Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 2. Abschnitt - Beschlußverfahren (§§ 80 - 100) |
| 3. Unterabschnitt - Dritter Rechtszug (§§ 92 - 96a) |
(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Satz 2 zugelassen wird. § 72 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 85 Abs. 2 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.
(2) Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die für das Revisionsverfahren maßgebenden Vorschriften über Einlegung der Revision und ihre Begründung, Prozeßfähigkeit, Ladung, Termine und Fristen, Ablehnung und Ausschließung von Gerichtspersonen, Zustellungen, persönliches Erscheinen der Parteien, Öffentlichkeit, Befugnisse des Vorsitzenden und der Beisitzer, gütliche Erledigung des Rechtsstreits, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Vorschriften des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 93 bis 96 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Die Einlegung der Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 92 ArbGG
1.915 Entscheidungen zu § 92 ArbGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 1 Ta 55/00
Das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision durch das ...
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92
Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 699/00
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - ...
- BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit
- BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 23/89
Vertretung des Dienststellenleiters bei NATO-Truppen
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
- BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95
Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines ...
- BVerwG, 18.10.1963 - VII P 2.63
- BVerwG, 08.03.2010 - 6 PB 47.09
Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache; ...
- BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats; vorübergehende ...
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; ...
- BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02
Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des ...
- BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
Zuständigkeit des Hauptpersonalrats; Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den ...
- BVerwG, 10.01.2012 - 6 PB 16.11
- BAG, 02.06.1954 - 1 ABR 1/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ArbGG rgangener ...
- BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10
Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf ...
- BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens
Zum selben Verfahren:
- BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06
Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens
- BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06
- LAG Hessen, 28.11.2011 - 16 TaBV 129/11
Literatur im Internet zu § 92 ArbGG
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