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   OLG Köln, 25.05.2000 - 6 W 21/00   

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https://dejure.org/2000,4634
OLG Köln, 25.05.2000 - 6 W 21/00 (https://dejure.org/2000,4634)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2000 - 6 W 21/00 (https://dejure.org/2000,4634)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 6 W 21/00 (https://dejure.org/2000,4634)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Verstoß; Sofortige Beschwerde; Ordnungsgeld; Unterlassungsgebot; Zuwiderhandlung; Verschulden

  • Judicialis

    ZPO § 793 Abs. 1; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; ZPO § 890; ; ZPO § 891 Satz 3; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Tatsächliche Vermutung und Anscheinsbeweis im Erzwingungsverfahren - Widerlegung ungewöhnlicher Postlaufzeit bei Warenzusendung - Grundlagen und Bemessungsfaktoren der Verhängung von Ordnungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch auf Autobahnen (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1984 - VI ZR 161/82, VersR 1984, 741; OLG Koblenz, VRS 68, 32, 34; OLG Hamm, NZV 1990, 231; OLG-Report 2001, 138; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163; Hentschel aaO § 3 StVO Rn. 15, 27, 66 m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

    Dagegen hat die Gläubigerin in Bezug auf die Internetauftritte sogenannter "wilder" Ticketanbieter, zu denen die Schuldnerin zu 1.) keinerlei - unmittelbare oder auch nur mittelbare - vertragliche Beziehungen unterhält, eine schuldhafte Zuwiderhandlung der Schuldner gegen das gerichtliche Unterlassungsgebot nicht in erforderlicher Weise (vgl. Senat, OLGR Köln 2001, 138 = JurBüro 2001, 155) nachgewiesen.
  • OLG Köln, 31.10.2002 - 6 W 83/99

    Wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage "Internet zum Festpreis";

    Hinsichtlich des für eine Ordnungsmittelfestsetzung notwendigen Verschuldens kann wie auch in dem die Parteien betreffenden Beschwerdeverfahren 6 W 21/00 OLG Köln offen bleiben, ob die in der Rechtsprechung und Literatur stark im Vorbringen befindliche Meinung Zuspruch verdient, eine erwiesene objektive Verletzungshandlung bewirke eine Beweislastumkehr oder eine Beweisvermutung zugunsten des Gläubigers mit der Folge, dass sich der Schuldner zu entlasten hätte (zu dieser in der Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage vgl. die Nachweise bei Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage 1997, Kapitel 57 Rdnr. 28, dort Fußnote 91).
  • OLG Köln, 11.01.2017 - 15 W 1/18
    Es kann und muss so dem vermeintlichen Täter auferlegt werden, im Wege der sekundären Darlegungslast zur Aufklärung seines Verhaltens beizutragen, indem er die ihn entlastenden Umstände aus seinem dem Gläubiger nicht zugänglichen Lebenskreis dem Gericht mitteilt, und es können für ihn nachteilige Schlüsse gezogen werden, wenn er dieser Aufklärungspflicht nicht nachkommt (so etwa KG vom 03.09.1991 - 5 W 3223/91, OLGZ 1993, 339; für Anscheinsbeweis sogar OLG Köln v. 25.05.2000 - 6 W 21/00, BeckRS 2000 30114096; siehe allg. auch Müko-ZPO/ Gruber , 5. Aufl. 2016, § 890 Rn. 21 m.w.N.).
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