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   LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01   

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https://dejure.org/2001,11240
LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01 (https://dejure.org/2001,11240)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2001 - 6 Ta 10/01 (https://dejure.org/2001,11240)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2001 - 6 Ta 10/01 (https://dejure.org/2001,11240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts; Begriff des Arbeitsverhältnisses; Ausgehen des Klägers vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Doppelrelevante Tatsachen; "Sic-non"- Konstellation

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 48 Abs. 2; ; GVG § 17 a Abs. 3 S. 2; ; GVG § 17 a Abs. 4 S. 3; ; GVG § 17 a Abs. 4 S. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch in den Entscheidungen vom 19. Dezember 2000 (NZA 2001, 285) und 17. Januar 2001 (NZA 2001, 341) festgestellt, dass ein sic-non"- Fall bereits dann vorliegt, wenn sich ein Beschäftigter gegen eine Kündigung mit dem Antrag wehrt, dass durch diese das Arbeitsverhältnis" nicht aufgelöst worden ist.

    Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung über entsprechende Anträge berufen, unabhängig vom effektiven Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (BAG NZA 2001, 285; NZA 2001, 341).

  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch in den Entscheidungen vom 19. Dezember 2000 (NZA 2001, 285) und 17. Januar 2001 (NZA 2001, 341) festgestellt, dass ein sic-non"- Fall bereits dann vorliegt, wenn sich ein Beschäftigter gegen eine Kündigung mit dem Antrag wehrt, dass durch diese das Arbeitsverhältnis" nicht aufgelöst worden ist.

    Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung über entsprechende Anträge berufen, unabhängig vom effektiven Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (BAG NZA 2001, 285; NZA 2001, 341).

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01
    Die beantragte Feststellung setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien tatsächlich bestanden hat; andernfalls ist der Antrag schon deshalb unbegründet (BAG NZA 1999, 987).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01
    In einer solchen Konstellation, bei der zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen und damit eine Doppelrelevanz vorliegt, braucht letztlich für die Frage der Rechtswegzuständigkeit das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nicht geklärt zu werden, es genügt die entsprechende Rechtsansicht des Klägers (BAG NZA 1996, 1005; NZA 1997, 175; NZA 1999, 1175).
  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01
    In einer solchen Konstellation, bei der zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen und damit eine Doppelrelevanz vorliegt, braucht letztlich für die Frage der Rechtswegzuständigkeit das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nicht geklärt zu werden, es genügt die entsprechende Rechtsansicht des Klägers (BAG NZA 1996, 1005; NZA 1997, 175; NZA 1999, 1175).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZB 18/96

    Rechtsweg für Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01
    In einer solchen Konstellation, bei der zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen und damit eine Doppelrelevanz vorliegt, braucht letztlich für die Frage der Rechtswegzuständigkeit das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nicht geklärt zu werden, es genügt die entsprechende Rechtsansicht des Klägers (BAG NZA 1996, 1005; NZA 1997, 175; NZA 1999, 1175).
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