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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17   

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https://dejure.org/2017,30841
OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2017,30841)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.05.2017 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2017,30841)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2017,30841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 80/16

    Voraussetzungen einer Beurkundung in den Personenstandsregistern

    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
    Anfall und Tragung der Gerichtskosten ergeben sich über §§ 22 Abs. 1, 25 Abs. 1 GNotKG unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2017, Az.: 3 Wx 80/16, - zitiert mach juris -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 5 N 3.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (erfolglos); Vornamensänderung nach

    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
    Die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft nämlich seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre; die von der Namensänderung Betroffenen sollen vor einer grundlosen Aufdeckung der von ihnen vor der Entscheidung geführten Vornamen geschützt sowie vor Unverständnis und Diskriminierungen durch Dritte bewahrt, und ihnen soll das Auftreten in der neuen Rolle erleichtert werden (vgl. OLG Schleswig StAZ 2014, 343; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2015, 3531, jeweils m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14

    Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz - Wie

    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
    Die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft nämlich seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre; die von der Namensänderung Betroffenen sollen vor einer grundlosen Aufdeckung der von ihnen vor der Entscheidung geführten Vornamen geschützt sowie vor Unverständnis und Diskriminierungen durch Dritte bewahrt, und ihnen soll das Auftreten in der neuen Rolle erleichtert werden (vgl. OLG Schleswig StAZ 2014, 343; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2015, 3531, jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 20.07.2015 - 2 Wx 151/15

    Berichtigung der Eintragung des Vornamens eines ausländischen Kindes

    Auszug aus OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17
    Eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten ist unter Billigkeitsgesichtspunkten nach §§ 51 Abs. 1 Satz 1 PStG, 81 Abs. 1 FamFG nicht geboten, weshalb es keiner Entscheidung bedarf, ob das Standesamt und die Aufsichtsbehörde in Anweisungsverfahren überhaupt Beteiligte im kostenrechtlichen Sinne sind (vgl. OLG Köln StAZ 2016, 175).
  • KG, 12.03.2019 - 18 UF 122/18

    Rubrum für einen Ehescheidungsbeschluss: Zulässigkeit und Begründetheit der

    (1) Ein öffentliches Interesse wird in der Rechtsprechung in den Fällen bejaht, in denen schützenswerte Interessen des Rechtsverkehrs zu wahren sind (so zur Eintragung des Namens einer transsexuellen GmbH-Geschäftsführerin im Handelsregister (BGH, Beschluss v. 03.02.2015, II ZB 12/14 , juris Rn. 21 ) bzw. in denen der Gesetzgeber dem Grundsatz der Wahrheit von Eintragungen in Personenstandsurkunden den Vorrang vor dem Offenbarungsverbot in § 5 Abs. 1 TSG einräumt (so in § 57 Abs. 1 Nr. 1 PStG, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02.05.2017.6 W 13/17, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, FGPrax 2018.287).

    Die Eheurkunde, in der die Namen der Ehepartner bei Eheschließung ausgewiesen werden, ist geeignet, dem Anschein entgegenzuwirken, es sei eine gleichgeschlechtliche Beziehung geführt worden (OLG Rostock, Beschluss vom 02.05.2012, 6 W 13/17, Rn. 15 a.E.).

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Rechtsprechung
   KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13385
KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2018,13385)
KG, Entscheidung vom 12.01.2018 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2018,13385)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2018,13385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers: Verbot der Vorteilsannahme und Zuwendungsverbot in Berlin für den Betreiber einer Pflegestation für die Betreuung einer Seniorenwohngemeinschaft

  • IWW

    WTG-Berlin § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments zugunsten der früheren Inhaberin und späteren Angestellten einer Pflegestation

  • rabüro.de

    Zur Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers

  • erbrechtsiegen.de

    Nichtigkeit eines Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WTG-Berlin § 12
    Wirksamkeit eines Testaments zugunsten der früheren Inhaberin und späteren Angestellten einer Pflegestation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines Testaments wegen Verstoßes gegen das Zuwendungsverbot nach dem WTG-Berlin

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).

    Im Hinblick auf den identischen Schutzzweck von § 14 HeimG und § 12 WTG sind die dargestellten Grundsätze auch im vorliegenden Fall anzuwenden (vgl. für die entsprechende hessische Regelung: OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 14 zitiert nach juris).

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 40/04

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).

    Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 1999, 205/210; 2004, 237/240 f.; ...).

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.)".

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Dies ist für die übereinstimmende Formulierung in § 14 HeimG ("... ist es untersagt, Geld- oder geldwerte Leistungen über das nach ... vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen") anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 03.07.1998 - 1 BvR 434/98 -, Rn. 11 zitiert nach juris; Staudinger/Gerhard Otte -2013- Vorbemerkungen zu §§ 2064-2086 Rn. 135, zitiert nach juris).
  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 1999, 205/210; 2004, 237/240 f.; ...).
  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Das Verbot gilt demgemäß nicht, wenn der Vermögensvorteil mit den im Heimvertrag zugesagten Leistungen nichts zu tun hat ( BGH, Urteil vom 09. Februar 1990 - V ZR 139/88 -, BGHZ 110, 235-240, Rn. 13 m.w.N. zitiert nach juris).
  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).
  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 69/00
    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).
  • BayObLG, 30.06.2005 - 1Z BR 100/04
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

  • KG, 19.05.2019 - 19 W 30/19

    Erfolglose Anfechtung eines Testaments; Kriterien für die Testierfähigkeit des

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (vgl. zum Ganzen KG v. 12.1.2018, 6 W 13/17, Rn. 33 m.w.N.).
  • KG, 09.05.2019 - 19 W 30/19

    Erbscheinssache: Testierfähigkeit des Erblassers; Testamentsanfechtung aufgrund

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (vgl. zum Ganzen KG v. 12.1.2018, 6 W 13/17, Rn. 33 m.w.N.).
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