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   LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12   

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LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2012,26868)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2012,26868)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2012,26868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 99 BetrVG, § 1 Abs. 1 AÜG
    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit des AÜG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 99 BetrVG, § 1 Abs. 1 AÜG
    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1 Abs. 1; BetrVG § 99
    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit des AÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Rote-Kreuz-Schwestern sind keine Arbeitnehmerinnen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Betriebsrat hat bei der Einstellung von DRK-Schwestern kein Zustimmungsverweigerungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf bei Einstellung von DRK-Schwestern nicht mitreden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (33)

  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Unerheblich ist, ob den Schwestern die Wahlfreiheit eingeräumt wird, die Dienstleistungen alternativ im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu erbringen (ebenso LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11 -).

    Eine etwaige Umgehung arbeitsrechtlicher Normen ist in erster Linie in den Bereichen des Bestandsschutzes, der Vergütung und der Mitbestimmung zu prüfen (so ausdrücklich: LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11 - Rn41, juris; vgl. auch Hess. LAG v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris und OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762), da die wesentlichen arbeitsrechtlichen Schutzrechte diese Bereiche betreffen.

    Dem sind die Instanzgerichte (vgl. LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11 - juris; Hess. LAG v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris; OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762) und ein Teil des Schrifttums (vgl. Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz [GK] - Raab, 9. Auflage 2010, § 5 Rn. 83) gefolgt.

    (b) Die streitentscheidende Kammer schließt sich ebenso wie die 17. Kammer des LAG Düsseldorf (vgl. den Beschluss v. 27.03.2012 a.a.O.) der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an.

    (bb) Es liegt auch keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften vor (ebenso LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 a.a.O.).

    Dem bestehenden Mangel im Rahmen der Arbeitnehmervertretung stehen aber die vereinsrechtlichen Mitgliedschaftsrechte als gleichwertig gegenüber (vgl. LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11 - juris, Rn.46).

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Es ist allerdings anerkannt, dass als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht kommt (vgl. BAG v. 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 - Rn. 71, AP Nr. 83 zu § 2 ArbGG 1979; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, unter B. I. 2. b der Gründe; BAG v. 29.03.1995 - 5 AZB 21/94 - unter B. II. 3. a der Gründe; BAG v. 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289).

    Die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten darf aber nicht aufgrund einer Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen (vgl. BAG v. 26.09.2002 und v. 06.07.1995 a.a.O.).

    Dabei kommt es nicht auf eine Umgehungsabsicht oder eine bewusste Missachtung der zwingenden Rechtsnormen an; entscheidend ist die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (BAG v. 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 13, AP Nr. 329 zu § 613a BGB; BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 - Rn. 24, AP Nr. 1 zu § 613a BGB Wiedereinstellung; BAG v. 06.07.1995 a.a.O.).

    Nach ständiger - allerdings schon älterer - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; vgl. weiter: BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; BAG v. 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung darf schließlich nicht außer Acht bleiben, dass die Schwesternschaft über den Deutschen Roten Kreuz e.V. zu den internationalen Vereinigungen des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes gehört, eines in der gesamten Welt anerkannten Zusammenschlusses (vgl. zu diesem Aspekt BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, zu B. I. 2. c der Gründe und BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP Nr. 1 zu § 5 ArbGG 1953).

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Es liegt keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen vor (ebenso z.B. BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 -).

    Eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 15, AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 - AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es damit aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet (BAG v. 23.06.2010 a.a.O.; BAG v. 12.11.2002 a.a.O., unter B II 2 a bb der Gründe; BAG v. 22.04.1997 a.a.O.).

    Nach ständiger - allerdings schon älterer - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; vgl. weiter: BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; BAG v. 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 - darauf abgestellt habe, bei den Schwestern des Roten Kreuzes stehe das karitative Moment im Vordergrund, treffe dies heutzutage nicht mehr zu.

    Es ist allerdings anerkannt, dass als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht kommt (vgl. BAG v. 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 - Rn. 71, AP Nr. 83 zu § 2 ArbGG 1979; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, unter B. I. 2. b der Gründe; BAG v. 29.03.1995 - 5 AZB 21/94 - unter B. II. 3. a der Gründe; BAG v. 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289).

    Nach ständiger - allerdings schon älterer - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; vgl. weiter: BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; BAG v. 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 15, AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 - AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Für die Annahme einer Einstellung reicht es damit aus, wenn ein Vereinsmitglied auf vereinsrechtlicher Grundlage eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet (BAG v. 23.06.2010 a.a.O.; BAG v. 12.11.2002 a.a.O., unter B II 2 a bb der Gründe; BAG v. 22.04.1997 a.a.O.).

    Damit ist ein dominierender interner Einfluss der Mitgliedsschwestern (Brüder) auf die Geschicke der Schwesternschaft institutionell verankert (Hamann Anm. zu BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - a.a.O.).".

  • ArbG Essen, 02.02.2012 - 3 BV 94/11

    Erteilung der Zustimmung zur Einstellung als Krankenschwester aufgrund des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 02.02.2012 - 3 BV 94/11 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Essen hat den Anträgen der Arbeitgeberin mit Beschluss vom 02.02.2012 - AZ: 3 BV 94/11 - stattgegeben und die Anträge des Betriebsrats zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 02.02.2012, Az. 3 BV 94/11, abzuändern und.

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Die von ihm geltend gemachten - und damit im Zustimmungsersetzungsverfahren zu berücksichtigenden (vgl. nur BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn.40, AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) - Gründe liegen nicht vor.

    Regelungszweck des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ist die Erhaltung des Status quo der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (BAG v. 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - NZA 2011, 1435).

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    Es ist allerdings anerkannt, dass als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht kommt (vgl. BAG v. 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 - Rn. 71, AP Nr. 83 zu § 2 ArbGG 1979; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, unter B. I. 2. b der Gründe; BAG v. 29.03.1995 - 5 AZB 21/94 - unter B. II. 3. a der Gründe; BAG v. 10.05.1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289).

    Nach ständiger - allerdings schon älterer - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rote-Kreuz-Schwestern nicht als Arbeitnehmer/innen zu qualifizieren (grundlegend: BAG v. 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; vgl. weiter: BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; BAG v. 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG v. 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    bb) Bei Einhaltung der Formalien darf dem Antrag nur dann nicht entsprochen werden, wenn die vorläufige Maßnahme aus sachlichen Gründen offensichtlich nicht aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war (vgl. BAG v. 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972; BAG v. 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - EzA § 100 BetrVG 1972 Nr. 1, zu II. 4 der Gründe; Fitting u.a., § 100 BetrVG Rn. 13).

    Der Einwand, die Stelle sollte mit einem (anderen) Arbeitnehmer besetzt werden, ist bei Beurteilung des Erfordernisses einer vorläufigen Durchführung der Maßnahme unbeachtlich (vgl. BAG v. 07.11.1977 a.a.O., zu II. 4 der Gründe).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12
    bb) Bei Einhaltung der Formalien darf dem Antrag nur dann nicht entsprochen werden, wenn die vorläufige Maßnahme aus sachlichen Gründen offensichtlich nicht aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war (vgl. BAG v. 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972; BAG v. 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - EzA § 100 BetrVG 1972 Nr. 1, zu II. 4 der Gründe; Fitting u.a., § 100 BetrVG Rn. 13).

    Vielmehr verlangt § 100 Abs. 3 S. 1 BetrVG ausdrücklich eine rechtskräftige Feststellung, dass die Maßnahme offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich ist (BAG v. 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09

    Arbeitnehmereigenschaft Rote-Kreuz-Schwester - Aufnahmevertrag

  • BAG, 21.04.1956 - 2 AZR 254/54

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Satzung - Eingetragener Verein -

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

  • ArbG Leipzig, 15.02.2012 - 11 BV 79/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2014 - 7 TaBV 3/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz von Mitgliedern des

    Die erkennende Beschwerdekammer schließt sich ebenso wie die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss v. 27.03.2012, 17 TaBV 86/11, zitiert nach juris) und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 06.07.2012, 6 TaBV 30/12, zitiert nach juris) der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die mitgliedschaftlich verbundenen Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmer/innen sind, an.

    Dazu hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 06.07.2012, a.a.O., ausgeführt:.

    Das schiedsrichterliche Verfahren wird vom Gesetzgeber in den §§ 1025 ff. BGB ausdrücklich als ein - bei Vorliegen der dortigen Voraussetzungen - dem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertiges Verfahren anerkannt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2012, a.a.O.).

  • ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14

    Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft

    Unerheblich ist, ob den DRK-Schwestern die Wahlfreiheit eingeräumt wird, die Dienstleistungen alternativ im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu erbringen (ebenso LAG Düsseldorf vom 06. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - ).

    Zuletzt hat die Sechste Kammer des LAG Düsseldorf die Rechtsprechung des BAG in seiner Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - ( = ZTR 2012, 650 [LAG Düsseldorf 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12] ) wie folgt zusammengefasst:.

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12

    Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V

    cc)Dem sind die Instanzgerichte, zuletzt zwei Kammern des LAG Düsseldorf, gefolgt (LAG Düsseldorf v. 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12, juris; LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11, juris; LAG Hessen v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09, juris; OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07, DB 2007, 2762).
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https://dejure.org/2013,22717
LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2013,22717)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2013,22717)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 6 TaBV 30/12 (https://dejure.org/2013,22717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 95 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Versetzung in den bestreikten Betrieb eines anderen Unternehmens

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Arbeitskampf, Streik, konzernweit, Streik, arbeitgeberübergreifend

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats einer unbestreikten Arbeitgeberin bei der Versetzung von Beschäftigten zur Streikabwehr in anderen Betrieb

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats einer unbestreikten Arbeitgeberin bei der Versetzung von Beschäftigten zur Streikabwehr in anderen Betrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Da das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks allein auf die lose wirtschaftliche Verflechtung abstelle, wie sie innerhalb eines Konzerns zwischen konzernabhängigen Unternehmen bestehe, müsse dies zum Ausgleich der Kampfparität auch dann gelten, wenn ein Konzernunternehmen ein anderes Konzernunternehmen bei der Abwehr von streikbedingten Einschränkungen unterstütze.
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Dieser ist zulässig, jedoch grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn Einzelsachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 20.04.2010 - 1 ABR 78/08 - BAGE 134, 62; 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - NZA 2012, 571).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Dieser ist zulässig, jedoch grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn Einzelsachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 20.04.2010 - 1 ABR 78/08 - BAGE 134, 62; 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - NZA 2012, 571).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
    Das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts können trotz der tatsächlichen Erledigung eines Konflikts in der Vergangenheit im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig wieder auftreten kann (BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - BAGE 104, 175).
  • LAG Hamburg, 25.04.2018 - 2 TaBV 1/18

    Arbeitskampfbedingte Einschränkung von Mitbestimmungsrechten

    Das verdeutlicht nochmals, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur der Arbeitgeber auf die Einschränkung der Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG berufen kann, in dessen Unternehmen, gleich in welchem Betrieb, ein Arbeitskampf geführt wird (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 6 TaBV 30/12 -, Rn. 60, juris).
  • ArbG Kiel, 27.05.2015 - 1 BV 1b/15

    Betriebsversammlung als Arbeitskampf?

    Eine Einschränkung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei Maßnahmen zur Abwehr von Arbeitskampffolgen kommt in Betracht, wenn die Mitbestimmung des Betriebsrats unmittelbar und zwangsläufig zur Folge hätte, dass die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfes zu begegnen, ernsthaft beeinträchtigt würde (BAG v. 19.02.1991, Az.: 1 ABR 36/90; LAG Schleswig-Holstein v. 29.05.2013, Az.: 6 TaBV 30/12, jeweils zitiert nach juris).
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