Weitere Entscheidung unten: OLG München, 02.03.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2079
OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2008,2079)
OLG München, Entscheidung vom 03.07.2008 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2008,2079)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2008,2079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz: Zustimmungserfordernis bei Gebrauchtsoftwarehandel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Handel mit gebrauchter Software ist verboten, insbesondere wenn der Softwarehersteller einen Weitervertrieb ausgeschlossen hat

  • damm-legal.de

    Handel mit gebrauchter Software ist verboten, insbesondere wenn der Softwarehersteller einen Weitervertrieb ausgeschlossen hat

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausschluss des Widerrufsrechts - Software - Urheberrechtsschutz

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Handel mit gebrauchten Oracle-Softwarelizenzen rechtswidrig

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Handel mit gebrauchten Oracle-Softwarelizenzen rechtswidrig

  • heise.de (Pressebericht, 04.07.2008)

    Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen bleibt unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 04.07.2008)

    Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen bleibt unzulässig

  • compliancemagazin.de (Kurzinformation)

    Nutzungsrechte von Lizenzen

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Handel mit "gebrauchten” Softwarelizenzen rechtswidrig?

  • ifross.org (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen für rechtswidrig erklärt

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Kein Weiterverkauf von Download-Lizenzen

Besprechungen u.ä.

  • microsoft.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Produktpiraterie und Gebrauchtsoftware als Beschaffungsrisiko (RA Dr. Oliver Wolff-Rojczyk)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 601
  • ZUM 2009, 70
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Auszug aus OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 15. März 2007 - Az. 7 O 7061/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, ZUM 2009, 70).
  • OLG Hamm, 15.05.2014 - 22 U 60/13

    Keine Erschöpfung an digitalen Kopien von E-Books und Hörbüchern

    Das Vervielfältigungsrecht kann sich jedoch nicht erschöpfen (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon; OLG Frankfurt/Main, MMR 2009, 544, 545; OLG München MMR 2008, 601; Wiebe in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 19a UrhG, Rn. 1; vgl. auch EuGH GRUR 2004, 244, 248 - BHB-Pferdewetten und BGH GRUR 2005, 940, 942 - Marktstudien zum - in einer speziellen europarechtlichen Richtlinie geregelten - Schutz einer Datenbank).".

    Auch für eine Analogie insoweit sei kein Raum (OLG Düsseldorf MMR 2009, 629; OLG Frankfurt MMR 2009, 544, 545; zust. hierzu BGH a.a.O. [Tz. 32] - UsedSoft m. ausführl. Darstellung des Streitstandes; Bräutigam MMR 2009, 545; vgl. auch OLG München MMR 2008, 601 [Vorinstanz des BGH-Verfahrens]; Marly/Hoeren in Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke a.a.O. 67; Loewenheim in Schricker/Loewenheim a.a.O. § 17, 5 und 63; Spindler ebenda § 69 c, 26; so wohl auch Scholz GRUR 2011, 421, 422).".

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, ZUM 2009, 70).
  • LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11

    Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden

    Die Erschöpfungswirkung erfasst nach dem Wortlaut und der systematischen Stellung von § 17 Abs. 11 UrhG lediglich die Weiterverbreitung des konkreten körperlichen Werkexemplars und damit das Verbreitungsrecht nach § 17 Abs. 1 UrhG, nicht aber das Vervielfältigungsrecht nach § 16 Abs. 1 UrhG (BGH, GRUR 1993, 34, 36 - Bedienungsanweisung; BGH, GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon; OLG München MMR 2008, 601) oder gar das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach § 19 a UrhG (Loewenheim, in: Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl. 2010, § 20 Rn. 34).

    Die Obergerichte lehnen für § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf das Vervielfältigungsrecht und auf unkörperliche Verbreitungsformen ab (OLG München, MMR 2008, 601 ff.; OLG Frankfurt, MMR 2009, 544 ff.; OLG Düsseldorf, MMR 2009, 629 ff.).

    Auch für eine analoge Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes bleibt kein Raum (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 244; OLG Düsseldorf, MMR 2009, 629; OLG Frankfurt a.M., MMR 2009, 544 (545); zust. hierzu BGH, GRUR 2011, 418, Rn. 32 - UsedSoft, m. ausführliche Darstellung des Streitstandes; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 601 ((Vorinstanz des BGH-Verfahrens)).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

    Die Frage, ob auch online übermittelte Software der Erschöpfung unterliegt, wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang eher ablehnend beantwortet (OLG München MMR 2008, 601; OLG Frankfurt am Main CR 2010, 517).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 15/09

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

    Die obergerichtliche Rechtssprechung und die hA. ist derzeit im Hinblick auf die Entscheidung des OLG München (MMR 08, 601 m.zust.Anm. v.Moritz) eindeutig.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Auch für eine Analogie insoweit sei kein Raum (OLG Düsseldorf MMR 2009, 629; OLG Frankfurt MMR 2009, 544, 545; zust. hierzu BGH a.a.O. [Tz. 32] - UsedSoft m. ausführl. Darstellung des Streitstandes; Bräutigam MMR 2009, 545; vgl. auch OLG München MMR 2008, 601 [Vorinstanz des BGH-Verfahrens]; Marly/Hoeren in Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke a.a.O. 67; Loewenheim in Schricker/Loewenheim a.a.O. § 17, 5 und 63; Spindler ebenda § 69 c, 26; so wohl auch Scholz GRUR 2011, 421, 422).
  • LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10

    Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle

    Das Vervielfältigungsrecht kann sich jedoch nicht erschöpfen (BGH GRUR 2001, 51, 53 - Parfumflakon ; OLG Frankfurt/Main, MMR 2009, 544, 545; OLG München MMR 2008, 601; Wiebe in: Spindler/Schuster, R der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 19a UrhG, Rn. 1; vgl. auch EuGH GRUR 2004, 244, 248 - BHB-Pferdewetten und BGH GRUR 2005, 940, 942 - Marktstudien zum - in einer speziellen europarechtlichen Richtlinie geregelten - Schutz einer Datenbank).

    Das OLG Frankfurt/Main, hat hierzu in MMR 2009, 544, 545 ausgeführt, dass nach vorherrschender Ansicht der Erschöpfungsgrundsatz bei Lizenzen, die nur zum Download von Software berechtigen, grundsätzlich nicht greife (so auch OLG München MMR 2006, 748 m. Anm. Stögmüller ; OLG München MMR 2008, 601).

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    Die von den Beklagten angeführten Instanzgerichte hatten zwar bis zur o.a. Entscheidung des EuGH eine Erschöpfung bei einem erlaubten Download verneint, diese Frage jedoch keineswegs als unstreitig erachtet (s. OLG München, MMR 2008, 601, durch Bezugnahme in Juris-Tz. 48 ff. auf die erstinstanzliche Entscheidung, LG München, MMR 2007, 328, Juris-Tz. 66 mit Angaben zum Meinungsstand; OLG Frankfurt CR 2009, 423, Juris-Tz. 19 ff. unter Hinweis auf die in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich vertretenen Auffassungen und die sich mehrenden Stimmen im Schrifttum, die eine Anwendung des § 69c UrhG befürworten; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 4, Juris-Tz. 9 mit Angaben zur Gegenansichten; OLG Hamburg BeckRS 2010, 18231, Gründe Ziff. II. 4.a mit Angaben zur Gegenansicht).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 20 U 247/08

    Erschöpfung bei vorinstallierter Software

    Der Senat schließt sich der bislang in der obergerichtlichen - soweit ersichtlich allein - vertretenen Rechtsprechung an, die eine Erschöpfung an unkörperlich erstverbreiteten Computerprogrammen verneint (OLG München, OLGR München 2008, 722 = ZUM 2009, 70 = MMR 2008, 601, wiedergegeben in Anlage ASt 9; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 11 W 15/09, zugänglich über juris).
  • LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10

    Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig

  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

  • LG Frankfurt/Main, 06.01.2010 - 6 O 556/09

    Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und

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Rechtsprechung
   OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,77453
OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2015,77453)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.2015 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2015,77453)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 2015 - 6 U 2759/07 (https://dejure.org/2015,77453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende des Falles UsedSoft (Berufungsrücknahme)

Sonstiges

  • it-rechts-praxis.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Überraschendes Ende des Falles usedSoft vor dem OLG München: usedSoft nimmt Berufung zurück und muss Kosten des Verfahrens tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 397
  • ZUM 2015, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Soweit der Senat im Berufungsverfahren indes auch die tatbestandlichen Voraussetzungen der Erlaubnisnorm des § 69d Abs. 1 UrhG - eine Vorschrift, die nach der Vorabentscheidung des EuGH (GRUR 2012, 904) unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eingreifen könne, wenn, wie im Streitfall, beim erstmaligen Inverkehrbringen der Software kein körperliches Vervielfältigungsstück überlassen werde, der Ersterwerber sich das Programm vielmehr von der Internetseite der Klägerin selbst auf seinen Server oder einen sonstigen Datenträger herunterlade - verneint habe, werde diese Beurteilung von den bisher getroffenen Feststellungen nicht getragen.

    Im Falle einer Veräußerung von -Computerprogrammen würde man selbstverständlich den vom EuGH (GRUR 2012, 904) und vom BGH (GRUR 2014, 264) aufgestellten Vorgaben Rechnung tragen und dies bei Beanstandungen im Einzelfall auch nachweisen.

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Mit Urteil vom 17. Juli 2013 (GRUR 2014, 264) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Im Falle einer Veräußerung von -Computerprogrammen würde man selbstverständlich den vom EuGH (GRUR 2012, 904) und vom BGH (GRUR 2014, 264) aufgestellten Vorgaben Rechnung tragen und dies bei Beanstandungen im Einzelfall auch nachweisen.

  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Mit Beschluss vom 03. Februar 2011 (GRUR 2011, 418) hat er den Rechtsstreit ausgesetzt und im Hinblick auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der (eine Vervielfältigung ausnahmsweise gestattenden) Erlaubnisnorm des § 69d Abs. 1 UrhG eine Vorabentscheidung des EuGH zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1, Art, 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG eingeholt, insbesondere zur Frage des "rechtmäßigen Erwerbers" i. S. d. Art. 5 Abs. 1 der RL (entspricht dem "zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten" i. S. d. § 69d Abs. 1 UrhG) sowie der Erschöpfung des Verbreitungsrechts (Art. 4 Abs. 2 RL), wenn beim erstmaligen Inverkehrbringen des Programms dem Ersterwerber (wie hier) nicht ein körperliches Vervielfältigungsstück Überlassen wurde, sondern er die Software mit Zustimmung der Klägerin von deren Internetseite auf einen Datenträger heruntergeladen hat.

    Hierzu seien die Kunden der Beklagten weder aufgrund eines ihnen von dieser wirksam übertragenen Vervielfältigungsrechts (BGH a. a. O. Tz 28 unter Rekurs auf BGH GRUR 2011, 418 Tz. 14, 15) noch (soweit das Laden der Software in die Arbeitsspeicher weiterer Arbeitsplatzrechner betroffen ist) nach der Schrankenregelung des § 44a UrhG befugt (BGH a. a. O. Tz 28 unter Rekurs auf BGH GRUR 2011, 418 Tz. 16, 17).

  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Auszug aus OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
    Der Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung hinsichtlich des Verbots nach Nr. 1.1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils vom 25. März 2007, Az. 7 O 7061/06, für verlustig erklärt.
  • LG München I, 01.09.2015 - 33 O 12440/14

    Urheberrechtsverletzung durch Verkauf von "Product Keys"

    c) Auf eine Erschöpfung der jeweils zum Download angebotenen Programmkopie und ein hieraus resultierendes Vervielfältigungsrecht aus § 69d Abs. 1 UrhG hat sich die hierfür beweisbelastete Beklagte zu 1) gerade nicht berufen und eine solche dementsprechend auch nicht im Einzelnen dargetan (vgl. BGH GRUR 2014, 264 - UsedSoft II, Tz. 30 und 56 sowie im Anschluss OLG München MMR 2015, 397).
  • LG München I, 03.05.2016 - 33 O 11469/15

    Urheberrechtsverstoß durch öffentliches Bereithalten von Computerprogrammen zum

    Darauf, dass der Beklagte auch die weiteren Voraussetzungen für einen Erschöpfungseintritt nach Maßgabe der UsedSoft-Entscheidungen (EuGH GRUR 2012, 904 - UsedSoft GmbH / Oracle International Corp.; BGH GRUR 2014, 264 - UsedSoft II; BGH GRUR 2015, 772 - UsedSoft III; OLG München MMR 2015, 397 - UsedSoft; BGH GRUR 2015, 1108 - Green-IT) nicht dargetan hat, kommt es nach alledem nicht mehr an.
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