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   ArbG Cottbus, 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11   

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https://dejure.org/2012,10608
ArbG Cottbus, 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11 (https://dejure.org/2012,10608)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11 (https://dejure.org/2012,10608)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 6 Ca 1376/11 (https://dejure.org/2012,10608)
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  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11
    Übte der Arbeitnehmer rechtmäßig ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung aus, schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 615, 298 BGB die Vergütung trotzt Nichtleistung der Arbeit aus Annahmeverzug (BAG vom 21.05.1981 - 2 AZR 95/79, Juris, Rn. 57; Küttner - Griese, Personalhandbuch 2011, Ziffer 472 Zurückbehaltungsrecht, Rn. 9).
  • ArbG Hannover, 11.12.1996 - 9 Ca 138/96

    Forderung rückständigen Arbeitsentgelts; Annahmeverzug des Arbeitgebers;

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11
    Ein Lohnrückstand von 1, 5 Monatsverdiensten ist dabei nicht mehr geringfügig (Arbeitsgericht Hannover vom 11.12.1996 - 9 Ca 138/96, BeckRS 1996, 30830846 - beck-online.de; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Preis, 12. Auflage 2012, § 611 BGB, Rn. 458).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus ArbG Cottbus, 21.02.2012 - 6 Ca 1376/11
    So ist die Weigerung, weiterzuarbeiten, weil ein geringfügiger Entgeltrückstand besteht, vom Zurückbehaltungsrecht nicht gedeckt (BAG vom 25.10.1984 - 2 AZR 417/83, Juris, Rn. 29).
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