Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06   

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LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06 (https://dejure.org/2007,19006)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06 (https://dejure.org/2007,19006)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. April 2007 - 6 TaBV 41/06 (https://dejure.org/2007,19006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Einsicht in die Bruttogehaltslisten der Angestellten; Bestehen einer arbeitgeberrechtlichen Pflicht zur Aufschlüsselung der einzelnen Bestandteile des Bruttoentgelts

  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2 2. HS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtsrecht des Lohnausschusses in Lohn- und Gehaltslisten - Aufschlüsselung des Bruttoentgelts zur Prüfung der Lohngerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06
    Das Einblicksrecht dient hier der Prüfung, ob die kollektiven Entgeltregelungen eingehalten und die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebenden Grundsätze von Recht und Billigkeit sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden (BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 12).

    Das umfasst die Prüfung, ob die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann (BAG, 12.02.1980 a. a. O.).

    Weil der Betriebsrat seine Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig erfüllt, braucht er nicht darzulegen, für welche Zwecke er die Informationen benötigt (BAG 12.02.1980 a. a. O.; 10.02.1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27).

    Daran ist zu denken, wenn im Betrieb unstreitig Lohnzahlungen ohne jede Verbindung zu kollektiven Regelungen oder zu Festsetzungen aufgrund billigen Ermessens geleistet werden (BAG 12.02.1980 a. a. O.).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06
    Die betriebliche Organisations- und Leitungsmacht besteht aber nur im Rahmen der den Arbeitgeber bindenden normativen Vorgaben (BAG 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - BAGE 106, 111).

    Diese Überwachungsaufgabe ist vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 06.05.2003 a. a. O.).

    Maßgebend ist danach, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 06.05.2003 a. a. O.; BAG 24.01.2006 a. a. O.).

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06
    Weil der Betriebsrat seine Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig erfüllt, braucht er nicht darzulegen, für welche Zwecke er die Informationen benötigt (BAG 12.02.1980 a. a. O.; 10.02.1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27).

    (1) Unter "Bruttolöhne und Gehälter" im Sinne der streitgegenständlichen Vorschrift ist der Effektivverdienst einschließlich der übertariflichen Zulagen, freiwilligen Prämien und aller Zahlungen, einschließlich Sonderzahlungen, die individuell ausgehandelt und gewährt werden, zu verstehen (BAG 10.02.1987 a. a. O.; LAG Baden-Württemberg 28.10.1999 - 21 Ta BV 3/99 -).

    (2) Das Bruttoentgelt im vorgenannten Sinn ist nach seinen einzelnen Bestandteilen (z. B. Grundgehalt, Überstundenvergütung, Gratifikationen, Sondervergütungen, Zulagen, Prämien usw.) aufzuschlüsseln (Däubler/Kittner/Klebe-Buschmann BetrVG 10. Aufl. § 80 Rn 106 m. w. Nachw.; Fitting 23. Aufl. § 80 Rn 73; von Friesen AuR 1982, 245, 252; BAG 10.02.1987 a. a. O. - allerdings wohl gestützt auf § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG).

  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06
    Eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Bestehens von Aufgaben reicht; die Grenze des Auskunftsbegehrens ist erst dort überschritten, wo ein Beteiligungsrecht offensichtlich ausscheidet (BAG 24.01.2006 - 1 ABR 60/04 - NZA 2006 1050).

    Maßgebend ist danach, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 06.05.2003 a. a. O.; BAG 24.01.2006 a. a. O.).

  • BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80

    Prämie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06
    Der Begriff "Liste" ist unabhängig von der Art der Datenführung (BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 18).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. April 2007 - 6 TaBV 41/06 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass das Bestehen der vom Landesarbeitsgericht ausgesprochenen Verpflichtung der Arbeitgeberin festgestellt wird.
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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 6 TaBV 41/06   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 6 TaBV 41/06 (https://dejure.org/2006,12321)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.12.2006 - 6 TaBV 41/06 (https://dejure.org/2006,12321)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 6 TaBV 41/06 (https://dejure.org/2006,12321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Vertretung von Betriebsrat und beteiligtem Betriebsratsmitglied in einem Zustimmungsersetzungsverfahren als Fall der Vertretung widerstreitender Interessen; Bestehen von Teilidentität der Tatsachengesamtheit und Interessengesamtheit als ein und dieselbe ...

  • Judicialis

    BRAO § 43 a; ; BRAO § 43 a Abs. 4; ; BRAO § 46; ; BRAO § 46 Abs. 2; ; BRAO § 46 Abs. 2 Nr. 2; ; BRAO § 46 Abs. 2 Nr. 3; ; BetrVG § 40; ; BetrVG § 103 Abs. 2; ; ArbGG § 92 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Anwaltliche Vertretung des Betriebsrats und gekündigten Betriebsratsmitgliedes im Zustimmungsersetzungsverfahren und anderweitige Vertretung durch Rechtssekretär

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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