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   LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05   

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https://dejure.org/2005,8271
LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05 (https://dejure.org/2005,8271)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.07.2005 - 6 Sa 16/05 (https://dejure.org/2005,8271)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 6 Sa 16/05 (https://dejure.org/2005,8271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Energiekosten während des Ruhestands eines Arbeitnehmers; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    UmwG § 58; ; EnWG § 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 887; ; BGB § 242; ; RabattG § 3 Nr. 9; ; RabattG § 9 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellungsanspruch; ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02; BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01; BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95).

    Solche Arbeitnehmer können darauf vertrauen, dass die Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02; BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82).

    Jedoch muss der Vorbehalt deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02).

    Daraus können sich im Einzelfall Bedingungen, Änderungs- oder Widerrufsvorbehalte ergeben (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02).

    Er konnte darauf vertrauen, dass die jahrzehntelang gegenüber allen in Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern (und deren überlegenden Ehepartnern) gepflogene Übung nunmehr auch ihm als neuen Ruheständler zu Teil werden würde (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82).

    Zudem wirken Betriebsvereinbarungen nur für und gegen Betriebsangehörige (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02).

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95

    Personalrabatt im Konzern

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Dahinstehen kann insoweit, ob die vergünstigten Energielieferungen der Fa. E4x einen - ggf. eigenständigen - Anspruch aus betrieblicher Übung begründen konnten (vgl. dazu BAG 11.12.1996 - 5 AZR 336/95 - Fortführung von Rückvergütungen trotz Nichtmehrbetreibens einer Raffinerie).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellte in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls keinen zwingenden Zusammenhang her zwischen einer Personalrabattgewährung und der Aufrechterhaltung der Produktion der rabattierten Produkte (BAG 11.12.1996 - 5 AZR 336/95).

    5. Der Klageforderung steht schließlich nicht der mit Ablauf des 24.07.2001 außer Kraft getretene § 9 Nr. 3 RabattG entgegen (BAG 11.12.1996 - 5 AZR 336/95).

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Solche Arbeitnehmer können darauf vertrauen, dass die Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02; BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82).

    Andererseits sind z. B. betriebsrentenrechtliche Ansprüche aufgrund betrieblicher Übung nicht solche minderer Qualität oder geringerer Bestandskraft (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82).

    Er konnte darauf vertrauen, dass die jahrzehntelang gegenüber allen in Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern (und deren überlegenden Ehepartnern) gepflogene Übung nunmehr auch ihm als neuen Ruheständler zu Teil werden würde (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82).

  • ArbG Gelsenkirchen, 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03
    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat der Klage mit Urteil vom 06.10.2004 - 2 Ca 3120/03 - zum Teil stattgegeben.

    Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 06.10.2004 (2 Ca 3120/03) die Klage abzuweisen.

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 330/01

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Beamtenbesoldung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss des Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98.; BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92; BGH 05. Januar 1995 - IX ZR 85/94).

    Enthält bereits der Vertrag nach seinem gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für Fehlen, Wegfall oder Änderung bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 242 BGB aus (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 4. April 2001 - 10 AZR 181/00; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83).

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 216/85
    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Die Kosten werden zwar vom absoluten Betrag her nicht beziffert (für Bankverbindlichkeiten - BGH 06.03.1987 - V ZR 216/85), was für die künftigen Kosten auch noch nicht möglich ist.

    Der Freistellungsanspruch ist jedoch auch wie tenoriert nach § 887 ZPO (BGH 06.03.1987 - V ZR 216/85) vollstreckbar, indem bei den keinen Rabatt ausweisenden Verbrauchsabrechnungen jeweils der hälftige Betrag das Freistellungsvolumen angibt.

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02; BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01; BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95).

    Solche Arbeitnehmer können darauf vertrauen, dass die Übung nach ihrem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02; BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95; BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82).

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Enthält bereits der Vertrag nach seinem gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für Fehlen, Wegfall oder Änderung bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 242 BGB aus (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 4. April 2001 - 10 AZR 181/00; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss des Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98.; BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92; BGH 05. Januar 1995 - IX ZR 85/94).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
    Geschäftsgrundlage sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs die bei Abschluss des Vertrags zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BAG 06. November 2002 - 5 AZR 330/01; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98.; BGH 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92; BGH 05. Januar 1995 - IX ZR 85/94).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • BAG, 04.04.2001 - 10 AZR 181/00

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 842/98

    Änderung der Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Juli 2005 - 6 Sa 16/05 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15

    Zahlung von Mindestlohn i.R.e. Vereinbarung der Zahlung eines Grundlohns für

    (vgl. zuletzt Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 27. Juli 2005 - 6 Sa 16/05 -, Rn. 53, juris).
  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 677/15

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

    (vgl. zuletzt Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 27. Juli 2005 - 6 Sa 16/05 -, Rn. 53, juris).
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