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   OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99   

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OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99 (https://dejure.org/1999,10048)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1999 - 6 W 12/99 (https://dejure.org/1999,10048)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 6 W 12/99 (https://dejure.org/1999,10048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fristgerechte Erhebung einer Hauptsacheklage; Zustellung "demnächst"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 926, 270
    Fristgerechte Erhebung einer Hauptsacheklage; Zustellung "demnächst"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde ; Kostenentscheidung; Aufhebungsverfahren ; Erledigung ; Einstweilige Verfügung ; Zustellung demnächt; Klagefrist

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99
    Denn im Grundsatz darf jede Frist voll ausgeschöpft werden und sind der klagenden Partei nur solche Umstände als eine die Wirkung des § 270 Abs. 3 ZPO hindernde Verzögerung anzulasten, die nach Ablauf der zu wahrenden Frist eintreten (BGH NJW 1986, 1347; BGH MDR 1984, 665).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99
    Allerdings trifft es zu, dass eine Klage nur dann nach den Maßstäben des § 270 Abs. 3 ZPO "demnächst" zugestellt worden ist, wenn die Klagepartei oder ihr Prozessbevollmächtigter alles Erforderliche und Gebotene getan hat, um für eine einstweilige Zustellung Sorge zu tragen (vgl. BGH NJW 1992, 1820; Zöller/Greger, a.a.O., Rdnr. 7 zu § 270).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99
    Beruht eine nicht nur ganz geringfügige Verzögerung der Klagezustellung indessen auf dem nachlässigen Verhalten der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten, dann tritt die Wirkung des § 270 Abs. 3 ZPO mangels als "demnächst" anzuerkennender Zustellung nicht ein (vgl. BGH NJW 1991, 1745/1746 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.1987 - 6 U 33/86
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99
    Fristgerecht erhoben ist auch eine solche Klage, die noch innerhalb der Klagefrist eingereicht und - nach Fristende - im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO "demnächst" zugestellt worden ist (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auf., Rdnr. 82 zu § 25 UWG; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 56. Kapitel, Rdnr. 18; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 12 zu § 926 ZPO - jeweils m.w.N.; a.A.: OLG Frankfurt am Main GRUR 1987, 650/651).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16

    Zur Anwendbarkeit von § 167 ZPO bei der Frage, ob die Hauptsacheklage nach § 926

    Der Senat teilt mit dem Landgericht und der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung, dass maßgeblich insoweit die Zustellung der Klageschrift und nicht deren Eingang bei Gericht ist, wobei § 167 ZPO Anwendung findet (Zöller-Vollkommer ZPO, 33. Auflage, § 926, Rn 32; BeckOK ZPO/Mayer, 37. Ed. 1.7.2020, ZPO § 926 Rn 17-21.1; MüKoZPO/Drescher § 926, Rn 16; Thomas/Putzo/Seiler ZPO, § 926, Rn 8; Saenger-Kemper ZPO, 8. Auflage 2019, § 926, Rn 12; OLG Celle MDR 2007, 1280; OLGR Düsseldorf 2009, 92; KG, Beschluss vom 23.10.2009 - 8 U 121/09 = BeckRS 2010, 23729; OLG Köln OLGR 1999, 400; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443; Musielak/Voit/Huber ZPO, § 926, Rn 15).
  • OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07

    Streit über die Kostentragungslast im Falle einer übereinstimmenden

    Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung an, dass § 167 ZPO auch im Fall des § 926 ZPO Anwendung findet (Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. A., § 926 Rn. 32; OLG Köln OLGR 1999, 400 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2008 - 20 U 166/07

    Erledigung eines Verfahrens auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung durch

    Dem vom OLG Frankfurt hervorgehobenen Interesse des Schuldners wird bereits durch die Fristsetzung zur Klageerhebung hinreichend Rechnung getragen (wie hier: OLG Celle, Beschl. v. 12.04.2007, 3 W 43/07, Juris Rn. 10 = OLGR Celle 2007, 701; OLG Köln, Beschl. v. 23.06.1999, 6 W 12/99, Juris Rn. 2 = MD 1999, 1276).
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung: Vergütung des Mahnanwalts am dritten Ort

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1022
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