Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 15/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz für den Unfall eines Kleinkindes; Aufsichtspflichten bei Kleinkindern; Unentgeltliche Übernahme von Aufsichtspflichten aus Gefälligkeit
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 516 Abs. 3
Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzung bei Kleinkindern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 21.11.2002 - 9 O 66/01
- OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 15/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 15/03
Ein Kleinkind im damaligen Alter des Klägers bedarf ständiger Aufsicht, damit es sich nicht den Gefahren seiner Umgebung aussetzt, die es aufgrund seiner Unerfahrenheit und Unbesonnenheit noch nicht erkennen und beherrschen kann (vgl. BGH NJW 1994, 3348). - BGH, 02.07.1968 - VI ZR 135/67
Aufsicht über fremde Kinder aus Gefälligkeit
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 15/03
Zwar kommen vertragliche Ansprüche nicht in Betracht, weil die Übernahme der Aufsicht über den Kläger als Gefälligkeit zu werten ist, bei der keine Rechtsbindung gewollt war (vgl. BGH NJW 1968, 1874). - KG, 04.12.1980 - 12 U 2383/80
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2003 - 6 U 15/03
Wenn aber eine den früheren Streitgenossen belastende abschließende Kostenentscheidung nicht denkbar ist, ist seine Vernehmung als Zeuge möglich (vgl. OLG Celle, OLGR 1996, 45; KG, MDR 1981, 765).
Rechtsprechung
OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Markenmäßige Benutzung einer Praline - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.01.2003 - 84 O 78/02
- OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 304
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze"). - BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Die Antragsgegnerin benutzt die äußere Form der Praline auch zur Kennzeichnung ihrer Ware, also - wie dies für markenrechtliche Ansprüche erforderlich ist (vgl. BGH WRP 02, 982,983 - "Frühstücks-Drink I"; WRP 02, 987 f - "Festspielhaus") - markenmäßig. - BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97
Davidoff; Schutz bekannter Marken
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze").
- BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Eine derart herkunftshinweisende Funktion hat die äußere Gestaltung einer Ware dann, wenn ihr auf Grund des Verkehrsverständnisses eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion zuzubilligen ist (BGH GRUR 03, 332 f - "Abschlussstück"). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Die Antragsgegnerin benutzt die äußere Form der Praline auch zur Kennzeichnung ihrer Ware, also - wie dies für markenrechtliche Ansprüche erforderlich ist (vgl. BGH WRP 02, 982,983 - "Frühstücks-Drink I"; WRP 02, 987 f - "Festspielhaus") - markenmäßig. - BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95
"Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze").
- OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 174/11
Gratis-Zugaben müssen bei der Angabe des Grundpreises eingerechnet werden
Dem Verbraucher soll im Interesse der Preisklarheit eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich verschafft werden (Senat GRUR-RR 2003, 304 f., 2011, 472;… Köhler /Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 2 PAngV, Rz. 1 m. w. N.). - OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Kugelförmige Ausgestaltung einer Praline als markenmäßige Benutzung der …
1.) Der Senat hat in dem Verfahren 6 U 15/03 der Beklagten durch einstweilige Verfügung das Anbieten, Bewerben und/oder in Verkehr bringen der hier streitgegenständlichen unverpackten Praline untersagt.