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   OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04   

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https://dejure.org/2005,5107
OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04 (https://dejure.org/2005,5107)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.04.2005 - 6 U 42/04 (https://dejure.org/2005,5107)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. April 2005 - 6 U 42/04 (https://dejure.org/2005,5107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prognoserisiko nach Beginn der Nachbesserungsarbeiten; Grenze der Erforderlichkeit und Notwendigkeit der Nachbesserungsversuche

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; BGB § 251 Abs. 2; ; BGB § 633 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 635 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang und zur Höhe von erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung durch Folgeunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Umfang hat die Nachbesserung? (IBR 2005, 1284)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Erstunternehmer auch für fehlgeschlagene Ersatzvornahme einstehen? (IBR 2005, 533)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Erstattungsfähig sind daher auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (zu alledem: Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 973 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 1586 ff.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, Rdnr. 261 ff.; Kleine-Möller, Merl, Handbuch des Privaten Baurechts, 3. Aufl., Rdnr. 380 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rdnr. 150 ff.; BGH NJW-RR 1989, 86; BGH NJW-RR 1991, 789).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Erstattungsfähig sind daher auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (zu alledem: Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl., Rdnr. 973 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 1586 ff.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, Rdnr. 261 ff.; Kleine-Möller, Merl, Handbuch des Privaten Baurechts, 3. Aufl., Rdnr. 380 ff.; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., Rdnr. 150 ff.; BGH NJW-RR 1989, 86; BGH NJW-RR 1991, 789).
  • OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99

    Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Selbst dann, wenn die vom Drittunternehmer für die Mangelbeseitigung in Rechnung gestellte Vergütung das Doppelte oder Dreifache der Kosten ausmacht, die dem Schadensverursacher entstehen würden, kann nicht ohne weiteres gesagt werden, dass die Aufwendungen das Erforderliche übersteigen (MünchKomm zum BGB, 3. Aufl., § 633, Rdnr. 149 ff.; OLG Dresden BauR 2000, 1341 ff.).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 U 78/98

    Streit um die Verwendung der Bezeichnung für ein Kondom

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
    Diese Akte 22 O 143/97 Landgericht Coburg = 6 U 78/98 OLG Bamberg wurde beigezogen.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 135/14

    Umfang der Pflicht eines Architekten zur Bauüberwachung

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Hamm BauR 2015, 994 ff; OLG Düsseldorf BauR 2012, 960; OLG Bamberg OLGR 2005, 408).

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Hamm BauR 2015, 994 ff; OLG Düsseldorf BauR 2012, 960; OLG Bamberg OLGR 2005, 408).

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

    Für die Unterkonstruktionen ergibt sich die Umsetzung der Planung hingegen bereits aus dem von der Klägerin selbst vorgelegten Foto CC 15. Abgesehen davon, dass es an einem substantiierten Bestreiten der Klägerin zur Höhe der von der Fa. G abgerechneten Kosten fehlt, trägt diese aber als Veranlasserin der Mehrkosten auch das sog. Prognoserisiko hinsichtlich der Erforderlichkeit der von dem Auftraggeber ergriffenen Maßnahmen, die dieser als vertretbar ansehen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - AZ: 21 U 100/10; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - AZ: 6 U 42/04; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2014 - AZ: 24 U 64/13).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 100/10

    Umfang der Gewährleistung für Werkmängel

    Damit sind erstattungsfähig auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 1.04.2005, 6 U 42/04, BeckRS 2005 30353713; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2006 - 23 U 138/01, IBR 2009, 651).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 132/99

    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsaufforderung mit Verlangen nach einer ungeeigneten

    c) Liegt mithin eine wirksame (außerordentliche) Kündigung des Bauvertrages vor, kann die Beklagte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats diejenigen Aufwendungen erstattet verlangen, die ein wirtschaftlich denkender Bauherr auf Grund sachkundiger Beratung für eine vertretbare, d.h. geeignete und Erfolg versprechende Maßnahme der Mängelbeseitigung aufgebracht hätte (BGH Urteil vom 29. September 1988 - VII ZR 182/87; auch OLG Bamberg Urteil vom 1. April 2005 - 6 U 42/04).
  • LG Mühlhausen, 14.04.2023 - 6 O 247/17

    Werkvertrag: Erstattungsfähigkeit von Personalkosten zur Schadensermittlung von

    Die Frage, ob ein vernünftig, wirtschaftlich denkender Bauherr die Arbeiten für erforderlich halten durfte, ist eine Rechtsfrage und keine Beweisfrage, die einer sachverständigen Begutachtung bedürfe (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005, Az. 6 U 42/04).

    Hieraus zieht die Rechtsprechung den Schluss, dass selbst dann, wenn die vom Drittunternehmer für die Mangelbeseitigung in Rechnung gestellte Vergütung das Doppelte oder Dreifache der Kosten ausmacht, die dem Schadensversursacher entstehen würden, nicht ohne weiteres angenommen werden könne, dass die Aufwendungen das Erforderliche übersteigen (OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005, Az. 6 U 42/04; OLG Dresden BauR 2000, 1341).

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13

    Umfang des Anspruchs auf Mängelbeseitigung

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2012 - 10 U 34/12

    VOB-Vertrag: Mangelhafter Personenaufzug bei angeordneter Sonderprüfung zum

    Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, unter mehreren Maßnahmen die sicherste zu wählen (OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005, 6 U 42/04, nach juris Rn. 23).
  • OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15

    Bauvertrag: Kostenersatzanspruch für Selbstvornahme einer Nachsanierung durch

    Erstattungsfähig sind andererseits auch solche nutzlosen Aufwendungen, die als erforderlich i.S.v. § 633 Abs. 3 BGB anzusehen sind (BGH Urteil vom 29.9.1988 - VII ZR 182/87 - [NJW-RR 1989, 86, 88]; OLG Bamberg Urteil vom 1.4.2005 - 6 U 42/04 - [OLGR 2005, 408, 409]).
  • VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 4418/05

    Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge

    Siehe dazu Piepenbrock, in: Beck´scher TKG Kommentar, 2. Aufl. 2000, Rdnr. 3 zu § 7 NZV Anh. § 39. Für eine Anwendung von § 7 NZV auf vorliegende Problematik LG Kiel, Urteil vom 1. September 2004 - 14 O 79/04 - ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. April 2005 - 6 U 42/04 - .
  • OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 10 U 204/12

    Schadenersatz wegen mangelhafter Tragwerksplanung (mangelnde Standsicherheit bei

  • OLG München, 23.05.2019 - 28 U 2908/18

    Berufung des Streithelfers, Zug-um-Zug-Verurteilung, Sachverständigengutachten,

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