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   BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81   

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  • BVerwGE 68, 338



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Wird zitiert von ... (159)  

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06  

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Danach liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68 und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 ff.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85  

    Jeziden

    Ein ebenfalls mit der Verfahrensrüge angreifbarer Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht bei seiner Beweiswürdigung von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (BVerwGE 68, 338 [339]) oder wenn es sich hinsichtlich des tatsächlichen Ereignisablaufs unwissend hält und dabei verbleibende Unsicherheiten mit dem Mittel der freien Überzeugungsbildung zu überwinden sucht oder wenn es aus der rechtlichen Qualifikation eines Umstandes auf einen tatsächlichen Geschehensablauf rückschließt (BVerwG, NVwZ 1987, S. 217 [218]).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94  

    GG Art. 16 a Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1

    Danach liegt ein Verstoß gegen dieses Gebot vor, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 ; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68).
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