Rechtsprechung
OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 TSG, § 5 Abs 1 TSG, § 55 Abs 1 Nr 2 PStG, § 57 S 1 Nr 2 PStG, § 48 Abs 1 S 1 Anl 6 PStV
Ausstellung einer Eheurkunde bei Vornamensänderung wegen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neubrandenburg, 03.02.2017 - 511 III 23/16
- OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1340
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 80/16
Voraussetzungen einer Beurkundung in den Personenstandsregistern
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 5 N 3.13
Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos); Vornamensänderung nach …
Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
Die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft nämlich seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre; die von der Namensänderung Betroffenen sollen vor einer grundlosen Aufdeckung der von ihnen vor der Entscheidung geführten Vornamen geschützt sowie vor Unverständnis und Diskriminierungen durch Dritte bewahrt, und ihnen soll das Auftreten in der neuen Rolle erleichtert werden (vgl. OLG Schleswig StAZ 2014, 343; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2015, 3531, jeweils m. w. N.). - OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14
Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz - Wie …
Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
Die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft nämlich seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre; die von der Namensänderung Betroffenen sollen vor einer grundlosen Aufdeckung der von ihnen vor der Entscheidung geführten Vornamen geschützt sowie vor Unverständnis und Diskriminierungen durch Dritte bewahrt, und ihnen soll das Auftreten in der neuen Rolle erleichtert werden (vgl. OLG Schleswig StAZ 2014, 343; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2015, 3531, jeweils m. w. N.). - OLG Köln, 20.07.2015 - 2 Wx 151/15
Berichtigung der Eintragung des Vornamens eines ausländischen Kindes
Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
Eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten ist unter Billigkeitsgesichtspunkten nach §§ 51 Abs. 1 Satz 1 PStG, 81 Abs. 1 FamFG nicht geboten, weshalb es keiner Entscheidung bedarf, ob das Standesamt und die Aufsichtsbehörde in Anweisungsverfahren überhaupt Beteiligte im kostenrechtlichen Sinne sind (vgl. OLG Köln StAZ 2016, 175).
- KG, 12.03.2019 - 18 UF 122/18
Rubrum für einen Ehescheidungsbeschluss: Zulässigkeit und Begründetheit der …
(1) Ein öffentliches Interesse wird in der Rechtsprechung in den Fällen bejaht, in denen schützenswerte Interessen des Rechtsverkehrs zu wahren sind (…so zur Eintragung des Namens einer transsexuellen GmbH-Geschäftsführerin im Handelsregister (BGH, Beschluss v. 03.02.2015, II ZB 12/14 , juris Rn. 21 ) bzw. in denen der Gesetzgeber dem Grundsatz der Wahrheit von Eintragungen in Personenstandsurkunden den Vorrang vor dem Offenbarungsverbot in § 5 Abs. 1 TSG einräumt (so in § 57 Abs. 1 Nr. 1 PStG, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02.05.2017.6 W 13/17, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, FGPrax 2018.287).Die Eheurkunde, in der die Namen der Ehepartner bei Eheschließung ausgewiesen werden, ist geeignet, dem Anschein entgegenzuwirken, es sei eine gleichgeschlechtliche Beziehung geführt worden (OLG Rostock, Beschluss vom 02.05.2012, 6 W 13/17, Rn. 15 a.E.).
Rechtsprechung
KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers: Verbot der Vorteilsannahme und Zuwendungsverbot in Berlin für den Betreiber einer Pflegestation für die Betreuung einer Seniorenwohngemeinschaft
- IWW
WTG-Berlin § 12
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Testaments zugunsten der früheren Inhaberin und späteren Angestellten einer Pflegestation
- rabüro.de
Zur Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers
- erbrechtsiegen.de
Nichtigkeit eines Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WTG-Berlin § 12
Wirksamkeit eines Testaments zugunsten der früheren Inhaberin und späteren Angestellten einer Pflegestation - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichtigkeit eines Testaments wegen Verstoßes gegen das Zuwendungsverbot nach dem WTG-Berlin
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 28.11.2016 - 63 VI 21/15
- KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14
Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten …
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (…BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG…, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).Im Hinblick auf den identischen Schutzzweck von § 14 HeimG und § 12 WTG sind die dargestellten Grundsätze auch im vorliegenden Fall anzuwenden (vgl. für die entsprechende hessische Regelung: OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 14 zitiert nach juris).
- BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 40/04
Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 5 HeimG
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (…BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).
- BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 1999, 205/210; 2004, 237/240 f.; ...).Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.)".
- BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines …
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
Dies ist für die übereinstimmende Formulierung in § 14 HeimG ("... ist es untersagt, Geld- oder geldwerte Leistungen über das nach ... vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen") anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 03.07.1998 - 1 BvR 434/98 -, Rn. 11 zitiert nach juris;… Staudinger/Gerhard Otte -2013- Vorbemerkungen zu §§ 2064-2086 Rn. 135, zitiert nach juris). - KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97
Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des …
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544). - BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04
Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 1999, 205/210; 2004, 237/240 f.; ...). - BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00
Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (…BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG…, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ). - BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88
Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
Das Verbot gilt demgemäß nicht, wenn der Vermögensvorteil mit den im Heimvertrag zugesagten Leistungen nichts zu tun hat ( BGH, Urteil vom 09. Februar 1990 - V ZR 139/88 -, BGHZ 110, 235-240, Rn. 13 m.w.N. zitiert nach juris). - BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92
Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544). - BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 69/00
Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544). - BayObLG, 30.06.2005 - 1Z BR 100/04
- BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
- KG, 19.05.2019 - 19 W 30/19
Erfolglose Anfechtung eines Testaments; Kriterien für die Testierfähigkeit des …
Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (vgl. zum Ganzen KG v. 12.1.2018, 6 W 13/17, Rn. 33 m.w.N.). - KG, 09.05.2019 - 19 W 30/19
Erbscheinssache: Testierfähigkeit des Erblassers; Testamentsanfechtung aufgrund …
Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (vgl. zum Ganzen KG v. 12.1.2018, 6 W 13/17, Rn. 33 m.w.N.).