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   OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04   

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OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04 (https://dejure.org/2006,9912)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2006 - 6 U 5757/04 (https://dejure.org/2006,9912)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2006 - 6 U 5757/04 (https://dejure.org/2006,9912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen einer Internetveröffentlichung mit wettbewerbswidrigem Inhalt; Vermutung der für die Wettbewerbshandlung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erforderlichen Absicht bei einem ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 7; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeln des Geschäftsführers einer GmbH zu Wettbewerbszwecken bei Verlautbarungen als Verbandsorgan; Untersagung negativer Werturteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 16/95

    Kaffeebohne

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Greift der Geschäftsführer einer GmbH in seiner Doppelfunktion als Verbandsorgan durch öffentliche Verlautbarungen objektiv zugunsten seiner GmbH in den Wettbewerb ein, ist die für eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG erforderliche Absicht, fremden Wettbewerb (hier: der GmbH) zu fördern, nach der Lebenserfahrung zu vermuten (Anschluss an BGH GRUR 1997, 916 ff. - Kaffeebohne).

    Gehört mithin die Auseinandersetzung mit Konkurrenten wie der Klägerin (vgl. oben, lit. 11.1.b), die überdies gerichtlich gegen den Anbieter der als patentverletzend angegriffenen Schnittstelle "BiSS" vorgeht, zu seinem spezifischen Aufgabenkreis als gesetzlicher Vertreter der i... GmbH, ist eine Absicht des Beklagten zu 2), die Marktstellung der i... GmbH zu befördern, nach einhelliger Ansicht (vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rdnr. 36; BGH GRUR 1997, 916, 918 - Kaffeebohne) bereits aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung zu vermuten.

    Denn die einfachrechtlichen Vorschriften der §§ 3, 4 Nr. 7 UWG als grundrechtsbeschränkendes allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG sind ihrerseits im Lichte des Grundrechts der nach Art. 5 Abs. 1 GG unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellten freien Meinungsäußerung auszulegen und damit in ihrer die Meinungsfreiheit beschränkenden Wirkung selbst einzuschränken (vgl. BGH GRUR 1997, 916, 919 - Kaffeebohne; BVerfG, NJW 1992, 1153, 1154 zu § 1 UWG a.F.).

  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Negative Werturteile, durch welche das geschäftliche Ansehen eines Mitbewerbers beeinträchtigt wird, sind nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn der Beurteilung kein sachlicher Maßstab zugrunde liegt (Anschluss an BGH GRUR 1997, 912 ff. - Die Besten I; GRUR 1997, 914 ff. - Die Besten II).

    Nach Auffassung des Senats lässt sich der sachliche Gehalt der beanstandeten Internet-Veröffentlichungen (Anlagen K 11, K 12 und K 17) bereits schwerlich mit der beklagtenseits unter Rekurs auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG beanspruchten Motivation vereinbaren, entsprechend derer sie, im Einklang mit dem Vereinszweck, lediglich Informationen und Erfahrungen im Bereich des Patentwesens artikulierten sowie das Ergebnis einer "zentralisierten Überwachung und Bewertung von Schutzrechten insbesondere auf dem Gebiet von MSA" (vgl. § 2 Nr. 1 der Satzung, Anlage K 8) zum Zweck der Beförderung einer öffentlichen Erörterung der Qualität technischer Schutzrechte vorstellten: Angesichts des Umstands, dass die Auflistungen sich inhaltlich auf eine stichwortartige Bezeichnung der jeweiligen Erfindung (Anlage K 11) mit Angabe der Amtsnummer, unter welcher die Druckschrift beim DPMA bzw. EPA registriert ist, und, seit dem 15. März 2004 (Anlagen K 12, K 17), einen vielfach spöttischen Kurzkommentar zur Qualität der Erfindung beschränken ("Elektronik auf Einsteiger-Niveau"; "in mm ablesbare Erfindungshöhe"; "Patentierung aus der skizzenhaften alltäglichen Konstrukteurswelt"; "Parasitäre Elemente von Standarddioden"; "Patentschutz für liegende Eier?"), erscheint es bereits fraglich, inwieweit diese - im Kern auf Werturteile reduzierten - Darstellungen objektiv als Diskussionsbeitrag zur Meinungsbildung geeignet sind, zumal dem angesprochenen Verkehr keinerlei sachliche Grundlagen zur Verfügung gestellt werden, die es ihm erlaubten, die in den Listen getroffenen Bewertungen der Beklagten nachzuvollziehen oder sich ein eigenes Bild zu machen: So werden weder die Kriterien oder Parameter offengelegt, an Hand derer die Beklagten ihre Einschätzung der genannten Beispiele als "trivial", d.h. als nicht schutzwürdig, gewonnen haben - ein Umstand, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II) schon für sich genommen die Annahme rechtfertigen kann, dass die Wettbewerbsförderungsabsicht jedenfalls über das eine Meinungsäußerung notwendigerweise begleitende Maß hinausgeht - noch wird gar, wie nach §§ 1 Abs. 1; 3; 4 PatG zur Beurteilung der (auf Neuheit und erfinderischer Tätigkeit gründenden) Schutzfähigkeit erforderlich, ein Vergleich mit dem jeweils einschlägigen, zum jeweiligen Anmeldezeitpunkt bekannten Stand der Technik angestellt - obwohl dies dem Beklagten zu 1), insofern sich seine Mitgliedschaft ausschließlich aus Kundigen im Bereich von MSA rekrutiert, unschwer möglich wäre.

    Ein Interesse der Allgemeinheit (gar ein dringendes, vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 7.21), mit derart inhaltsleeren oder sogar falschen "Informationen" bedient zu werden, vermag der Senat mit dem Landgericht nicht zu erkennen (vgl. auch BGH GRUR 1997, 912, 914 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 916 - die Besten II).

  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 196/94

    Die Besten I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Negative Werturteile, durch welche das geschäftliche Ansehen eines Mitbewerbers beeinträchtigt wird, sind nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn der Beurteilung kein sachlicher Maßstab zugrunde liegt (Anschluss an BGH GRUR 1997, 912 ff. - Die Besten I; GRUR 1997, 914 ff. - Die Besten II).

    Nach Auffassung des Senats lässt sich der sachliche Gehalt der beanstandeten Internet-Veröffentlichungen (Anlagen K 11, K 12 und K 17) bereits schwerlich mit der beklagtenseits unter Rekurs auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG beanspruchten Motivation vereinbaren, entsprechend derer sie, im Einklang mit dem Vereinszweck, lediglich Informationen und Erfahrungen im Bereich des Patentwesens artikulierten sowie das Ergebnis einer "zentralisierten Überwachung und Bewertung von Schutzrechten insbesondere auf dem Gebiet von MSA" (vgl. § 2 Nr. 1 der Satzung, Anlage K 8) zum Zweck der Beförderung einer öffentlichen Erörterung der Qualität technischer Schutzrechte vorstellten: Angesichts des Umstands, dass die Auflistungen sich inhaltlich auf eine stichwortartige Bezeichnung der jeweiligen Erfindung (Anlage K 11) mit Angabe der Amtsnummer, unter welcher die Druckschrift beim DPMA bzw. EPA registriert ist, und, seit dem 15. März 2004 (Anlagen K 12, K 17), einen vielfach spöttischen Kurzkommentar zur Qualität der Erfindung beschränken ("Elektronik auf Einsteiger-Niveau"; "in mm ablesbare Erfindungshöhe"; "Patentierung aus der skizzenhaften alltäglichen Konstrukteurswelt"; "Parasitäre Elemente von Standarddioden"; "Patentschutz für liegende Eier?"), erscheint es bereits fraglich, inwieweit diese - im Kern auf Werturteile reduzierten - Darstellungen objektiv als Diskussionsbeitrag zur Meinungsbildung geeignet sind, zumal dem angesprochenen Verkehr keinerlei sachliche Grundlagen zur Verfügung gestellt werden, die es ihm erlaubten, die in den Listen getroffenen Bewertungen der Beklagten nachzuvollziehen oder sich ein eigenes Bild zu machen: So werden weder die Kriterien oder Parameter offengelegt, an Hand derer die Beklagten ihre Einschätzung der genannten Beispiele als "trivial", d.h. als nicht schutzwürdig, gewonnen haben - ein Umstand, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1997, 912, 913 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II) schon für sich genommen die Annahme rechtfertigen kann, dass die Wettbewerbsförderungsabsicht jedenfalls über das eine Meinungsäußerung notwendigerweise begleitende Maß hinausgeht - noch wird gar, wie nach §§ 1 Abs. 1; 3; 4 PatG zur Beurteilung der (auf Neuheit und erfinderischer Tätigkeit gründenden) Schutzfähigkeit erforderlich, ein Vergleich mit dem jeweils einschlägigen, zum jeweiligen Anmeldezeitpunkt bekannten Stand der Technik angestellt - obwohl dies dem Beklagten zu 1), insofern sich seine Mitgliedschaft ausschließlich aus Kundigen im Bereich von MSA rekrutiert, unschwer möglich wäre.

    Ein Interesse der Allgemeinheit (gar ein dringendes, vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 7.21), mit derart inhaltsleeren oder sogar falschen "Informationen" bedient zu werden, vermag der Senat mit dem Landgericht nicht zu erkennen (vgl. auch BGH GRUR 1997, 912, 914 - Die Besten I; GRUR 1997, 914, 916 - die Besten II).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Die Frage, ob ein wettbewerbsrelevantes Verhalten herabsetzend ist, d.h. die dem Mitbewerber, seinem Unternehmen oder seinen gewerblichen Leistungen entgegengebrachte Wertschätzung mindert (vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 7.12, § 6 Rdnr. 74), ist nach dem Eindruck der - durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen (BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE STEINZEIT IST VORBEI!) - angesprochenen Verkehrskreise zu beurteilen (BGH WRP 1999, 414, 416 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Dementsprechend begegnet es auch keinen Bedenken, wenn das Landgericht (von der Berufung unbeanstandet) bei der Prüfung des Unterlassungsanspruchs im Anschluss an die Entscheidung BGH GRUR 2004, 1037, 1038 - Johanniskraut primär die neue Rechtslage in den Blick genommen hat.
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Zwar setzt ein Erfolg dieses Unterlassungsverlangens voraus, dass das beanstandete Verhalten nicht nur nach den genannten Vorschriften, sondern auch nach dem zum Begehungszeitpunkt der angegriffenen (teils noch vor der Rechtsänderung - nämlich im März/April 2004 - beendeten, vgl. die in den Anträgen zu Ziff. I.1. und I.2. wiedergegebenen Listen) Handlungen geltenden Recht (hier: § 1 UWG a.F.) als Herabsetzung oder Verunglimpfung der geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers bzw. als gezielte Behinderung zu qualifizieren ist (vgl. BGH GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Die Frage, ob ein wettbewerbsrelevantes Verhalten herabsetzend ist, d.h. die dem Mitbewerber, seinem Unternehmen oder seinen gewerblichen Leistungen entgegengebrachte Wertschätzung mindert (vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 7.12, § 6 Rdnr. 74), ist nach dem Eindruck der - durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen (BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE STEINZEIT IST VORBEI!) - angesprochenen Verkehrskreise zu beurteilen (BGH WRP 1999, 414, 416 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Dass im Übrigen die Möglichkeit einer Stufenklage (§ 256 ZPO) das Feststellungsinteresse nicht entfallen lässt, ist für Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes allgemein anerkannt (BGH GRUR 2003, 900, 901 - Feststellungsinteresse III).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Unbehelflich bleibt es schließlich auch, wenn die Beklagten die Unbedenklichkeit ihres Vorgehens aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1982 (GRUR 1984, 357, 359, 361) mit der Erwägung herleiten möchten, insofern es sich bei den angegriffenen Internetauftritten gegenüber dem dort judizierten Sachverhalt eines Boykottaufrufs um ein Minus handele, seien diese auch vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt: Denn auch das Bundesverfassungsgericht erachtet in der zitierten Entscheidung derartige Eingriffe in den Wettbewerb nicht schlechthin für zulässig, sondern nur unter der Voraussetzung, dass (u.a.) die Beeinträchtigung des Angegriffenen das notwendige Maß nicht übersteigt und die gewählten Mittel den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten (BVerfG GRUR 1984, 357, 360 unter Verweis auf BVerGE 7, 198, 221; BVerfGE 25, 256, 266).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04
    Denn mit den digitalen Schnittstellen "BiSS" bzw. "EnDat" bieten beide Unternehmen "gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises" (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker), d.h. konkurrierende Erzeugnisse auf dem identischen Markt an: Wie sich nicht zuletzt aus dem als Anlage K 24 vorgelegten Produktvergleich ergibt, wird das von der i... GmbH entwickelte Interface "BiSS" der Fachöffentlichkeit ausdrücklich als (leistungsstärkere, vgl. K 24, S. 2 unten: "Mit dem hohen Anteil von Nutzdaten an den übertragenen Daten erlaubt das BiSS-Protokoll im Vergleich zu anderen Schnittstellen bei gleichem Informationsgehalt eine geringere Taktfrequenz und damit eine höhere Übertragungssicherheit ...") Alternative zu herkömmlichen Schnittstellen wie dem (explizit angeführten, vgl. die tabellarische Gegenüberstellung in Anlage K 24, S. 2) klägerischen Produkt "EnDat" vorgestellt.
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87

    Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

  • LG Düsseldorf, 18.06.2009 - 4b O 326/03

    Datenübertragung

  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts

    Ob eine Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich nach dem Eindruck der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. zu Vorstehendem OLG München GRUR-RR 2006, 268/276; Köhler, a.a.O. § 4 Rdn.7.12f. m.w.N.).
  • Ärztegericht des Saarlandes, 08.04.2009 - ÄG 5/08
    Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten im Wettbewerb herabsetzend ist, d. h. die dem Mitbewerber, seinem Unternehmen oder seinen gewerblichen Leistungen entgegengebrachte Wertschätzung mindert, ist nach dem Eindruck der - durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen (BGH, GRUR 2002, 982) - angesprochenen Verkehrskreise zu beurteilen (BGH WPR 1999, 414; OLGR München 2006, 704-706 ).
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