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   OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 6 U 87/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21115
OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 6 U 87/12 (https://dejure.org/2013,21115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.07.2013 - 6 U 87/12 (https://dejure.org/2013,21115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 6 U 87/12 (https://dejure.org/2013,21115)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs ist nicht wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Ausnutzens fremden Vertragsbruchs

  • Betriebs-Berater

    Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10; UWG § 8 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abwerben fremder Mitarbeiter nicht immer wettbewerbswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 46 -, Abgrenzung zwischen Verleitung zum Vertragsbruch und Ausnutzen fremden Vertragsbruchs, unterlassene AVAD-Meldung, AVAD

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausnutzen fremden Vertragsbruchs ist kein wettbewerbswidriges Verleiten zum Vertragsbruch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abwerben fremder Mitarbeiter nicht zwangsläufig Wettbewerbsverstoß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abwerben fremder Mitarbeiter nicht zwangsläufig Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1979 - I ZR 60/77

    Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber beschäftigten Angestellten, dem ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 6 U 87/12
    Nach in der Literatur unter Hinweis auf die Entscheidung "Konfektions-Stylist" (BGH GRUR 1980, 296, 297f.) vertretener Ansicht soll es für die Unlauterkeit sprechen, wenn dem ersten Arbeitgeber die Doppelbeschäftigung verheimlicht wird und nach den Umständen erkennbar die Gefahr besteht, dass der Mitarbeiter sich treuwidrig verhält, indem er z.B. dessen Arbeitsräume, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse auch für die zweite Beschäftigung nutzt (Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO Rn. 10.111).
  • OLG Nürnberg, 12.11.2019 - 3 U 592/19

    Nur mitbewerberbezogene Tatbestände anwendbar auf bloßes

    Voraussetzung dafür ist ein aktives Hinwirken zum Vertragsbruch, wofür ein Bestärken eines schon gefassten Entschlusses zum Vertragsbruch nicht ausreicht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2014, 69, 70).
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