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   LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13   

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https://dejure.org/2013,37318
LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13 (https://dejure.org/2013,37318)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.10.2013 - 6 Sa 29/13 (https://dejure.org/2013,37318)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 6 Sa 29/13 (https://dejure.org/2013,37318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 106 S 1 GewO, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 14 Abs 1 TzBfG, § 52 Abs 1 HGB
    Zulässigkeit der Entziehung von Arbeitsaufgaben - Widerruf der Prokura als auflösende Bedingung für Zulagengewährung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber vorformulierten Vertragsbestimmung zur Gewährung eine Zulage nur für die Dauer des Fortbestandes der Prokura; Entziehung von Arbeitsaufgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Entziehung höherwertiger Aufgaben und einer Vorgesetztenstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Prokura als auflösende Bedingung für Zulagengewährung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erweiterung des Direktionsrechts durch arbeitsvertragliche Änderungsklausel berechtigt nicht zum ersatzlosen Entzug von Aufgaben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Prokura, Entzug von höherwertigen Tätigkeiten und Führungsfunktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gehaltskürzung nach Widerruf der Prokura kann nicht ohne weiteres vereinbart werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (vgl. etwa BAG 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 - BAGE 132, 59 ff. m.w.N.). Gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel gegeben, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Reglung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist.

    Dies ergibt sich aus den im TzBfG zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Wertungsmaßstäben (BAG 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 - BAGE 132, 59 ff.; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - NZA 2006, 40).

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
    Zur Beurteilung der Unangemessenheit ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzuwenden (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB).

    Denn darin liegt ein schwerwiegender Eingriff in die gesetzlich geschützten Interessen des Arbeitnehmers (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB; LAG Köln 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06 - NZA-RR 2007, 343 ff.).

  • LAG Köln, 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06

    Versetzungsklausel; Unwirksamkeit; Bestimmtheit der Versetzungsanordnung

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
    Denn darin liegt ein schwerwiegender Eingriff in die gesetzlich geschützten Interessen des Arbeitnehmers (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB; LAG Köln 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06 - NZA-RR 2007, 343 ff.).

    Mit diesem Regelungsgehalt ist die Klausel wirksam (so für eine gleichlautende Klausel auch BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - AP Nr. 26 zu § 307 BGB; anders LAG Köln 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06 - NZA-RR 2007, 343 ff., das die Wirksamkeit einer solchen Klausel verneint).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
    Dies ergibt sich aus den im TzBfG zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Wertungsmaßstäben (BAG 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 - BAGE 132, 59 ff.; BAG 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - NZA 2006, 40).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
    Obwohl § 21 TzBfG hinsichtlich der Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer auflösenden Bedingung weitgehend auf das Befristungsrecht verweist und damit den Eindruck erweckt, solche Bedingungen seien im gleichen Umfang wie Befristungen möglich, werden an ihre Zulässigkeit strenge Anforderungen gestellt (BAG 20.12.1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung; Preis, Der Arbeitsvertrag, 4. Aufl., II B 10 Rn 162).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
    Mit diesem Regelungsgehalt ist die Klausel wirksam (so für eine gleichlautende Klausel auch BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - AP Nr. 26 zu § 307 BGB; anders LAG Köln 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06 - NZA-RR 2007, 343 ff., das die Wirksamkeit einer solchen Klausel verneint).
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 1031/08

    Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs;

    Auszug aus LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
    Die zeitweise Nichtgeltendmachung von Ansprüchen kann aber nicht als Einverständnis mit einem Wegfall der Ansprüche verstanden werden (so auch BAG 25.11.2009 - 10 AZR 1031/08 - AP Nr. 86 zu § 242 BGB).
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