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   VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20   

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VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20 (https://dejure.org/2020,12275)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30.04.2020 - 6 L 379/20 (https://dejure.org/2020,12275)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30. April 2020 - 6 L 379/20 (https://dejure.org/2020,12275)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20
    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn - wie hier offenkundig - die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm allenfalls als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, Rn. 25, und vom 12. September 2019 - 3 C 3/18 -, Rn. 21ff., jeweils juris; vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 21. April 2020 - 3 E 1675/20).

    Zwar scheidet im Regelfall eine Feststellungsklage des Normadressaten gegen den Normgeber aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O., Rn. 28).

    Wegen des fehlenden Verwaltungsvollzugs kann die Antragstellerin zur Aufrechterhaltung des von ihr angebotenen Präsenzunterrichts in ihren Schulungsräumen keinen Rechtsschutz durch eine verwaltungsgerichtliche Gestaltungsklage im Wege der Anfechtung erlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O., Rn. 39).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20
    "Dem steht jedoch gegenüber, dass die Gesundheit der Bevölkerung zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern gehört (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377-444, Rn. 96; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276-320, Rn. 99).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20
    Dabei genügt es aus verfassungsrechtlicher Perspektive, wenn sich die Bestimmtheit mit juristischen Auslegungsmethoden herstellen lässt (vgl. zum Ganzen: BVerfGE 83, 130 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20
    "Dem steht jedoch gegenüber, dass die Gesundheit der Bevölkerung zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern gehört (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377-444, Rn. 96; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276-320, Rn. 99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2020 - 11 S 25.20

    Coronabedingtes Vermietungsverbot für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20
    Die Kammer teilt die - wenn auch zu einer anderen Bestimmung derselben Verordnung geäußerte - Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 23. April 2020 (OVG 11 S 25/20 -, Rn. 18, juris), wonach einerseits die Verordnung nicht unerheblich in die Berufsfreiheit (Art. 12 des Grundgesetzes [GG]) der Betroffenen eingreift, indem es auch unter Zugrundelegung ihres jetzigen Ablaufdatums, dem 8. Mai 2020, zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen könnte.
  • VG Hamburg, 21.04.2020 - 3 E 1675/20

    Erfolgreicher Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen die aus der

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20
    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn - wie hier offenkundig - die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm allenfalls als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, Rn. 25, und vom 12. September 2019 - 3 C 3/18 -, Rn. 21ff., jeweils juris; vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 21. April 2020 - 3 E 1675/20).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 3.18

    Streit um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verschreibungspflicht für ein

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2020 - 6 L 379/20
    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn - wie hier offenkundig - die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm allenfalls als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, Rn. 25, und vom 12. September 2019 - 3 C 3/18 -, Rn. 21ff., jeweils juris; vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 21. April 2020 - 3 E 1675/20).
  • VG Potsdam, 23.09.2020 - 6 L 824/20

    Corona: Für Befreiung von Maskenpflicht ist Attest eines Heilpraktikers oder

    Damit entfaltet § 47 VwGO gegenüber dem Rechtsschutzbegehren des Antragstellers keine Sperrwirkung (vergl. hierzu: Kammer, Beschluss vom 29. April 2020 - VG 6 L 379/20 -, unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 -, Rn. 25, und vom 12. September 2019 - 3 C 3.18 -, Rn. 21ff., jeweils juris; vergl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 21. April 2020 - 3 E 1675/20).
  • VG Münster, 11.01.2021 - 5 L 7/21

    Hunde dürfen weiter frisiert werden

    vgl. VG Münster, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 5 L 1010/20 - VG Bremen, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 -, juris, Rn 15 f. sowie VG Potsdam, Beschluss vom 30. April 2020 - 6 L 379/20 - , juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.
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