Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002

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   OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02   

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https://dejure.org/2002,2796
OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02 (https://dejure.org/2002,2796)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.2002 - 6 U 159/02 (https://dejure.org/2002,2796)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 6 U 159/02 (https://dejure.org/2002,2796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Vom Grundstückseigentümer beherrschte GmbH & Co KG als Auftraggeberin; Abweichen von der rechtlichen Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller nach Treu und Glauben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 638 BGB ; § 242 BGB
    Bau- und Architektenvertrag; Sicherungshypothek; Bauhandwerkersicherungshypothek; Rechtliche Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer; Wertsteigerung durch Werkleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bau- und Architektenvertrag; Sicherungshypothek; Bauhandwerkersicherungshypothek; Rechtliche Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer; Wertsteigerung durch Werkleistung

  • Judicialis

    BGB § 638; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638 § 242
    Zur Forderung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zur Sicherung des Anspruches bei abweichender rechtlicher Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 236
  • MDR 2003, 504
  • NZBau 2003, 332
  • BauR 2003, 576
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02
    Kommt die Einräumung einer Sicherungshypothek also nur dann in Betracht, wenn Grundstückseigentümer und Besteller rechtlich dieselbe Person sind, so genügt eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise regelmäßig nicht (BGHZ 102, 95, 100 f.).

    Derartige Ausnahmefälle sind etwa angenommen worden, wenn der Grundstückseigentümer über eine vom ihm beherrschte KG höhere Mieteinnahmen durch die Untervermietung einer Lagerhalle erzielt, die durch die Arbeiten des Werkunternehmers gerade zu diesem Zweck der Untervermietung hergerichtet werden soll (BGHZ 102, 95, 104 f.); der Grundbesitz zum Zweck der Veräußerung an Wohnungsinteressenten bebaut wird und der durch die Bebauung entstandene Mehrwert dem Grundstückseigentümer zufließt (OLG Celle, BauR 2001, 834, 835); Eheleute Miteigentümer eines zu bebauenden Grundstücks sind, Vertragspartner des Werkunternehmers aber nur der Ehemann ist (OLG Frankfurt/M., BauR 2001, 129); der Bauvertrag durch eine GmbH geschlossen wurde, deren Geschäftsführerin die Lebensgefährtin des Grundstückseigentümers ist und in dem Objekt eine vom Grundstückseigentümer und seiner Lebensgefährtin gemeinsam zu nutzende Wohnung errichtet werden soll (OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311, 312).

  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 12 U 8/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei engen persönlichen

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02
    Derartige Ausnahmefälle sind etwa angenommen worden, wenn der Grundstückseigentümer über eine vom ihm beherrschte KG höhere Mieteinnahmen durch die Untervermietung einer Lagerhalle erzielt, die durch die Arbeiten des Werkunternehmers gerade zu diesem Zweck der Untervermietung hergerichtet werden soll (BGHZ 102, 95, 104 f.); der Grundbesitz zum Zweck der Veräußerung an Wohnungsinteressenten bebaut wird und der durch die Bebauung entstandene Mehrwert dem Grundstückseigentümer zufließt (OLG Celle, BauR 2001, 834, 835); Eheleute Miteigentümer eines zu bebauenden Grundstücks sind, Vertragspartner des Werkunternehmers aber nur der Ehemann ist (OLG Frankfurt/M., BauR 2001, 129); der Bauvertrag durch eine GmbH geschlossen wurde, deren Geschäftsführerin die Lebensgefährtin des Grundstückseigentümers ist und in dem Objekt eine vom Grundstückseigentümer und seiner Lebensgefährtin gemeinsam zu nutzende Wohnung errichtet werden soll (OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311, 312).
  • OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00

    Anspruch eines Unternehmers auf Sicherung bezüglich eines nicht im Eigentum des

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02
    Derartige Ausnahmefälle sind etwa angenommen worden, wenn der Grundstückseigentümer über eine vom ihm beherrschte KG höhere Mieteinnahmen durch die Untervermietung einer Lagerhalle erzielt, die durch die Arbeiten des Werkunternehmers gerade zu diesem Zweck der Untervermietung hergerichtet werden soll (BGHZ 102, 95, 104 f.); der Grundbesitz zum Zweck der Veräußerung an Wohnungsinteressenten bebaut wird und der durch die Bebauung entstandene Mehrwert dem Grundstückseigentümer zufließt (OLG Celle, BauR 2001, 834, 835); Eheleute Miteigentümer eines zu bebauenden Grundstücks sind, Vertragspartner des Werkunternehmers aber nur der Ehemann ist (OLG Frankfurt/M., BauR 2001, 129); der Bauvertrag durch eine GmbH geschlossen wurde, deren Geschäftsführerin die Lebensgefährtin des Grundstückseigentümers ist und in dem Objekt eine vom Grundstückseigentümer und seiner Lebensgefährtin gemeinsam zu nutzende Wohnung errichtet werden soll (OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311, 312).
  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 7 U 99/99

    Personengleichheit von Besteller und Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02
    So hätte sie sich über die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sowie die Eigentümerstellung am Grundstück durch einen Blick in das Grundbuch und in das Handelsregister Gewissheit verschaffen und gegenüber ihrer Vertragspartnerin sodann eine Sicherung für ihre Vorleistungen vereinbaren können (vgl. hierzu OLG Schleswig, BauR 2000, 1377).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2000 - 12 U 41/00

    Teil- und Schlußurteil in der Berufung: Einheitliche Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02
    Derartige Ausnahmefälle sind etwa angenommen worden, wenn der Grundstückseigentümer über eine vom ihm beherrschte KG höhere Mieteinnahmen durch die Untervermietung einer Lagerhalle erzielt, die durch die Arbeiten des Werkunternehmers gerade zu diesem Zweck der Untervermietung hergerichtet werden soll (BGHZ 102, 95, 104 f.); der Grundbesitz zum Zweck der Veräußerung an Wohnungsinteressenten bebaut wird und der durch die Bebauung entstandene Mehrwert dem Grundstückseigentümer zufließt (OLG Celle, BauR 2001, 834, 835); Eheleute Miteigentümer eines zu bebauenden Grundstücks sind, Vertragspartner des Werkunternehmers aber nur der Ehemann ist (OLG Frankfurt/M., BauR 2001, 129); der Bauvertrag durch eine GmbH geschlossen wurde, deren Geschäftsführerin die Lebensgefährtin des Grundstückseigentümers ist und in dem Objekt eine vom Grundstückseigentümer und seiner Lebensgefährtin gemeinsam zu nutzende Wohnung errichtet werden soll (OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311, 312).
  • OLG Celle, 27.03.1997 - 22 U 283/95

    Sicherungshypothek trotz fehlender Identität von Grundstückseigentümer und

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02
    Hinzu kommt noch ein Umstand, auf den der Senat in einer vergleichbaren Konstellation bereits in seinem Urteil vom 27. März 1997 - 22 U 283/95 - hingewiesen hat.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen

    Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3; Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).

    Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461; Palandt/Sprau, a.a.O.; Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).

    Die wirtschaftliche Beherrschung des Bestellers durch den Grundstückseigentümer und das tatsächliche Ausnutzen der Werkleistung sind zwar Umstände, die es rechtfertigen können, den Eigentümer wie einen Besteller zu behandeln (vgl. BGHZ 102, 95/104 f.; OLG Celle, BauR 2003, 576/577; OLG Dresden, BauR 1998, 136/137; Pastor, in: Werner/Pastor, Rdn. 258; Palandt/Sprau, § 648 Rdn. 3).

  • OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04

    Aussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verweigerung von Rechtschutz in

    Gegen dieses Urteil legte die C. Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein ( 6 U 159/02).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 6 U 159/02
    Diese sind - ebenso wie die ärztlichen Einschätzungen - im Einzelfall zwar nicht bindend (BSGE 4, 147; 6, 267 ), aber geeignet, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis dienen (BSG, Urteil vom 26. November 1987, Az: 2 RU 22/87 in ">581%20RVO%20Nr.%2027#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 6 U 159/02
    Diese sind - ebenso wie die ärztlichen Einschätzungen - im Einzelfall zwar nicht bindend (BSGE 4, 147; 6, 267 ), aber geeignet, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis dienen (BSG, Urteil vom 26. November 1987, Az: 2 RU 22/87 in ">581%20RVO%20Nr.%2027#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27).
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2002 - L 6 U 159/02
    Diese sind - ebenso wie die ärztlichen Einschätzungen - im Einzelfall zwar nicht bindend (BSGE 4, 147; 6, 267 ), aber geeignet, als Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis dienen (BSG, Urteil vom 26. November 1987, Az: 2 RU 22/87 in ">581%20RVO%20Nr.%2027#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27).
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