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   OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03   

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OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03 (https://dejure.org/2003,16320)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.11.2003 - 6 S 343.03 (https://dejure.org/2003,16320)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. November 2003 - 6 S 343.03 (https://dejure.org/2003,16320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Antragsänderung im Beschwerdeverfahren; Widerspruch zwischen Beschwerdeantrag und Beschwerdebegründung; Undeutung eines anwaltlich gestellten Antrages; Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung im ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; AuslG § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03
    Dies hat das Verwaltungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 -, InfAuslR 1998, 424, 428 = BVerwGE 107, 58 ff.) festgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03
    Zwar reicht nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 13. Oktober 2003 - OVG 6 S 355.03 -) für das von der Beschwerde zu erfüllende Zulässigkeitserfordernis eines bestimmten Antrages (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) aus, dass dem Beschwerdevorbringen das mit dem Rechtsmittel verfolgte Ziel und damit auch der Beschwerdeantrag entnommen werden kann, sodass es eines ausdrücklich formulierten Antrages nicht bedarf (so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 Bs 253.02 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 11 S 1293.02 -, NVwZ 2002, 1388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02

    Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde;

    Auszug aus OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03
    Es handelt sich mithin um eine Antragsänderung, die indes im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO unzulässig ist (OVG Berlin, Beschluss vom 11. April 2003 - OVG 4 S 38.02 - OVG Münster, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136.02 -, NVwZ-RR 2003, 72; ablehnend, allerdings in der Sache offen lassend, auch OVG Berlin, Beschluss vom 19. November 2003 - OVG 8 S 124.03 - OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 4 Bs 257.02 -, juris).
  • OVG Berlin, 12.05.2003 - 3 S 22.02
    Auszug aus OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03
    Eine Umdeutung des anwaltlich gestellten Antrages kommt nicht in Betracht (Beschluss des Senats vom 18. Juni 2003 - OVG 6 S 161.03-; OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22.02 -, AuAS 2003, 138).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob dieser Hilfsantrag zulässig ist, da er - jedenfalls ausdrücklich - erst im Beschwerdeverfahren gestellt worden ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 06.01.2005 - 18 B 2801/04 -, Juris).

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie es das Verwaltungsgericht hier angenommen hat - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003, a. a. O.).

  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn für das Beschwerdegericht klar ist, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt (BVerwG, Beschluss vom 14. April 1961 - VII B 7.61 -, BVerwGE 12, 189, 190; Urteil des Senats vom 12. August 1999 - 4 A 231/98.A - OVG Berlin, Beschluss vom 26. November 2003 - 6 S 343/03 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie hier - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - 8 B 933/09

    Erteilung im Wege der einstweiligen Anordnung einer Ausnahmegenehmigung zum

    OVG NRW, Beschluss vom 25.7.2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72 = juris Rn. 7; OVG Berlin, Beschluss vom 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Abg., Beschluss vom 14.9.2007 - 9 S 29.07 -, juris Rn. 6; HessVGH, Beschluss vom 9.1.2008 - 1 TG 2464/07 -, juris Rn. 3.
  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Auch wäre in einem solchen Fall die von Gesetzes wegen vom Rechtsmittelführer geforderte Auseinandersetzung mit den Gründen des erstinstanzlichen Beschlusses sinnlos, weil damit kein Bezug zu dem in zweiter Instanz verfolgten Begehren hergestellt wäre (Beschluss des Senats vom 8. Februar 2005 - 4 B 376/04 - ebenso z.B. OVG Berlin, Beschluss vom 26. November 2003 - 6 S 343.03 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2003 - 4 Bs 278/03 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72 f.).
  • OVG Thüringen, 27.06.2006 - 3 EO 354/06

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht, Verwaltungsprozessrecht; Eilrechtsschutz;

    Es bestehen bereits Bedenken, ob in der vorgenommenen Umstellung der - im Ergebnis auf die Ermöglichung der Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland zielenden -Anträge eine Änderung des Streitgegenstands und damit eine Antragsänderung entsprechend § 91 Abs. 1 VwGO zu sehen sein dürfte und eine solche im Beschwerdeverfahren möglich ist (zur Unzulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren: vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 4 Bs 257/02 -NVwZ 2003, 1529; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 - NVwZ-RR 2003, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 26. November 2003 - 6 S 343.03 - zitiert nach Juris; Beschluss vom 8. April 2004 - 8 S 37.04 - zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. September 2004 - 12 S 1750/04 - VBlBW 2004, 483; zur Unzulässigkeit einer Antragsänderung im früheren Beschwerdezulassungsverfahren gemäß § 146 Abs. 4 VwGO in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 20. Dezember 2001 [BGBl. I S. 3987] geltenden Fassung: vgl. nur Senatsbeschluss vom 23. Juli 1999 - 3 ZEO 1013/98 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2011 - 1 M 148/11

    Unzulässigkeit von Antragsänderung und bloß hilfsweiser

    Denn eine Antragsänderung ist im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht (mehr) zulässig ( OVG LSA, Beschluss vom 29. April 2008 - 1 M 43/08 -, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 1 M 476/05 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 147/08 -, juris; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 26. November 2003 - 6 S 343/03 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10. November 2004 - 1 W 37/04 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. August 2003 - 4 Bs 278/03 -, NVwZ-RR 2004, 621; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 11 CE 06.2649 - und Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 24 CS 06.2615 -, jeweils juris; OVG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2007 - 2 M 172/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2006 - 7 B 2363/06

    Nachbarschaftlicher Anspruch auf sofortigen Vollzug einer Ordnungsverfügung;

    So: OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72 und OVG Berlin, Beschlüsse vom 26. November 2003 - 6 S 343.03 -, JURIS- Dokumentation und vom 8. April 2004 - 8 S 37.04 -, JURIS-Dokumentation; vgl. auch Hamb. OVG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 4 Bs 257/02 -, NVwZ 2003, 1529 und vom 22. August 2003 - 4 Bs 278/03 -, NVwZ-RR 2004, 621.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2006 - 2 M 294/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

    Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels - wie hier - ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen darüber hinaus auch die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus; denn die Erteilung einer Duldung widerspräche der in den genannten Vorschriften zum Ausdruck gekommenen gesetzlichen Wertung, für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.01.2006 - 18 B 44.06 - AuAS 2006, 144; Beschl. v. 07.06.2004 - 18 B 596/04 - Juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2003 - 6 S 343.03 -, juris).
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