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   LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05   

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LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05 (https://dejure.org/2005,2951)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.07.2005 - 6 Sa 29/05 (https://dejure.org/2005,2951)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 6 Sa 29/05 (https://dejure.org/2005,2951)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 307 BGB
    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kombination eines Widerrufsvorbehaltes mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt hinsichtlich der Gewährung von Zulagen und Mitarbeiterrabatten in vorformulierten Arbeitsbedingungen; Folgen der Widersprüchlichkeit der gleichzeitigen Vereinbarung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 125
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob Feststellungsklagen, nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Teilkündigung oder eines Widerrufs und damit allein auf die Klärung einer Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Willenserklärung) und auf Abgabe eines Rechtsgutachtens gerichtet, zulässig sind (so BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04, BAG 15.08.2000 - 1 ABR 458/99, BAG 11.02.1998 - 5 AZR 472/97, BAG 23.06.1992 - 1 ABR 57/92; a.A. BGH 19.04.2000 - XII ZR 332/97, wonach Gegenstand einer Feststellungsklage nicht die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sein kann).

    Der Widerrufsvorbehalt soll das Recht eines Arbeitgebers begründen, eine versprochene Leistung einseitig zu ändern (BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04).

    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) stehen der hier erfolgten Kontrolle des Freiwilligkeitsvorbehalts und der Widerrufsvorbehalte nicht entgegen (BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04).

  • ArbG Arnsberg, 07.12.2004 - 3 Ca 622/04

    Widerruf einer Zulage, Kürzung des Mitarbeiterrabatts, Teilkündigung,

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 07.12.2004 - 3 Ca 622/04 O - teilweise abgeändert:.

    Das Arbeitsgericht Arnsberg hat die Klage mit Urteil vom 07.12.2004 - 3 Ca 622/04 O - im Hinblick auf die in zweiter Instanz zur Entscheidung angefallenen Streitgegenstände (Zahlung Teamcoach-Zulage, Feststellung des Anspruchs auf weitere Zahlung der Teamcoach-Zulage und auf Gewährung eines Mitarbeiterrabatts von 30%) abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 07.12.2004 - 3 Ca 622/04 O - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an die Klägerin über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus weitere 2.045,20 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus den monatlichen Teilbeträgen in Höhe von jeweils 204, 52 EUR brutto seit dem 02.01., 02.02., 01.03., 01.04., 03.05., 01.06., 01.07., 02.08., 01.09.

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruches und belässt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung zu entscheiden (BAG 12.01.2000 - 10 AZR 840/98; BAG 05.06.1996 - 10 AZR 883/95).

    Denn ein Arbeitnehmer, der weiß, dass der Arbeitgeber noch über die Leistungsgewährung zu entscheiden hat, muss stets damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Leistung einstellen oder von neuen Bedingungen abhängig machen kann (BAG 12.01.2000 - 10 AZR 840/98).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Im Streitfall reichte auch, wenn die Arbeitsbedingungen nur zur einmaligen Verwendung vorformuliert worden wären (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB), denn es geht um einen Verbrauchervertrag (BAG 25.05.2005 - 5 AZR 572/04).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Mittlerweile ist anerkannt, dass bei der Kontrolle von vorformulierten Arbeitsbedingungen keine geltungserhaltende Reduktion mehr möglich ist (BAG 04.03.2004 - 8 AZR 344/03).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob Feststellungsklagen, nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Teilkündigung oder eines Widerrufs und damit allein auf die Klärung einer Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Willenserklärung) und auf Abgabe eines Rechtsgutachtens gerichtet, zulässig sind (so BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04, BAG 15.08.2000 - 1 ABR 458/99, BAG 11.02.1998 - 5 AZR 472/97, BAG 23.06.1992 - 1 ABR 57/92; a.A. BGH 19.04.2000 - XII ZR 332/97, wonach Gegenstand einer Feststellungsklage nicht die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sein kann).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Denn der Rechtsschutz sollte durch diese nachträglich in die ZPO eingefügten Bestimmungen im Verhältnis zu der bis dahin schon möglichen Feststellungsklage nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden (BAG 10.01.1989 - 3 AZR 308/87; BAG 19.06.2001 - 1 AZR 463/00).
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 472/97

    Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Einteilung zu Nachtwachten

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob Feststellungsklagen, nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Teilkündigung oder eines Widerrufs und damit allein auf die Klärung einer Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Willenserklärung) und auf Abgabe eines Rechtsgutachtens gerichtet, zulässig sind (so BAG 12.01.2005 - 5 AZR 364/04, BAG 15.08.2000 - 1 ABR 458/99, BAG 11.02.1998 - 5 AZR 472/97, BAG 23.06.1992 - 1 ABR 57/92; a.A. BGH 19.04.2000 - XII ZR 332/97, wonach Gegenstand einer Feststellungsklage nicht die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sein kann).
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruches und belässt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung zu entscheiden (BAG 12.01.2000 - 10 AZR 840/98; BAG 05.06.1996 - 10 AZR 883/95).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

    Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließt ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt nicht nur eine Bindung des Arbeitgebers für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus (BAG 6, 12.1995 - 10 AZR 198/95).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

  • BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02

    Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet

  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02

    Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage -

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2001 - 15 Sa 53/01

    Zulage als freiwillige Leistung - betriebliche Übung

  • FG Hamburg, 18.08.2004 - V 210/00

    Finanzgerichtsordnung: Rechtliches Interesse nach den Steuergesetzen im Sinne des

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Ob in einer solchen Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führender Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt (so LAG Hamm 27. Juli 2005 - 6 Sa 29/05 - zu II 1.2.4 der Gründe, NZA-RR 2006, 125; LAG Brandenburg 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - zu A II 2 b der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 5; LAG Berlin 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68; LAG Hamm 5. November 2009 - 15 Sa 794/09 - Rn. 47, juris; Hessisches LAG 26. Juli 2010 - 7 Sa 1881/09 - Rn. 26, juris; ArbG Freiburg 9. September 2008 - 10 Ca 3/08 - LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 12; aA LAG Düsseldorf 31. Januar 2006 - 6 Sa 1441/05 - zu II 2 c der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 7) , kann dahingestellt bleiben.

    Jedenfalls führt die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt dazu, dass für einen um Verständnis bemühten Vertragspartner nicht deutlich wird, dass auch bei mehrfachen, ohne weitere Vorbehalte erfolgten Zahlungen des Weihnachtsgeldes ein Rechtsbindungswille für die Zukunft weiterhin ausgeschlossen bleiben soll (so auch LAG Hamm 27. Juli 2005 - 6 Sa 29/05 - zu II 1.2.4 der Gründe, aaO; LAG Köln 2. November 2007 - 11 Sa 550/07 - Rn. 57, juris; Preis Der Arbeitsvertrag 2. Aufl. II V 70 Rn. 113) .

  • LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 858/11

    Herausgabe von Arbeitszeitnachweisen im Transportgewerbe; Urlaubsgeldanspruch

    Die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt führt in vorformulierten Arbeitsbedingungen zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel, ohne dass zu prüfen ist, ob die Regelung als Widerrufsvorbehalt aufrecht erhalten werden kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 27.07.2005, - 6 Sa 29/05-; offen gelassen BAG, 08.12.2010, - 10 AZR 671/09-).

    Die hier erkennende Kammer schließt sich der bisherigen Rechtsprechung des LAG Hamm an (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 27.07.2005 - 6 Sa 29/05, NZA-RR 2006, 125; LAG Hamm, Urteil vom 05.11.2009 - 15 Sa 794/09, juris) wonach die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt per se die Unwirksamkeit der gesamten Klausel nach sich zieht, ohne dass die Aufrechterhaltung der Klausel als Widerrufsvorbehalt in Betracht käme.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2008 - 7 Sa 541/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine vertragliche Leistungszulage aufgrund

    Darüber hinaus sei dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 27.07.2005 (Az. 6 SA 29/05) zu entnehmen, dass eine Kombination von Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt in vorformulierten Arbeitsbedingungen gegen das Transparenzverbot verstoße, so dass beide Vorbehalte unwirksam seien.

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 11.10.2006 (Az. 5 AZR 721/05) und des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 27.07.2005 (Az. 6 Sa 29/05) enthalten keine rechtlichen Anhaltspunkte, aus denen für den vorliegenden Streitfall gefolgert werden müsste, dass die Anrechnung unwirksam sei.

  • LAG Hamm, 04.07.2007 - 6 Sa 21/07

    Unklarheitenregel, konstitutive Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung

    Nur vertragliche Leistungen können, wenn überhaupt, in sinnvoller Weise solchen Vorbehalten unterworfen werden, wobei hier dahinstehen kann, ob diese intransparenten, ggf. sogar widersprüchlichen Vorbehalte einer AGB-Kontrolle standhielten (vgl. LAG Hamm 27.07.2005 - 6 Sa 29/05; zum Freiwilligkeitsvorbehalt jetzt BAG 25.04.2007 - 5 AZR 627/06).
  • LAG Thüringen, 22.03.2007 - 3 Sa 66/07

    Herleitung eines Anspruchs auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus einer

    Durch den Hinweis auf die jederzeitige "Widerrufbarkeit' wird lediglich klargestellt, dass es dem Arbeitgeber jährlich freigestellt ist, die bislang freiwillig gewährte Zahlung nicht mehr zu erbringen, sie also zu "widerrufen' (BAG 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; LAG Berlin 13.05.2005 - 13 Sa 213/05 - juris; LAG Sachsen-Anhalt 14.03.2006 - 8 Sa 377/05 - juris; jeweils zu Freiwilligkeitsvorbehaltsklauseln zu freiwilligen Leistungen, die nicht den Austausch von Hauptleistungspflichten betreffen und auf die ausdrücklich kein Rechtsanspruch bestehen soll, mit dem Annex "widerruflich', LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - juris: Bestätigung der vorgenannten Entscheidungen in Abgrenzung zur eigenen abweichenden Klausel; zu einer Klausel mit völlig abweichenden Wortlaut: LAG Düsseldorf 30.11.2005 27.07.2005 - 6 Sa 29/05 - juris).
  • LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05

    Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Nachwirkung, andere Abmachung,

    b) Auch aus der - der Kammer erst nachträglich bekannt gewordenen - Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.06.2005 - 6 Sa 29/05 -, nach welcher die Kombination eines Widerrufsvorbehalts mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt in vorformulierten Arbeitsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebots des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB die Unwirksamkeit beider Vorbehalte nach sich zieht, lässt sich für die hier vorliegende Vertragsklausel nichts herleiten.
  • LAG Hamm, 05.11.2009 - 15 Sa 794/09

    Anspruch auf Weihnachtsgeld kraft betrieblicher Übung bei unwirksamem

    c) Lediglich klarstellend weist die erkennende Kammer darauf hin, dass die Kombination eines Freiwilligkeitsvorbehaltes mit einem Widerrufsvorbehalt als Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB anzusehen ist, so dass beide Vorbehalte unwirksam sind (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 27.07.2005 - 6 Sa 29/05; LAG Brandenburg, Urt. v. 13.01.2005 - 9 Sa 141/05, DB 06, 160; LAG Berlin, Urt. v. 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05).
  • LAG Hessen, 21.04.2011 - 14 Sa 789/10

    Anspruch auf Bonuszahlung - unzulässiger Freiwilligkeitsvorbehalt - Verknüpfung

    Insofern führt die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt dazu, dass für einen verständigen Vertragspartner nicht deutlich wird, dass auch bei mehrfachen, ohne Vorbehalte erfolgten Zahlungen ein Bindungswille für die Zukunft weiterhin ausgeschlossen bleiben soll (so bereits LAG Hamm vom 27.07.2005 - 6 Sa 29/05 - Juris ebenso BAG vom 08.12.2010 - a. a. O. unter Rd.-Ziff. 20).
  • ArbG Freiburg, 09.09.2008 - 10 Ca 3/08

    Sonderzuwendung mit Mischcharakter - AGB-Kontrolle - Kombination von

    Ebenso ist in solchen Fällen eine ergänzende Vertragsauslegung abzulehnen (vgl. zu alledem, insbesondere der geltungserhaltenden Reduktion, BAG Urteil vom 04.03.2004, Az.: 8 AZR 344/03; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 27.07.2005 Az.: 6 Sa 29/05).
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