gerechtfertigt ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urt. vom 16.06.2005, InfAuslR 2005, 349 f.; VG Stuttgart, Urt. vom 11.10.2005 - 11 K 5363/03 -).

    So hat etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens in einem Fall angenommen, in dem die Behörden des Aufenthaltsstaates einem Ehepaar, das sich über 30 Jahre lang dort aufgehalten hatte und auch nach den sonstigen Umständen als vollständig gesellschaftlich integriert anzusehen war, Aufenthaltserlaubnisse verweigerten (Urt. vom 16.06.2005, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anforderungen zur

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Die Regelung ist auf die Antragsteller zwar anwendbar, obwohl die mit den Verlängerungsanträgen verbundene Erlaubnisfiktion mit der Entscheidung des Antragsgegners vom 4. Oktober 2004 entfallen ist (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG) und die Antragsteller damit vollziehbar ausreisepflichtig geworden sind (vgl. § 50 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG sowie die entsprechenden Regelungen in § 42 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und § 72 Abs. 1 AuslG; für die Anwendung des § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auch Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2005 - 11 ME 96/05 -, AuAS 2005, 242, 243; Benassi, ZAR 2005, 357, 358; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 25 Rn. 29; Fleuß, BDVR-Rundschreiben 01 und 02/2005, 16, 29 f.; Heinhold, Asylmagazin 11/2004, 7, 12; Vorläufige Nds. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG - Stand 30.11.2005 -, Nr. 25.4.1.0; a. A. Storr in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, § 25 Rn. 16; Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum AufenthG und zum FreizügigkeitsG/EU, Nr. 25.4.1.1).

    (2) Die Regelung in § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG bietet keine Grundlage für die Erteilung, sondern ermöglicht nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut nur die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. Nds. OVG, a. a. O., insoweit nicht abgedr. in AuAS 2005, 242 ff.; Benassi, a. a. O., S. 359; zum Verlängerungsanspruch s. unten, b ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Gegenwärtig ist jedoch nicht ersichtlich, dass besondere Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die für eine Begegnungsgemeinschaft geltenden Grundsätze hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. vom 18.04.1989, BVerfGE 80, 81, 94 f., Beschl. vom 25.10.1995, NVwZ 1996, 1099 f.).
  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Gegenwärtig ist jedoch nicht ersichtlich, dass besondere Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die für eine Begegnungsgemeinschaft geltenden Grundsätze hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. vom 18.04.1989, BVerfGE 80, 81, 94 f., Beschl. vom 25.10.1995, NVwZ 1996, 1099 f.).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Auch das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK vermittelt im vorliegenden Fall keinen über die Wirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG hinausgehenden Schutz (s. a. BVerwG, Urt. vom 29.03.1996, InfAuslR 1997, 24, 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1996 - A 13 S 1431/94

    Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 53 Abs 4 umfaßt auch nicht - zielbezogene

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Es besteht insbesondere ein beachtliches öffentliches Interesse daran, dass Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus einem Asylverfahren hergeleitet hat, das Bundesgebiet nach Abschluss des Asylverfahrens wieder verlassen, weil die Fähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, Ausländer auf Dauer aufzunehmen, zur Vermeidung wirtschaftlicher und sozialer Probleme begrenzt ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. vom 15.05.1996, DVBl. 1996, 1267 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 29.06.2005 - 6 A 164/03

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach deren Ablauf

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05
    Der zwangsweisen Rückführung von Angehörigen dieser Personengruppe in das Kosovo steht jedenfalls keine durch die Erlasslage geprägte Verwaltungspraxis entgegen, die zu einem rechtlichen Abschiebungshindernis und damit letztlich zur Unzumutbarkeit der freiwilligen Ausreise führen könnte (vgl. VG Braunschweig, Urteile vom 29.06.2005 - 6 A 164/03 und 6 A 171/05 - Beschl. vom 16.08.2005 - 6 B 388/05 -).
  • VG Braunschweig, 17.03.2004 - 6 B 177/04

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Duldung; getrennte Abschiebung; Kind;

  • VG Stuttgart, 27.05.2002 - 4 K 728/02

    Außergewöhnliche Härte der Ausreise als absolute Ausnahmesituation

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2005 - 11 S 1099/04

    Maßgebliches Recht bei Prüfung der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung auf der

  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 15/05

    Aufenthaltserlaubnis bei vorübergehendem Aufenthaltszweck; hier: Abschluss einer

  • VG Koblenz, 24.01.2005 - 3 K 3819/03

    Kein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender

  • VG Braunschweig, 19.09.2006 - 6 A 474/04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für als Kleinkinder eingereiste

    Insbesondere sieht die Übergangsregelung des § 104 Abs. 1 AufenthG die begrenzte Anwendung der durch das Aufenthaltsgesetz abgelösten Regelungen des Ausländergesetzes nur vor, wenn der Ausländer vor dem 1. Januar 2005 einen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung gestellt hat (vgl. dazu VG Braunschweig, Beschl. vom 10.01.2006 - 6 B 432/05 -, juris).

    Sie setzt vielmehr voraus, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG gegeben sind, und modifiziert die dort vorgesehene Rechtsfolge ("soll" statt "kann") für den Fall, dass das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der "Aussetzung der Abschiebung seit 18 Monaten" erfüllt ist (VG Braunschweig, Beschl. vom 10.01.2006 - 6 B 432/05 - ebenso z. B. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 06.04.2005 - 11 S 2779/04 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 24.10.2005 - 8 LA 123/05 -, teilw. abgedruckt in ZAR 2006, 31; Marx, ZAR 2004, 403, 406; Heinhold, Asylmagazin 11/2004, 7, 14; anderer Ansicht Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 279).

    Die Abschiebung kann danach zu einer Rechtsverletzung führen, wenn der Ausländer aufgrund eines langjährigen Aufenthalts in der Bundesrepublik gesellschaftlich integriert und die Aufenthaltsbeendigung nicht aus überwiegenden Gründen gerechtfertigt ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urt. vom 16.06.2005, InfAuslR 2005, 349 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 11.05.2006, aaO., S. 330 f.; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.01.2006 - 6 B 432/05 -).

    Insbesondere ist dafür grundsätzlich von Bedeutung, inwieweit der Ausländer soziale Kontakte im Bundesgebiet auch zu Personen außerhalb seiner Familie unterhält, inwieweit er aufgrund seiner Kenntnisse der deutschen Sprache zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik fähig ist, in welchem Umfang er erwerbstätig ist und war und seinen Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und wie lange er bereits im Bundesgebiet lebt (vgl. z. B. VG Braunschweig, Beschl. vom 10.01.2006 - 6 B 432/05 - Marx, ZAR 2006, 261, 267 m. w. N.).

    Es besteht in diesen Fällen regelmäßig ein gesteigertes öffentliches Interesse daran, den Aufenthalt unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu beenden (vgl. § 1 Abs. 1 AufenthG und VG Braunschweig, Beschl. vom 10.01.2006 - 6 B 432/05 - m. w. N.).

  • LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06

    Sozialhilfe für Ausländer - ausländerrechtliches Genehmigungsverfahren -

    Die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis kommt von vorneherein nicht in Betracht, wenn der Ausländer einen Daueraufenthalt begehrt (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 AZ 34/05; Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 6 B 432/05).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 1 LB 181/05

    Recht der Ausländerbehörde zur nachträglichen Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

    Eine Anwendung seines Satzes 1 scheidet aus, weil diese Regelung schon nach ihrem Wortlaut nur für die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts zugeschnitten ist (vgl. Rennert, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 25 Rdnr. 29; vgl. a. VG Braunschweig, B. v. 10. Januar 2006 - 6 B 432/05 -, Vnb).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21

    Asylbewerberleistungsgesetzes - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Dort wird allenfalls diskutiert, ob die 18-Monats-Frist bereits seit Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht oder erst ab der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung oder Erteilung einer Duldung zu laufen beginnt (s. zu den unterschiedlichen Meinungen etwa Röcker in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 25 AufenthG Rn 132 m.w.Nachw.; Marx in ders. Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 7. Aufl. 2020, § 5 Rn 131; zu den im Rahmen des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG beachtlichen Tatbeständen s. auch Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 6 B 432/05 -, in "juris" Rn 47: "Aufenthaltszeiten, in denen dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht zustand, im Wege eines Erst-recht-Schlusses zu berücksichtigen, kommt nicht in Betracht, weil der Gesetzgeber mit der Vorschrift ersichtlich nur die Praxis der so genannten Kettenduldungen einschränken wollte").
  • VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06

    Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der

    etwa: BVerwG, Urteil vom 29.9.1998, 1 C 8.96, Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 16 = InfAuslR 1999, 54; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.2006, 3 A 263/05, InfAuslR 2006, 407; VG Stuttgart, Urteil vom 20.7.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409; ferner dessen Urteile vom 24.06.2004, 11 K 4809/03, und vom 22.11.2005; 12 K 2469/04 sowie vom 11.10.2005, 11 K 5363/03, VG Braunschweig, Beschluss vom 10.1.2006, 6 B 432/05, jeweils zitiert nach juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21.12.2005, 8 G 2120/05(2), und Urteil vom 22.11.2005, 4 E 2800/03(1), jeweils in Asylmagazin, 1-2/2006, S. 39 und 40; a.A. z.B. VGH Kassel, Urteil vom 7.7.2006, 7 UE 509/06, zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 03.05.2006 - 10 K 94/05

    Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit der freiwilligen Ausreise; Integration von

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urteil vom 16.6.2005, InfAuslR 2005, 349 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 24.06.2004, 11 K 4809/03, Urteil vom 22.11.2005, 12 K 2469/04, Urteil vom 11.10.2005, 11 K 5363/03, jeweils zitiert nach juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 10.01.2006, 6 B 432/05, zitiert nach juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21.12.2005, 8 G 2120/05(2); und Urteil vom 22.11.2005, 4 E 2800/03(1), jeweils in Asylmagazin, 1-2/2006, S. 39 und 40.
  • VG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 1 E 911/06

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für seit längerer Zeit in Deutschland

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung scheidet eine hinreichende Verankerung in den hiesigen Lebensverhältnissen schon dann aus, wenn der Ausländer während der Zeit seines hiesigen Aufenthaltes überwiegend oder vollständig nur geduldet wurde und kein Aufenthaltsrecht besaß (VG Frankfurt/M, Urt. v. 13.04.2006 - 1 E 5037/05 - HessVGH, B.v. 15.02.2006 - 7 TG 106/06 - VG Braunschweig, B. v. 10.01.2006 - 6 B 432/05 -;VG Karlsruhe, Urt. v. 07.09.2005 - 4 K 1390/03 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2005 - 11 S 2779/04).
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