Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 11.08.1997

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   FG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - 6 K 121/97   

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https://dejure.org/2001,13459
FG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - 6 K 121/97 (https://dejure.org/2001,13459)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2001 - 6 K 121/97 (https://dejure.org/2001,13459)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 6 K 121/97 (https://dejure.org/2001,13459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Vermögensteuerbescheids wegen Minderung der Einkommensteuerschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Vermögensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 wegen Erhöhung der Einkommensteuerschuld; Vermögensteuer 01.01.1993

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Vermögensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 wegen Erhöhung der Einkommensteuerschuld - Vermögensteuer 01.01.1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.08.1991 - V R 106/88

    Bei grobem Verschulden des Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - 6 K 121/97
    Entscheidend ist der Sachzusammenhang (BFH-Urteil vom 08.08.1991 V R 106/88 BFHE 165, 424 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 12).
  • FG Hamburg, 31.10.1997 - II 116/97

    Anspruch auf Aufhebung bestandskräftiger Kirchensteuerfestsetzungen; Einreichung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - 6 K 121/97
    Die erhöhenden und mindernden Tatsachen brauchten sich nicht auf dieselbe Steuerart zu beziehen (Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 31.10.1997 II 116/97 EFG 1998, 236).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 11.08.1997 - 6 K 121/97   

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https://dejure.org/1997,45087
FG Baden-Württemberg, 11.08.1997 - 6 K 121/97 (https://dejure.org/1997,45087)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.08.1997 - 6 K 121/97 (https://dejure.org/1997,45087)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. August 1997 - 6 K 121/97 (https://dejure.org/1997,45087)
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Wird zitiert von ...

  • FG Münster, 17.11.2017 - 4 K 3523/14

    Entgegen BMF: Die Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige

    Angesichts dessen - sowie unbeschadet des Vorläufigkeitsvermerks im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und des Widerrufs der Zustimmung zur Verfahrensruhe gem. § 155 Satz 1 FGO, § 251 der Zivilprozessordnung (vgl. dazu Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. August 1997 6 K 121/97, EFG 1998, 221) - war im Übrigen weder eine Verfahrensaussetzung noch eine Anordnung der Verfahrensruhe geboten.
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