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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,2669
OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09.OVG (https://dejure.org/2010,2669)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2010 - 7 A 10994/09.OVG (https://dejure.org/2010,2669)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 7 A 10994/09.OVG (https://dejure.org/2010,2669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 117 AFG, § 119a AFG, § 1612a BGB, Art 39 Abs 2 EG, § 32 Abs 6 EStG
    Unterhaltsvorschussrecht - Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines bei dem sorgeberechtigten Elternteil in Spanien lebenden Kindes auf Gewährung des Unterhaltsvorschusses i.F.d. Bezugs von Leistungen bei Arbeitslosigkeit durch den anderen Elternteil im Inland; Verstoß der Anknüpfung des Anspruchs auf Zahlung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines bei dem sorgeberechtigten Elternteil in Spanien lebenden Kindes auf Gewährung des Unterhaltsvorschusses i.F.d. Bezugs von Leistungen bei Arbeitslosigkeit durch den anderen Elternteil im Inland; Verstoß der Anknüpfung des Anspruchs auf Zahlung eines ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines bei dem sorgeberechtigten Elternteil in Spanien lebenden Kindes auf Gewährung des Unterhaltsvorschusses i.F.d. Bezugs von Leistungen bei Arbeitslosigkeit durch den anderen Elternteil im Inland; Verstoß der Anknüpfung des Anspruchs auf Zahlung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder in Mallorca

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder in Mallorca

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder die auf Mallorca leben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsvorschuss nur bei Wohnsitz in Deutschland

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder, die im Ausland leben erhalten keinen Unterhaltsvorschuss aus öffentlichen Mitteln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder mit Wohnsitz auf Mallorca haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss deutscher Behörden - Regelung stellt keinen Verstoß gegen europarechtlich gewährleistetes Recht auf Freizügigkeit dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1477
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann jedoch die Gewährung von eng an einen bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Kontext gebundenen Leistungen davon abhängig gemacht werden, dass der Empfänger im Staat des zuständigen Trägers wohnt (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988, C-313/86 - Lenoir; Urteil vom 4. November 1997, C-20/96 - Snares unter Bezugnahme auf den Schlussantrag des Generalanwalts vom 6. Mai 1997, juris; Urteil vom 6. Juli 2006, C-154/05 - Kersbergen-Lap und Dams-Schüpper, juris).

    (vgl. EuGH, Urteil vom 4. November 1997, a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf den Schlussantrag des Generalanwalts vom 6. Mai 1997, Rn. 85-88).

  • EuGH, 05.02.2002 - C-255/99

    KINDER GESCHIEDENER ELTERN KÖNNEN VON DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DER SÄUMIGE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Auch ist Art. 74 VO 1408/71 so auszulegen, dass ein minderjähriges Kind, das, wie die Kläger, zusammen mit dem sorgeberechtigten Elternteil in einem anderen als dem die Leistung erbringenden Mitgliedstaat wohnt und dessen anderer, zu Unterhaltszahlungen verpflichteter Elternteil in dem die Leistung erbringenden Mitgliedstaat arbeitsloser Arbeitnehmer ist, einen eigenen Anspruch auf eine solche Familienleistung hat (EuGH, Urteil vom 5. Februar 2002, C-255/99 - Humer, juris).

    Denn der Europäische Gerichtshof stellt in der vorgenannten Entscheidung unbeschadetderFrage des entscheidungserheblichen Zeitraums für das Vorhandensein der einzelnen Merkmale des Art. 74 VO 1408/71 ausdrücklich fest, dass ein Anspruch nur besteht, "sofern der übrige Tatbestand dieser Bestimmung" erfüllt ist (EuGH, Urteil vom 5. Februar 2002, a.a.O. Leitsatz 2 und Rn. 52; vgl. auch den Schlussantrag des Generalanwalts vom 8. Februar 2001, C-255/99, Rn. 102 und Oberster Gerichtshof der Republik Österreich, Beschluss vom 22. März 2002, Geschäftszahl 1Ob289/01h).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Bezugspunkt der durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 3189) erfolgten, am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neukonzeption des § 1612a BGB ist dabei das Steuerrecht und der dort enthaltene Verweis auf den existenznotwendigen Bedarf von Kindern, der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 216 ff.) von der Einkommensteuer verschont bleiben muss.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Demgegenüber können die Kläger nicht mit Erfolg einwenden, der Europäische Gerichtshof gehe in seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 4. Juni 2009, C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras und Koupatantze, juris) davon aus,dass Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch als "Leistungen bei Arbeitslosigkeit" zu qualifizieren seien.
  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 C 1.03

    Zum Reisekostenerstattungsanspruch eines Rechtsreferendars, der einen Teil seiner

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Eine Verletzung des Freizügigkeitsrechts liegt vor, wenn dem Unionsbürger die Ausübung seiner Rechte erschwert wird, wobei es ohne Belang ist, ob diese Erschwerung tatsächlicher oder rechtlicher Art ist und ob sie beabsichtigt ist oder nicht (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage-Beschluss vom 17. Dezember 2003, 2 C 1.03, Buchholz 237.7 § 100 NWLBG Nr. 1 m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH).
  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann jedoch die Gewährung von eng an einen bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Kontext gebundenen Leistungen davon abhängig gemacht werden, dass der Empfänger im Staat des zuständigen Trägers wohnt (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988, C-313/86 - Lenoir; Urteil vom 4. November 1997, C-20/96 - Snares unter Bezugnahme auf den Schlussantrag des Generalanwalts vom 6. Mai 1997, juris; Urteil vom 6. Juli 2006, C-154/05 - Kersbergen-Lap und Dams-Schüpper, juris).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann jedoch die Gewährung von eng an einen bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Kontext gebundenen Leistungen davon abhängig gemacht werden, dass der Empfänger im Staat des zuständigen Trägers wohnt (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988, C-313/86 - Lenoir; Urteil vom 4. November 1997, C-20/96 - Snares unter Bezugnahme auf den Schlussantrag des Generalanwalts vom 6. Mai 1997, juris; Urteil vom 6. Juli 2006, C-154/05 - Kersbergen-Lap und Dams-Schüpper, juris).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-243/94

    Moreno / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Zwar verwendet Art. 74 VO 1408/71 den Begriff "Leistungen bei Arbeitslosigkeit", ohne zwischen Geldleistungen und anderen Leistungen zu unterscheiden und ohne für seine Anwendung vorauszusetzen, dass der Betroffene alle in den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates für die Zeit der Arbeitslosigkeit vorgesehenen Leistungen bezieht (EuGH, Urteil vom 28. März1996,C-243/94 - Moreno, juris).Daraus folgert der Europäische Gerichtshof für den Fall, dass der vom Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossene Arbeitslose nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats weiter gegen Krankheit und Unfall versichert ist, auch diese Art von Leistungen unter den Anwendungsbereich des Artikels 74 VO 1408/71 fällt (EuGH, Urteil vom 28. März 1996, a.a.O., Rn. 23).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-85/99

    Offermanns

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 10994/09
    Dies vorausgeschickt stellt die Bewilligung eines Unterhaltsvorschusses nach dem deutschen Unterhaltsvorschussgesetz eine Familienleistung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. h VO 1408/71 dar (so bereits EuGH, Urteil vom 15. März 2001, C-85/99 - Offermanns, juris).
  • VG Darmstadt, 12.03.2013 - 5 K 409/11

    Unterhaltsvorschussrechts

    Die zwischenzeitlich erlassene Durchführungsverordnung, die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 vom 16.09.2009 (ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1), trat erst am 01.05.2010 in Kraft (Art. 97 S. 2 VO 987/2009), sodass auch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die Unterhaltsvorschüsse aus ihrem Anwendungsbereich ausschließt und keine Rückwirkung für den Zeitraum vor dem Beginn ihrer Anwendung entfaltet (Art. 87 Abs. 1 VO 883/2004), bei der Überprüfung des Vorliegens eines Anspruchs der Klägerin für den Zeitraum vom 01.07.2008 bis 30.04.2010 außer Acht gelassen werden muss (vgl. OVG RP, U. v. 28.01.2010 - 7 A 10994/09.OVG - juris).

    Dies ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Während es sich bei den "Leistungen bei Arbeitslosigkeit" um Leistungen der sozialen Sicherheit handelt, sind die "besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen" durch einen Mischcharakter gekennzeichnet und weisen zugleich Merkmale von Leistungen der Sozialhilfe auf (vgl. OVG RP, U. v. 28.01.2010 - 7 A 10994/09.OVG - juris).

    Können damit die Leistungen nach dem SGB II als Anknüpfungspunkt für die grenzüberschreitende Erbringung von Familienleistungen nach Art. 74 VO 1408/71 nicht herangezogen werden, so gilt dies aber nicht für die Leistungen für eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Nr. 2a SGB V (a. A. OVG RP, U. v. 28.01.2010 - 7 A 10994/09.OVG - juris).

  • OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 63/13

    Abgrenzung von Leistungen nach dem UVG für Wanderarbeitnehmer von rentengleichen

    Der Berechnung der Unterhaltsleistung nach dem UVG liegt damit ebenso wie derjenigen der Leistungen nach dem SGB II , gerade der wirtschaftlich-soziale Zusammenhang des Wohnortstaates zugrunde (OVG Koblenz, Urt. v. 28.01.2010 - 7 A 10994/09 - [...]).
  • VG Aachen, 22.11.2011 - 2 K 1029/10

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Elternteils auf Unterhaltsvorschuss nach §

    Soweit als Grund für ein Wohnsitzerfordernis im Bundesgebiet ein enger wirtschaftlich-sozialer Zusammenhang zwischen der Berechnung der Unterhaltsvorschussleistungen und den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet angeführt wird, vgl. so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 - 7 A 10994/09 -, juris, rechtfertigt diese Erwägung nicht eine derartige Beschränkung gegenüber eigenen Staatsangehörigen, die von ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen.

    Insoweit besteht eine Anbindung an die Lebensverhältnisse und Lebenshaltungskosten im Deutschland, vgl. so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 - 7 A 10994/09 -, juris.

  • VG Arnsberg, 21.08.2012 - 9 K 546/11

    Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für ein Kind;

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 - 7 A 10994/09 -, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 2010, 1477-1479.

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2010 - 7 A 10994/09 -, a.a.O.; vgl. insoweit auch EuGH, Urteil vom 4. November 1997, a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf den Schlussantrag des Generalanwalts vom 6. Mai 1997, Rn. 85-88.

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