Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13409
BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22 (https://dejure.org/2022,13409)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2022 - 6 StR 191/22 (https://dejure.org/2022,13409)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 6 StR 191/22 (https://dejure.org/2022,13409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: erheblicher Zeitablauf bis zum Urteil)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des erheblichen Zeitablaufs bis zum Urteil i.R. der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Berücksichtigung des erheblichen Zeitablaufs bis zum Urteil i.R. der Strafzumessung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Betrugstaten liegen lange zurück - Erheblicher Zeitablauf ist zu berücksichtigen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22
    Dies stellt einen Erörterungsmangel dar, weil es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192; Urteil vom 26. Juni 2018 - 1 StR 476/18).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22
    Dies gilt vor allem dann, wenn die Angeklagte - wofür die Urteilsgründe sprechen - seither nicht mehr straffällig geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 746 mwN).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18

    Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende

    Auszug aus BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22
    Dies stellt einen Erörterungsmangel dar, weil es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192; Urteil vom 26. Juni 2018 - 1 StR 476/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht