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   LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06   

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https://dejure.org/2006,6755
LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 (https://dejure.org/2006,6755)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 (https://dejure.org/2006,6755)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2006 - 6 Ta 89/06 (https://dejure.org/2006,6755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 9 Abs. 3 GG; § 97 Abs. 5 ArbGG; §§ 23, 45,46 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung; Aussetzung des Verfahrens; Gewerkschaftseigenschaft eines Arbeitnehmerverbandes; Bestehen eines Mitwirkungsrechts und Überwachungsrechts; Unzulässiger Grundrechtseingriff durch Aussetzung des Verfahrens; Schutz ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 9 Abs. 3 GG; § 97 Abs. 5 ArbGG; §§ 23, 45,46 BetrVG
    .

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des Beschlussverfahrens bei Streit um Tariffähigkeit - Unterrichtung und Beteiligung an Betriebsversammlung nur bei festgestellter Gewerkschaftseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Die gewerkschaftliche Mitgliederwerbung ist dabei ebenfalls durch die in Artikel 9 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistete Betätigungsfreiheit geschützt (vgl. etwa BVerfG vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 - AP GG Artikel 9 Nr. 80 = NZA 1996, 381; BAG vom 31.05.2005, a. a. O.).

    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.11.1995 a. a. O.) im Hinblick auf die verfassungsmäßig geschützte Koalitionsfreiheit die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde zu legende Kernbereichsformel nicht als eine Beschränkung auf einen von vornherein nur inhaltlich eng begrenzten Betätigungsumfang verstanden werden.

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Die Koalitionen, in deren Betätigungsfreiheit durch ein anderes Rechtssubjekt in unzulässiger Weise eingegriffen wird, kann von diesem in entsprechender Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 Satz 1 GG die Unterlassung der Beeinträchtigung verlangen (vgl. BAG vom 31.05.2005 - 1 AZR 141/04 - NZA 2005, 1182; BAG vom 25.01.2005 - 1 AZR 657/03 - NZA 2005, 592 = AP Nr. 123 zu Artikel 9 GG).

    Die gewerkschaftliche Mitgliederwerbung ist dabei ebenfalls durch die in Artikel 9 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistete Betätigungsfreiheit geschützt (vgl. etwa BVerfG vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 - AP GG Artikel 9 Nr. 80 = NZA 1996, 381; BAG vom 31.05.2005, a. a. O.).

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Die allgemeine Bedeutung der Gewerkschaftseigenschaft für das Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsleben verlangt also, wenn diese Eigenschaft streitig ist, ihre förmliche Klärung nach § 97 Abs. 5 ArbGG (vgl. BAG, Beschluss vom 23.04.1971 - 1 ABR 26/70 - AP ArbGG 1953 § 97 Nr. 2; Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - AP TVG § 2 Nr. 36 = NZA 1987, 492; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Auf., § 97 Rdnr. 7, ErfK/Eisemann, ArbGG, § 97 Rdnr. 2; anderer Ansicht GK-ArbGG/Leinemann, § 97 Rdnr. 10).

    d) Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Gewerkschaftseigenschaft der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Mindestvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 TVG (vgl. insoweit BAG Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - NZA 1987, 492) gegeben ist.

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Nicht zuletzt deshalb steht am 28.03.2006 in dem Verfahren 1 ABR 58/04 beim Bundesarbeitsgericht die Frage zur Entscheidung an, ob die Christliche Gewerkschaft Metall eine tariffähige Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03

    Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Die Koalitionen, in deren Betätigungsfreiheit durch ein anderes Rechtssubjekt in unzulässiger Weise eingegriffen wird, kann von diesem in entsprechender Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 3 Satz 1 GG die Unterlassung der Beeinträchtigung verlangen (vgl. BAG vom 31.05.2005 - 1 AZR 141/04 - NZA 2005, 1182; BAG vom 25.01.2005 - 1 AZR 657/03 - NZA 2005, 592 = AP Nr. 123 zu Artikel 9 GG).
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Aus diesem Zweck ergibt sich ferner, dass ein Verfahren nicht nur dann auszusetzen ist, wenn ein besonderes Beschlussverfahren über die Tariffähigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG bereits anhängig ist ( BAG vom 25.09.1996 - 1 ABR 25/96 - NZA 1997, 668).
  • BAG, 23.04.1971 - 1 ABR 26/70

    Arbeitnehmerverbände - Gewerkschaften - Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Die allgemeine Bedeutung der Gewerkschaftseigenschaft für das Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsleben verlangt also, wenn diese Eigenschaft streitig ist, ihre förmliche Klärung nach § 97 Abs. 5 ArbGG (vgl. BAG, Beschluss vom 23.04.1971 - 1 ABR 26/70 - AP ArbGG 1953 § 97 Nr. 2; Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - AP TVG § 2 Nr. 36 = NZA 1987, 492; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Auf., § 97 Rdnr. 7, ErfK/Eisemann, ArbGG, § 97 Rdnr. 2; anderer Ansicht GK-ArbGG/Leinemann, § 97 Rdnr. 10).
  • ArbG Mönchengladbach, 14.12.2005 - 6 BV 38/05

    Aussetzung gem. § 97 Abs. 5 ArbGG - Streit über die Tariffähigkeit einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 14.12.2005 - 6 BV 38/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines

    Dies kann auch dadurch erfolgen, dass die Maßnahmen außerhalb von Betriebsversammlungen in den Betrieben oder gegebenenfalls außerhalb der vom Hausrecht umfassten Räumlichkeiten durchgeführt werden (vgl. auch LAG Düsseldorf Beschluss v. 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 - Gründe II. 1. c).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2011 - 2 Ta 44/11

    Tarifunfähigkeit der CGZP - Equal-Pay-Ansprüche - vergangenheitsbezogene

    Eine Aussetzung setzt nicht voraus, dass ein solches Beschlussverfahren bereits anhängig ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 - juris).
  • LAG Niedersachsen, 02.07.2007 - 16 Ta 108/07

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeitarbeit und

    Die Übertragung der Prüfung durch ein eigenes Beschlussverfahren gestaltet die Prüfung der Gewerkschaftseigenschaft aus, wogegen Bedenken nicht bestehen können (so auch BAG, Beschluss vom 19.09.2006, aaO., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 6 Ta 89/06, zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2011 - 2 Ta 45/11

    Tarifunfähigkeit der CGZP - Equal-Pay-Ansprüche - vergangenheitsbezogene

    Eine Aussetzung setzt nicht voraus, dass ein solches Beschlussverfahren bereits anhängig ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 - juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2011 - 2 Ta 42/11

    Tarifunfähigkeit der CGZP - Equal-Pay-Ansprüche - vergangenheitsbezogene

    Eine Aussetzung setzt nicht voraus, dass ein solches Beschlussverfahren bereits anhängig ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006 -6 Ta 89/06- juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2011 - 2 Ta 57/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

    Eine Aussetzung setzt nicht voraus, dass ein solches Beschlussverfahren bereits anhängig ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 - juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 Ta 54/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

    Eine Aussetzung setzt nicht voraus, dass ein solches Beschlussverfahren bereits anhängig ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 - juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2011 - 2 Ta 58/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

    Eine Aussetzung setzt nicht voraus, dass ein solches Beschlussverfahren bereits anhängig ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2006 - 6 Ta 89/06 - juris).
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