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   LG Bonn, 28.08.2008 - 6 S 154/08 - 2   

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LG Bonn, 28.08.2008 - 6 S 154/08 - 2 (https://dejure.org/2008,20486)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.08.2008 - 6 S 154/08 - 2 (https://dejure.org/2008,20486)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. August 2008 - 6 S 154/08 - 2 (https://dejure.org/2008,20486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zum verbotenen Lautstellen des Telefons zum Zwecke des Mithörens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an aufgrund konkreter Anhaltspunkte gegebenen Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit von entscheidungserheblichen Feststellungen i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Wolters Kluwer

    Zugänglichkeit der Beweisaufnahme erster Instanz einer Überprüfung durch das Berufungsgericht; Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund erhobener Beweise getroffenen Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot für Zeugenaussage bei ungefragtem Lautstellen des Telefons

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei heimlich laut gestelltem Telefongespräch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus LG Bonn, 28.08.2008 - 6 S 154/08
    Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund erhobener Beweise getroffenen Feststellungen sind veranlasst, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine (wiederholte) Beweisaufnahme in zweiter Instanz zu abweichenden Feststellungen führen wird (vg!. BGH NJW 2006, 152 [153]; BGH NJW 2004, 1876; BGH NJW 2003, 3480 [3481); Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auf!.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Bonn, 28.08.2008 - 6 S 154/08
    Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund erhobener Beweise getroffenen Feststellungen sind veranlasst, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine (wiederholte) Beweisaufnahme in zweiter Instanz zu abweichenden Feststellungen führen wird (vg!. BGH NJW 2006, 152 [153]; BGH NJW 2004, 1876; BGH NJW 2003, 3480 [3481); Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auf!.
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LG Bonn, 28.08.2008 - 6 S 154/08
    Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund erhobener Beweise getroffenen Feststellungen sind veranlasst, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine (wiederholte) Beweisaufnahme in zweiter Instanz zu abweichenden Feststellungen führen wird (vg!. BGH NJW 2006, 152 [153]; BGH NJW 2004, 1876; BGH NJW 2003, 3480 [3481); Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auf!.
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   LG Bonn, 30.09.2008 - 6 S 154/08   

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LG Bonn, Entscheidung vom 30.09.2008 - 6 S 154/08 (https://dejure.org/2008,26669)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. September 2008 - 6 S 154/08 (https://dejure.org/2008,26669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 282 Abs. 1, 296 Abs. 2 ZPO
    Heimlich mitgehörtes Telefonat darf nicht als Beweis verwertet werden

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